StaRUG-Stabilisierung
StaRUG-Stabilisierungsmassnahmen beantragen wenn Vollstreckungsdruck die Planarbeit gefaehrdet. §§ 49 50 51 StaRUG Stabilisierungsanordnung. Prüfraster: Stabilisierungsbedarf Verhältnismäßigkeit Gläubiger Dauer Insolvenznaehe Organpflichten Kommunikationslinie. Output: Stabilisierungsantrag Betroffenenliste Verhältnismäßigkeitsnotiz. Abgrenzung: nicht für Schutzschirmverfahren nach InsO.
StaRUG-Stabilisierung
Aufgabe
Zeit kaufen, ohne die Planroute zu beschädigen. Der Skill arbeitet freistehend und setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.
Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
Geführter Workflow
- Stabilisierungsbedarf, Gläubigerkreis, Forderungen, Vollstreckungsdruck und Fortführungsinteresse aufnehmen.
- Verhältnismäßigkeit, Dauer, Verlängerung, Sicherheiten und betroffene Rechte prüfen.
- Kommunikationslinie für Banken, Lieferanten und Gericht vorbereiten.
- Risiken bei Insolvenznähe und Organpflichten klar markieren.
Ausgabe
- Stabilisierungsantrag
- Betroffenenliste
- Verhältnismäßigkeitsnotiz
- Kommunikationspaket
Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (VARTA AG) — StaRUG-Plan mit Eingriff in Aktionärsrechte verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Relevanz für Stabilisierungsanordnung (§ 49 StaRUG): Vollstreckungsschutz von bis zu drei Monaten ist verhältnismäßig, wenn die Stabilisierungsziele (Plan-Aufstellung, Verhandlung) konkret dokumentiert sind. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html
- Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zu § 49 StaRUG (Stabilisierungsanordnung) und § 51 StaRUG (Voraussetzungen) vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
Paragrafenkette (Insolvenzplan / StaRUG)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Plan-Vorlage) → §§ 220-221 InsO (darstellender und gestaltender Teil) → § 222 InsO (Gruppen) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Planbestaetigung) → § 254 InsO (Planwirkung) → §§ 7-39 StaRUG (StaRUG-Plan) → § 25 StaRUG (Mehrheiten) → § 26 StaRUG (Cramdown)
Triage — Plan-Vorarbeiten
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensart? InsO-Plan (§§ 217 ff. InsO) oder StaRUG-Restrukturierungsplan (§§ 7-39 StaRUG)?
- Klassenbildung schluessig? § 222 InsO / § 10 StaRUG — gleiche Rechte und Interessen je Gruppe.
- Mehrheits-Simulation? Ist 75%-Schwelle (StaRUG) oder 50%+50% (InsO) realistisch?
- Vergleichsrechnung? Liquidationswert als Referenz fuer Best-Interest-Test berechnen.
- Cramdown-Szenario? Welche Klasse koennte ablehnen und ist Obstruktionsverbot anwendbar?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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