Aktenanlage und Verfahrenscockpit
Neue Verfahrensakte anlegen und Verfahrenscockpit strukturieren wenn Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt wird. §§ 56 80 InsO Verwalterbestellung und Verwaltungsbefugnis. Prüfraster: Aktenzeichen Beteiligtenregister Ordnerplan Massekonto Forderungstabelle Fristen Workstreams. Output: vollständiges Verfahrens-Cockpit mit Gliederung Rollenplan und Fristenliste. Abgrenzung: nicht für laufende Berichterstattung (iv-berichte) oder Forderungsprüfung (iv-forderungsanmeldung-prüfung).
Aktenanlage und Verfahrenscockpit
Aufgabe
Eröffnet eine saubere Verfahrensakte mit eigenem Aktenzeichen, Rollen, Ordnerplan, Tabellenlogik und Workstream-Register.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- ein neuer Beschluss, Gutachtenauftrag oder Sachwalterauftrag vorliegt
- eine unstrukturierte Datenlieferung sortiert werden muss
- bestehende Akten nicht auswertbar sind
Eingaben
- Beschluss, Antrag, Schuldnerfragebogen
- Beteiligte, Banken, Arbeitnehmer, Sicherungsgläubiger
- erste Dokumente und Dateiliste
Workflow
- Aktenkern - Gericht, Aktenzeichen, Schuldner, Verwalterrolle, Stichtage und Fristen erfassen.
- Ordnung - Ordnerplan für Gericht, Masse, Tabelle, Personal, Verträge, Anfechtung und Berichte erzeugen.
- Register - Beteiligtenregister, Gläubigerliste, Drittschuldnerliste und Zustellwege anlegen.
- Kontrollpunkte - Wiedervorlagen und Verantwortlichkeiten setzen.
Ausgabe
- Mandatskarte
- Ordnerplan
- Beteiligtenregister
- Fristen- und Workstreamliste
Qualitätsgates
- keine Partei ohne Rolle
- jede Frist mit Quelle
- keine Vermischung von Masse und Kanzleidaten
Rote Schwellen
- fehlender Bestellungsbeschluss
- unklare Zuständigkeit
- fehlender Zahlungsweg für Massekonto
Interne Vorlagen
- assets/templates/iv-mandatskarte.md
- assets/templates/glaeubigerausschuss-bericht.md
Amtliche Erstquellen
- InsO Gesamtfassung
- §§ 27, 28 InsO
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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