Prüfungstermin vorbereiten
Prüfungstermin nach § 176 InsO vorbereiten: Anwendungsfall Prüfungstermin beim Insolvenzgericht naht und Insolvenzverwalter muss Einzelforderungen, Widersprüche und Erörterungspunkte aufbereiten. § 176 InsO Prüfungstermin, § 178 InsO Tabelle Feststellung. Prüfraster streitige Forderungen identifizieren, Terminmappe aufbauen, Widersprüche des Schuldners dokumentieren, schriftliches Prüfungsverfahren als Alternative. Output Terminmappe mit Einzelforderungs-Status und Verhandlungspunkten. Abgrenzung zu Prüfentscheidung und zu Streitige-Forderung-179-180.
Prüfungstermin vorbereiten
Aufgabe
Baut eine Terminmappe, die streitige Forderungen schnell erörterbar macht.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Prüfungstermin naht
- schriftliches Verfahren läuft
- streitige Forderungen müssen einzeln erörtert werden
Workflow
- Forderungen nach Status clustern: unstreitig, Nachforderung offen, Teilbestreiten, Vollbestreiten, Schuldnerwiderspruch.
- Für streitige Forderungen Erörterungspunkte und Beleglücken notieren.
- Teilbeträge und Rangfragen für schnelle Terminführung sichtbar machen.
- Nachträge, verspätete Anmeldungen und Kostenfolgen kennzeichnen.
- Terminmappe mit Agenda, Risikoliste, Tabellenstand und Entscheidungsbedarf erstellen.
Ausgabe
- Prüfungsterminmappe
- Erörterungsliste
- Widerspruchsliste
- Nachforderungsliste
Qualitätsgates
- Streitige Forderungen werden einzeln auffindbar.
- Betrag und Rang stehen im Terminblatt.
- Späte Änderungen werden nicht in alten Status verschmiert.
Arbeitsstil
Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BGH IX ZR 114/23 vom 19.12.2024 — Bei Abtretung muss ein eigener Prüfungstermin durchgeführt werden; ohne diesen ist eine Feststellungsklage des Zedenten unzulässig. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+114/23
- BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Für die Prüfungsentscheidung über kapitalmarktrechtliche Aktionärsforderungen: Nachrang einwenden.
Paragrafenkette (Kernbereich)
§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)
Triage
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Pruefungstermin-Datum? § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
- Rang der Forderung? § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
- Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung? §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend fuer Zahlungsreihenfolge.
- Sonderfälle? Abgetretene Forderungen — eigener Prüfungstermin Pflicht (BGH IX ZR 114/23 vom 19.12.2024). Aktionärs-Schadensersatz — Nachrang (BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025).
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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