Bilanzieller Status aufnehmen
Nimmt die bilanzielle Ausgangslage auf — Aktiva Passiva Eigenkapital nach HGB-Stichtagsbilanz. Prüfraster bilanzielle Überschuldung (Aktiva kleiner als Passiva). Erfasst stille Reserven und stille Lasten Sonderposten und außerbilanzielle Verpflichtungen (Pensionsrückstellungen Buergschaften Comfortletter). Erzeugt Insolvenzstatus als Vorstufe zur Fortbestehensprognose. Wichtig — bilanzielle Überschuldung ist nicht automatisch insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO Fortbestehensprognose).
Bilanzieller Status aufnehmen
Zweck
Der bilanzielle Überschuldungsstatus ist die Voraussetzung um in die Prüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO einzusteigen. Beide Schritte sind zu trennen:
- Bilanzieller Überschuldungsstatus (Stichtagsbetrachtung). Aktiva kleiner als Passiva?
- Insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 InsO). Nur wenn bilanzielle Überschuldung vorliegt UND keine positive Fortbestehensprognose.
Stichtagsbilanz
stichtag: 2026-05-20 # oder Bilanzstichtag des letzten Jahresabschlusses
bilanzansatz: hgb # hgb / ifrs / mischung
aktiva:
a-anlagevermoegen:
immaterielle: 50000
sachanlagen: 320000
finanzanlagen: 0
b-umlaufvermoegen:
vorraete: 180000
forderungen-laul: 120000
sonstige-forderungen: 15000
fluessige-mittel: 18000
c-rechnungsabgrenzung: 5000
aktiva-summe: 708000
passiva:
a-eigenkapital:
gezeichnetes-kapital: 25000
kapitalruecklage: 0
gewinnruecklagen: 0
bilanzergebnis: -107000 # negativ
eigenkapital-summe: -82000 # negativ
b-rueckstellungen:
pensionen: 0
sonstige: 22000
c-verbindlichkeiten:
banken: 250000
lieferanten: 410000
sonstige: 38000
steuern: 25000
sozialversicherung: 45000
d-rechnungsabgrenzung: 0
passiva-summe: 708000
bilanzielle-ueberschuldung: ja # Aktiva = Passiva aber EK negativ = bilanzielle Überschuldung
hoehe-bilanzielle-ueberschuldung: 82000
Stille Reserven
Vermögenswerte deren Buchwert geringer ist als der Verkehrswert. Im Status zu addieren (heben die bilanzielle Überschuldung).
stille-reserven:
- position: CNC-Anlage
buchwert: 95000
verkehrswert: 180000
stille-reserve: 85000
- position: Betriebsgrundstueck
buchwert: 120000
verkehrswert: 210000
stille-reserve: 90000
summe-stille-reserven: 175000
Stille Lasten
Verpflichtungen die in der Handelsbilanz nicht oder zu niedrig passiviert sind. Im Status zu addieren (verschärfen die bilanzielle Überschuldung).
stille-lasten:
- position: Drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaft
bilanziell: 0
insolvenzrechtlich: 50000
- position: Pensionsrückstellung Erfüllungsbetrag versus Bilanzwert
bilanziell: 0
insolvenzrechtlich: 30000
summe-stille-lasten: 80000
Bereits qualifizierter Rangrücktritt
Forderungen mit qualifiziertem Rangrücktritt (§ 19 Abs. 2 S. 2 InsO) werden im Überschuldungsstatus nicht passiviert.
qualifizierter-rangruecktritt:
- glaeubiger: Hauptgesellschafter Karl Mueller
forderung: Gesellschafterdarlehen vom 15.03.2024
nennbetrag: 120000
rangruecktritt-erklaert-am: 2026-05-22
rangruecktritt-form: notarielle Urkunde # idealtypisch
bgh-konform: ja # siehe Skill gesellschafterdarlehen-rangrücktritt
Insolvenzrechtlicher Überschuldungsstatus
Aktiva (Handelsbilanz) 708.000 EUR
+ stille Reserven 175.000 EUR
- stille Lasten -80.000 EUR
= Insolvenzrechtliche Aktiva 803.000 EUR
Passiva (Handelsbilanz) 790.000 EUR (Aktiva minus EK)
- qualifizierter Rangrücktritt -120.000 EUR
= Insolvenzrechtliche Passiva 670.000 EUR
Differenz 133.000 EUR positiv
Ergebnis: trotz bilanzieller Überschuldung von 82.000 EUR ist die insolvenzrechtliche Bilanzbasis positiv weil stille Reserven und Rangrücktritt dies neutralisieren. Reine Vermögensbilanz ist nicht ausreichend — die Fortbestehensprognose ist zusätzlich erforderlich (Skill annahmen-sammeln-fortfuehrung).
