IV-integrierte Cram-down und Obstruktion
Obstruktionsverbot und gruppenuebergreifende Mehrheitsentscheidung prüfen wenn ablehnende Gruppen oder Klassen vorhanden sind. § 245 InsO § 27 StaRUG Cramdown. Prüfraster: Schlechterstellung angemessene Beteiligung absolute Prioritaet Planmehrwert neue Finanzierung. Output: Cramdown-Check Obstruktionsnotiz Nachbesserungsvorschlaege. Abgrenzung: nicht für Minderheitenschutz einzelner Beteiligter (iv-plan-minderheitenschutz).
IV-integrierte Cram-down und Obstruktion
Aufgabe
Ablehnende Gruppen gerichtsfest einordnen. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.
Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
Geführter Workflow
- Ablehnende Gruppe oder Klasse identifizieren und Vergleichsrechnung dagegenhalten.
- Schlechterstellung, angemessene Beteiligung und Mehrheiten gesondert prüfen.
- Absolute oder relative Priorität, Planmehrwert, neue Finanzierung und Abweichungen dokumentieren.
- Gerichtliche Argumentation und Gegenargumente vorbereiten.
Ausgabe
- Cram-down-Check
- Obstruktionsnotiz
- Nachbesserungsvorschläge
- Gerichtsargumentation
Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.
Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (VARTA AG) — Verfassungsbeschwerde gegen Bestätigung eines Restrukturierungsplans mit Kapitalherabsetzung und Bezugsrechtsausschluss als unzulässig zurückgewiesen. Bedeutung für Obstruktionsverbot iSd § 245 InsO und Cross-Class-Cramdown iSd § 26 StaRUG: Die Schlechterstellungsprüfung ist die zentrale Schutznorm. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html
- BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Bei AG-Insolvenz: kapitalmarktrechtliche Aktionärsschadensersatzforderungen nachrangig (§ 38 InsO-Forderungen ausgeschlossen); bei Cramdown-Klassenbildung beachten.
- Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zur Praxis des § 26 StaRUG und § 245 InsO vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)
Triage — IV-Plan
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Plan sinnvoller als Liquidation? Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.
- Gruppenbildung konsistent? § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.
- Mehrheiten realistisch? Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.
- Cramdown-Szenario? § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist fuer Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.
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