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Bilanzieller Status aufnehmen

Nimmt die bilanzielle Ausgangslage auf — Aktiva Passiva Eigenkapital nach HGB-Stichtagsbilanz. Prüfraster bilanzielle Überschuldung (Aktiva kleiner als Passiva). Erfasst stille Reserven und stille Lasten Sonderposten und außerbilanzielle Verpflichtungen (Pensionsrückstellungen Buergschaften Comfortletter). Erzeugt Insolvenzstatus als Vorstufe zur Fortbestehensprognose. Wichtig — bilanzielle Überschuldung ist nicht automatisch insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO Fortbestehensprognose).

ID: de43c187-da1b-4f7b-bd79-3e002962aab9 Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-15
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Bilanzieller Status aufnehmen

Zweck

Der bilanzielle Überschuldungsstatus ist die Voraussetzung um in die Prüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO einzusteigen. Beide Schritte sind zu trennen:

  1. Bilanzieller Überschuldungsstatus (Stichtagsbetrachtung). Aktiva kleiner als Passiva?
  2. Insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 InsO). Nur wenn bilanzielle Überschuldung vorliegt UND keine positive Fortbestehensprognose.

Stichtagsbilanz

stichtag: 2026-05-20  # oder Bilanzstichtag des letzten Jahresabschlusses
bilanzansatz: hgb  # hgb / ifrs / mischung

aktiva:
  a-anlagevermoegen:
    immaterielle: 50000
    sachanlagen: 320000
    finanzanlagen: 0
  b-umlaufvermoegen:
    vorraete: 180000
    forderungen-laul: 120000
    sonstige-forderungen: 15000
    fluessige-mittel: 18000
  c-rechnungsabgrenzung: 5000
  aktiva-summe: 708000

passiva:
  a-eigenkapital:
    gezeichnetes-kapital: 25000
    kapitalruecklage: 0
    gewinnruecklagen: 0
    bilanzergebnis: -107000  # negativ
    eigenkapital-summe: -82000  # negativ
  b-rueckstellungen:
    pensionen: 0
    sonstige: 22000
  c-verbindlichkeiten:
    banken: 250000
    lieferanten: 410000
    sonstige: 38000
    steuern: 25000
    sozialversicherung: 45000
  d-rechnungsabgrenzung: 0
  passiva-summe: 708000

bilanzielle-ueberschuldung: ja  # Aktiva = Passiva aber EK negativ = bilanzielle Überschuldung
hoehe-bilanzielle-ueberschuldung: 82000

Stille Reserven

Vermögenswerte deren Buchwert geringer ist als der Verkehrswert. Im Status zu addieren (heben die bilanzielle Überschuldung).

stille-reserven:
  - position: CNC-Anlage
    buchwert: 95000
    verkehrswert: 180000
    stille-reserve: 85000
  - position: Betriebsgrundstueck
    buchwert: 120000
    verkehrswert: 210000
    stille-reserve: 90000
summe-stille-reserven: 175000

Stille Lasten

Verpflichtungen die in der Handelsbilanz nicht oder zu niedrig passiviert sind. Im Status zu addieren (verschärfen die bilanzielle Überschuldung).

stille-lasten:
  - position: Drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaft
    bilanziell: 0
    insolvenzrechtlich: 50000
  - position: Pensionsrückstellung Erfüllungsbetrag versus Bilanzwert
    bilanziell: 0
    insolvenzrechtlich: 30000
summe-stille-lasten: 80000

Bereits qualifizierter Rangrücktritt

Forderungen mit qualifiziertem Rangrücktritt (§ 19 Abs. 2 S. 2 InsO) werden im Überschuldungsstatus nicht passiviert.

qualifizierter-rangruecktritt:
  - glaeubiger: Hauptgesellschafter Karl Mueller
    forderung: Gesellschafterdarlehen vom 15.03.2024
    nennbetrag: 120000
    rangruecktritt-erklaert-am: 2026-05-22
    rangruecktritt-form: notarielle Urkunde  # idealtypisch
    bgh-konform: ja  # siehe Skill gesellschafterdarlehen-rangrücktritt

Insolvenzrechtlicher Überschuldungsstatus

Aktiva (Handelsbilanz)          708.000 EUR
+ stille Reserven               175.000 EUR
- stille Lasten                 -80.000 EUR
= Insolvenzrechtliche Aktiva    803.000 EUR

Passiva (Handelsbilanz)         790.000 EUR  (Aktiva minus EK)
- qualifizierter Rangrücktritt -120.000 EUR
= Insolvenzrechtliche Passiva   670.000 EUR

Differenz                       133.000 EUR positiv

Ergebnis: trotz bilanzieller Überschuldung von 82.000 EUR ist die insolvenzrechtliche Bilanzbasis positiv weil stille Reserven und Rangrücktritt dies neutralisieren. Reine Vermögensbilanz ist nicht ausreichend — die Fortbestehensprognose ist zusätzlich erforderlich (Skill annahmen-sammeln-fortfuehrung).

Wichtige Hinweise

  • Bei Personengesellschaften ohne natürlich-personige Vollhafter (z. B. GmbH und Co. KG mit ausschließlich Komplementär-GmbH) gilt § 19 InsO entsprechend.
  • Bei Einzelkaufmann oder Personengesellschaft mit natürlich-personiger Vollhafter ist § 19 InsO nicht anwendbar — Insolvenzantragspflicht ergibt sich nur aus Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO.
  • Die Erstellung des Status ist Geschäftsleiter-Pflicht. Bei Buchführungsmängeln (kein aktueller Stand kein Status möglich) kommt Bankrott § 283b StGB in Betracht.

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Ausgabe

  • bilanzieller-status.yaml mit Stichtag Bilanzwerten stillen Reserven Lasten Rangrücktritt und insolvenzrechtlicher Bilanzbasis.
  • Erste Ergebnisaussage (insolvenzrechtliche Bilanzbasis positiv / negativ).
  • Empfehlung: bei negativer Bilanzbasis ohne Aussicht auf Fortbestehensprognose sofort Insolvenzanwalt — § 15a InsO Sechs-Wochen-Frist beginnt zu laufen.

Aktuelle Leitentscheidungen — Bilanzieller Status

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Paragrafenkette Bilanzieller Status

§ 19 Abs. 2 InsO (Ueberschuldungsbegriff) → § 19 Abs. 2 S. 2 InsO (qualifizierter Rangruecktritt) → § 35 Abs. 1 InsO (Massebegriff stille Reserven) → HGB §§ 252-255 (Bewertungsgrundsaetze) → IDW S 11 Rn. 20-42 (Status-Ermittlung)

Triage — Bilanzieller Status

  1. Stichtag festlegen: Welches Datum hat der Status? (aktuellstes Datum mit verlaesslichen Daten)
  2. Stille Reserven identifizieren: Grundstuecke zum Buchwert vs. Verkehrswert; Forderungen vs. Marktpreis; Beteiligungen.
  3. Ausserbilanzielle Verpflichtungen: Pensionen, Buergschaften, noch nicht ausgewiesene Verluste aus schwebenden Geschaeften.
  4. Sanierungsmassnahmen einbeziehen? Gesellschafterdarlehen mit Rangruecktritt, Patronatserklaerung, Kapitalzufuhr — bereits vorhanden oder noch planerisch?

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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