Verfahrenschronologie
Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller prozessualen Schritte: Klageeingang Zustellungen Schriftsatzfristen Beweisbeschluesse muendliche Verhandlungen Beweisaufnahme Urteile und Rechtsmittel. Kritische Fristen werden optisch hervorgehoben. Fundstellen werden angegeben. Normen §§ 222 517 520 ZPO Fristberechnung.
Verfahrenschronologie
Zweck
Die Verfahrenschronologie erfasst alle prozessualen Schritte in zeitlicher Reihenfolge. Sie unterscheidet sich von der Sachverhaltschronologie dadurch, dass sie ausschließlich innerhalb des Verfahrens liegende Handlungen und Ereignisse abbildet.
Triage — kläre vor Erstellung
- Liegt die Zustellungsurkunde der Klageschrift vor? (Fristbeginn für Klageerwiderung)
- Wurden alle Urteile zugestellt? (Berufungsfrist läuft ab Zustellung!)
- Haben beide Parteien Schriftsätze vorgelegt? Welche?
- Sind Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet? (Pfändungsbeschluss, Zwangshypothek)
Zentrale Normen (Verfahrensrecht)
- § 222 ZPO i.V.m. §§ 187-188 BGB — Fristberechnung im Verfahren
- §§ 517-520 ZPO — Berufung und Begründung (Fristen: 1 Monat / 2 Monate)
- §§ 548-551 ZPO — Revision (Fristen: 1 Monat / 2 Monate)
- § 329 ZPO — Verkündung von Beschlüssen
- § 310 ZPO — Verkündung des Urteils
- § 929 Abs. 2 ZPO — Vollziehungsfrist bei einstweiliger Verfügung (1 Monat)
- §§ 704-945 ZPO — Zwangsvollstreckung
Rechtsprechung zu Verfahrensfristen und Zustellung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Was gehört hinein
- Klageeingang / Antragseingang beim Gericht
- Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
- Zustellung der Klageschrift / des Arrestgesuchs
- Klageerwiderung und alle weiteren Schriftsätze (mit Datum)
- Richterliche Verfügungen und Hinweisbeschlüsse
- Beweisbeschlüsse
- Terminsladungen
- Mündliche Verhandlungen (mit Ergebnis / Protokollvermerk)
- Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Sachverständigengutachten)
- Eingang von Gutachten
- Urteile und Beschlüsse (mit Tenor)
- Rechtsmittelfristen und Einlegung von Rechtsmitteln
- Vollstreckungsmaßnahmen
Was nicht hinein gehört
- Außerprozessuale Ereignisse (→ Sachverhaltschronologie)
- Rechtliche Bewertungen der Schriftsätze
Formatvorgabe
- **TT.MM.JJJJ** [Kurzbeschreibung des prozessualen Schritts] (Fundstelle: [Blatt])
- ** TT.MM.JJJJ — FRIST:** [Fristbezeichnung — z. B. Berufungsfrist] (Fundstelle: [Blatt])
Hervorhebung von Fristen
Jede prozessrelevante Frist wird hervorgehoben und ans Ende der Chronologie als eigener Block wiederholt:
## Fristen und Termine (Übersicht)
| Frist / Termin | Datum | Status |
|---|---|---|
| Berufungsfrist (§ 517 ZPO) | TT.MM.JJJJ | laeuft |
| Begründungsfrist (§ 520 ZPO) | TT.MM.JJJJ | laeuft |
| Nächste mündliche Verhandlung | TT.MM.JJJJ | angesetzt |
Beispiele
- **08.02.2023** Eingang der Klageschrift beim Landgericht Frankfurt am Main (Bl. 1)
- **15.02.2023** Anforderung des Gerichtskostenvorschusses (Bl. 5)
- **22.02.2023** Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses durch Klägerin (Bl. 7)
- **03.03.2023** Zustellung der Klageschrift an Beklagte (Bl. 9)
- **14.04.2023** Eingang der Klageerwiderung (Bl. 12-45)
- **20.06.2023** Terminsladung zur mündlichen Verhandlung am 15.09.2023 (Bl. 48)
- **15.09.2023** Mündliche Verhandlung; Beweisbeschluss über Einholung Sachverständigengutachten (Bl. 60-62)
- **10.01.2024** Eingang des Sachverständigengutachtens (Bl. 80-140)
- **05.04.2024** Verkündung des Urteils; Klage abgewiesen (Bl. 200-215)
- **05.05.2024 — FRIST:** Berufungsfrist gemäß § 517 ZPO (einen Monat ab Zustellung)
Besonderheiten nach Verfahrensart
Eilverfahren: Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO besonders hervorheben.
Strafverfahren: Eröffnungsbeschluss, Ladungen, Hauptverhandlungstermine, Einlegung von Rechtsmitteln nach § 333 ff. StPO.
Verwaltungsverfahren: Widerspruchsverfahren als vorgelagerte Phase einschließen; Klagefrist des § 74 VwGO.
Qualitätscheck
- [ ] Alle prozessualen Schritte erfasst?
- [ ] Chronologisch sortiert?
- [ ] Fristen hervorgehoben?
- [ ] Fristentabelle vorhanden?
- [ ] Keine außerprozessualen Ereignisse enthalten?
- [ ] Zustellungsdaten als Grundlage der Fristberechnung angegeben?
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