Masseeinsammlung
Massepositionen erfassen und realisieren: Bankguthaben Debitoren Herausgabeansprüche Versicherungen Rückstaende. §§ 80 148 InsO Verwaltungsbefugnis und Massezugehoerigkeit. Prüfraster: Massekarte Priorisierung realisierbare Forderungen Sicherungsrechte Drittschuldneranschreiben. Output: Massekarte Drittschuldnerschreiben Herausgabeanforderungen. Abgrenzung: nicht für aktive Massemehrung durch Verkauf oder Klage (iv-massemehrung-asset-realisation).
Masseeinsammlung
Aufgabe
Erfasst und realisiert Massepositionen: Geld, Forderungen, Herausgabeansprüche, Versicherungen, Debitoren, Rückstände und streitige Ansprüche.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Massebestand unvollständig ist
- Banken, Kunden, Versicherer oder Drittschuldner angeschrieben werden müssen
- kurzfristig Liquidität für Kosten und Fortführung gebraucht wird
Eingaben
- Banklisten, OPOS, Debitoren, Verträge
- Anlagenverzeichnis, Versicherungen, Prozesslisten
- Korrespondenz mit Drittschuldnern
Workflow
- Massekarte - Alle potenziellen Massepositionen mit Beleg, Schuldner, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit anlegen.
- Priorisieren - schnell realisierbare Forderungen vor streitigen Ansprüchen; Sicherheiten trennen.
- Anschreiben - Drittschuldner-, Bank-, Kunden- und Herausgabeschreiben vorbereiten.
- Nachhalten - Zahlungseingänge matchen, Mahnstufen und Klageoptionen steuern.
Ausgabe
- Masseeinsammlungsregister
- Drittschuldneranschreiben
- Einziehungs- und Mahnplan
Qualitätsgates
- Absonderungsrechte geprüft
- Fälligkeit und Anspruchsgrund dokumentiert
- Eingänge mit Forderungen gematcht
Rote Schwellen
- Zahlung an Schuldner statt Massekonto
- ungeklärte Sicherungsabtretung
- Verjährung oder Ausschlussfrist
Interne Vorlagen
- assets/templates/masseverzeichnis.md
- assets/templates/massenachverfolgung.csv
Amtliche Erstquellen
- §§ 80 ff. InsO
- §§ 166 ff. InsO
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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