Wichtige Hinweise
- Bei Personengesellschaften ohne natürlich-personige Vollhafter (z. B. GmbH und Co. KG mit ausschließlich Komplementär-GmbH) gilt § 19 InsO entsprechend.
- Bei Einzelkaufmann oder Personengesellschaft mit natürlich-personiger Vollhafter ist § 19 InsO nicht anwendbar — Insolvenzantragspflicht ergibt sich nur aus Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO.
- Die Erstellung des Status ist Geschäftsleiter-Pflicht. Bei Buchführungsmängeln (kein aktueller Stand kein Status möglich) kommt Bankrott § 283b StGB in Betracht.
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabe
bilanzieller-status.yamlmit Stichtag Bilanzwerten stillen Reserven Lasten Rangrücktritt und insolvenzrechtlicher Bilanzbasis.- Erste Ergebnisaussage (insolvenzrechtliche Bilanzbasis positiv / negativ).
- Empfehlung: bei negativer Bilanzbasis ohne Aussicht auf Fortbestehensprognose sofort Insolvenzanwalt — § 15a InsO Sechs-Wochen-Frist beginnt zu laufen.
Aktuelle Leitentscheidungen — Bilanzieller Status
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Bilanzieller Status
§ 19 Abs. 2 InsO (Ueberschuldungsbegriff) → § 19 Abs. 2 S. 2 InsO (qualifizierter Rangruecktritt) → § 35 Abs. 1 InsO (Massebegriff stille Reserven) → HGB §§ 252-255 (Bewertungsgrundsaetze) → IDW S 11 Rn. 20-42 (Status-Ermittlung)
Triage — Bilanzieller Status
- Stichtag festlegen: Welches Datum hat der Status? (aktuellstes Datum mit verlaesslichen Daten)
- Stille Reserven identifizieren: Grundstuecke zum Buchwert vs. Verkehrswert; Forderungen vs. Marktpreis; Beteiligungen.
- Ausserbilanzielle Verpflichtungen: Pensionen, Buergschaften, noch nicht ausgewiesene Verluste aus schwebenden Geschaeften.
- Sanierungsmassnahmen einbeziehen? Gesellschafterdarlehen mit Rangruecktritt, Patronatserklaerung, Kapitalzufuhr — bereits vorhanden oder noch planerisch?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Insolvenzanfechtungsrechte prüfen
Insolvenzverwalter klagt auf Rückgewaehr einer Zahlung vor Insolvenz oder Gläubiger muss Insolvenzanfechtung abwehren. Prüfraster §§ 129 ff. InsO kon…
Fristen und Anfechtungszeitraum — AnfG
Anfechtungsfristen im außerinsolvenzlichen Anfechtungsrecht bestimmen: zehn Jahre Vorsatzanfechtung, vier Jahre unentgeltliche Leistung. Normen: §§ 3…
Unentgeltliche Leistung — § 4 AnfG
Anfechtung unentgeltlicher Leistungen außerhalb der Insolvenz prüfen: Schenkungsanfechtung in den letzten vier Jahren nach § 4 AnfG. Normen: § 4 AnfG…
Vorsatzanfechtung — § 3 Abs. 1 AnfG
Vorsatzanfechtung außerhalb der Insolvenz geltend machen: Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners nach § 3 Abs. 1 AnfG. Normen: §…
§ 15a InsO — Antragspflicht, Insolvenzverschleppung und § 15b InsO Zahlungsverbot
Analysiert die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsleiters nach § 15a InsO, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung (§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a Ins…