Insolvenzplan-Architektur
Vollständigen Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO strukturieren und alle Pflichtbestandteile verbinden. §§ 217 220 221 InsO Planarchitektur §§ 222 229 InsO Gruppen und Anlagen. Prüfraster: Planvorlageberechtigung darstellender gestaltender Teil Anlagen Gruppen Sicherheiten Planvollzug Überwachung. Output: Insolvenzplan-Skelett Bausteinliste Schnittstellenrisiken. Abgrenzung: nicht für StaRUG-Plan (ips-starug-plan-architektur).
Insolvenzplan-Architektur
Aufgabe
Einen vollständigen InsO-Plan strukturieren. Der Skill arbeitet freistehend und setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.
Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
Geführter Workflow
- Planziel, Planvorlageberechtigung, Verfahrensstand und Einreichungszeitpunkt aufnehmen.
- Darstellenden und gestaltenden Teil mit Anlagen, Gruppen und Rechtswirkungen verzahnen.
- Sicherheiten, Nachrang, Altmassegläubiger, Anteilsrechte und Drittsicherheiten als Spezialmodule prüfen.
- Planvollzug, Überwachung, Bedingungen und Registerfolgen vorab mitdenken.
Ausgabe
- Insolvenzplan-Skelett
- Bausteinliste
- Schnittstellenrisiken
- Einreichungscheck
Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (VARTA AG) — Bestätigt die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit von Plänen mit Eingriff in Aktionärsrechte. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html
- BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Bei Aktiengesellschaften: kapitalmarktrechtliche Aktionärs-Schadensersatzansprüche sind nachrangig (Auswirkung auf Klassenbildung im Plan und Quotenermittlung).
- Konkrete BGH/LG-Entscheidungen zur Plan-Architektur (§§ 217 ff. InsO) vor Ausgabe über offene Quellen verifizieren.
Paragrafenkette (Insolvenzplan / StaRUG)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Plan-Vorlage) → §§ 220-221 InsO (darstellender und gestaltender Teil) → § 222 InsO (Gruppen) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Planbestaetigung) → § 254 InsO (Planwirkung) → §§ 7-39 StaRUG (StaRUG-Plan) → § 25 StaRUG (Mehrheiten) → § 26 StaRUG (Cramdown)
Triage — Plan-Vorarbeiten
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensart? InsO-Plan (§§ 217 ff. InsO) oder StaRUG-Restrukturierungsplan (§§ 7-39 StaRUG)?
- Klassenbildung schluessig? § 222 InsO / § 10 StaRUG — gleiche Rechte und Interessen je Gruppe.
- Mehrheits-Simulation? Ist 75%-Schwelle (StaRUG) oder 50%+50% (InsO) realistisch?
- Vergleichsrechnung? Liquidationswert als Referenz fuer Best-Interest-Test berechnen.
- Cramdown-Szenario? Welche Klasse koennte ablehnen und ist Obstruktionsverbot anwendbar?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Insolvenzanfechtungsrechte prüfen
Insolvenzverwalter klagt auf Rückgewaehr einer Zahlung vor Insolvenz oder Gläubiger muss Insolvenzanfechtung abwehren. Prüfraster §§ 129 ff. InsO kon…
Fristen und Anfechtungszeitraum — AnfG
Anfechtungsfristen im außerinsolvenzlichen Anfechtungsrecht bestimmen: zehn Jahre Vorsatzanfechtung, vier Jahre unentgeltliche Leistung. Normen: §§ 3…
Unentgeltliche Leistung — § 4 AnfG
Anfechtung unentgeltlicher Leistungen außerhalb der Insolvenz prüfen: Schenkungsanfechtung in den letzten vier Jahren nach § 4 AnfG. Normen: § 4 AnfG…
Vorsatzanfechtung — § 3 Abs. 1 AnfG
Vorsatzanfechtung außerhalb der Insolvenz geltend machen: Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners nach § 3 Abs. 1 AnfG. Normen: §…
§ 15a InsO — Antragspflicht, Insolvenzverschleppung und § 15b InsO Zahlungsverbot
Analysiert die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsleiters nach § 15a InsO, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung (§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a Ins…