Insolvenzverwaltungs-Kommandocenter
Einstiegspunkt für neue Insolvenzverwaltungsmandate: Verfahrensart bestimmen Prioritaeten setzen naechste Workstreams planen. §§ 56 80 InsO Verwalterbestellung § 270d Schutzschirm StaRUG. Prüfraster: Verfahrensrolle Sicherungsmassnahmen Betriebsfortführung Masseampel Fristen. Output: Verfahrenskarte Beteiligtenregister Risiko-Priorisierung To-do-Liste. Abgrenzung: Einstieg und Triage; Detailarbeit je Workstream in Spezialist-Skills.
Insolvenzverwaltungs-Kommandocenter
Aufgabe
Führt als erste Schaltstelle durch ein Insolvenzverwaltungsmandat aus Sicht des Insolvenzverwalters, vorläufigen Insolvenzverwalters oder Sachwalters.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- neue Bestellung, Gutachtenauftrag oder laufende Verfahrensakte eingeht
- unklar ist, ob Regelverfahren, Eigenverwaltung oder Schutzschirm betroffen ist
- eine schnelle Tagespriorisierung gebraucht wird
Eingaben
- Beschluss oder Gutachtenauftrag
- Schuldnerdaten, Gericht, Aktenzeichen, Stichtage
- erste OPOS-, Bank-, Lohn- und Vermögenslisten
Workflow
- Einordnen - Verfahrensart, Rolle, Sicherungsmaßnahmen und rote Fristen erfassen.
- Akte bauen - Verfahrenskarte, Beteiligtenregister, Masseampel und nächste Workstreams anlegen.
- Risiko priorisieren - Betriebsfortführung, Massearmut, Lohn, Steuern, Anfechtung, § 15b InsO und Berichtspflichten gewichten.
- Arbeitsauftrag ausgeben - Nächste drei Aktionen mit Beleganforderungen und Rückfragen formulieren.
Ausgabe
- Verfahrenskarte mit Ampel
- Priorisierte To-do-Liste
- Rückfragen an Schuldner, Gericht, Banken und Dritte
Qualitätsgates
- Aktenzeichen und Bestellungsumfang sind geprüft
- Rolle und Befugnisse sind nicht vermischt
- jede Empfehlung nennt Beleg oder fehlenden Beleg
Rote Schwellen
- unklare Kassenlage
- drohende Masseunzulänglichkeit
- fortlaufende Zahlungen ohne Zustimmung oder Prüfung
Interne Vorlagen
- assets/templates/iv-mandatskarte.md
- assets/templates/quality-gate.md
Amtliche Erstquellen
- InsO §§ 21 ff., 56, 80 ff., 270 ff.
- § 208 InsO
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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