Prüfentscheidung treffen
Prüfentscheidung Forderung festzustellen oder zu bestreiten: Anwendungsfall nach abgeschlossener Prüfung trifft Insolvenzverwalter Entscheidung über Feststellung Teilfeststellung Bestreiten oder Rückstellung. § 176 InsO Prüfungstermin, § 178 InsO Feststellungswirkung Bestreiten Tabelle. Prüfraster alle Belege verarbeitet, Besteuerungsgrundlage, Rang, vbuH, plausible Bestreitungsgründe. Output Prüfentscheidungsprotokoll mit Begründung und tabellenreifer Status. Abgrenzung zu Quality-Gate für Vollständigkeitsprüfung und zu Prüfungstermin-176.
Prüfentscheidung treffen
Aufgabe
Verdichtet die Prüfung in eine tabellenfähige und intern nachvollziehbare Entscheidung.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- alle Belege sind geprüft
- Tabelle braucht Status
- Bestreiten muss begründet werden
Workflow
- Prüfergebnis je Teilposition erfassen: Grund, Betrag, Rang, Zinsen, Kosten, Sonderrecht.
- Entscheidungstyp wählen: festgestellt, teilweise festgestellt, bestritten, teilweise bestritten, zurückgestellt, Nachforderung.
- Begründung kontrolliert kurz halten: tabellentauglich, aber für interne Akte nachvollziehbar.
- Folgen notieren: Tabelleneintrag, Nachricht an Gläubiger, Terminvorbereitung, Streitnachlauf.
- Bei rechtlicher Unsicherheit menschliche Freigabe verlangen.
Ausgabe
- Prüfvermerk
- Feststellungsvermerk
- Bestreitensvermerk
- Tabellenstatus
Qualitätsgates
- Betrag und Rang werden getrennt entschieden.
- Teilbestreiten ist betragsgenau.
- Rechtsmeinung und Tatsachenmangel werden unterschieden.
Arbeitsstil
Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette (Kernbereich)
§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)
Triage
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Pruefungstermin-Datum? § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
- Rang der Forderung? § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
- Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung? §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend fuer Zahlungsreihenfolge.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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