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Rechtsfolge bestimmen

Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprüche. Gibt Berechnungshinweise für Schadensersatz und Vertragsstrafen.

ID: de.litigation.rechtsfolge-bestimmen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Rechtsfolge bestimmen

Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsfolgenbestimmung

  1. Ist der Tatbestand vollständig positiv subsumiert und sind Einwendungen/Einreden geprüft?
  2. Handelt es sich um Primäranspruch (Erfüllung) oder Sekundäranspruch (Schadensersatz)?
  3. Sind Nebenansprüche (Verzugszinsen, Anwaltskosten, Kosten) geltend zu machen?
  4. Ist der Schaden berechenbar oder wird Schätzung nach § 287 ZPO erforderlich?
  5. Ist die Rechtsfolge vollstreckungsfähig? (Tenor bestimmt genug für Vollstreckung)

Zweck

Ist der Tatbestand erfüllt und sind Einwendungen und Einreden geprüft, bestimmt dieser Skill die konkrete Rechtsfolge.

Zentrale Normen

  • § 249 BGB — Naturalrestitution als Grundform des Schadensersatzes
  • § 249 Abs. 2 BGB — Geldersatz bei Körperverletzung/Sachbeschädigung
  • § 252 BGB — Entgangener Gewinn
  • § 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld (immaterieller Schaden)
  • § 288 BGB — Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz; B2B: 9 Prozentpunkte)
  • § 339 BGB — Vertragsstrafe; § 343 BGB — richterliche Herabsetzung
  • §§ 704 ff. ZPO — Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung)

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Kategorien von Rechtsfolgen

Zivilrecht — Erfüllungsansprüche (Primär)

  • Zahlung einer bestimmten Geldsumme (Hauptforderung)
  • Herausgabe einer Sache (§ 985 BGB)
  • Unterlassung einer Handlung (§ 1004 BGB; §§ 8 ff. UWG)
  • Beseitigung einer Beeinträchtigung
  • Vornahme einer Handlung (Leistungsurteil nach § 894 ZPO)

Zivilrecht — Schadensersatz (Sekundär)

Grundregel: Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) — Herstellung des Zustands ohne das schädigende Ereignis.

Schadensberechnung:

  • Differenzhypothese: Vergleich hypothetischer Zustand ohne Ereignis vs. tatsächlicher Zustand
  • Entgangener Gewinn (§ 252 BGB): Wahrscheinlichkeit nach gewöhnlichem Verlauf
  • Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB): nur bei Körper-, Gesundheits-, Freiheits- oder sexueller Selbstbestimmungsverletzung; Bemessung nach Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung und Verschuldensgrad

Vertragsstrafe

§ 339 BGB: Verwirkung bei Pflichtverletzung; Höhe nach Vereinbarung. Das System prüft:

  • Vertragsstrafe vereinbart?
  • Verwirkt (Pflichtverletzung nachgewiesen)?
  • Nach § 343 BGB herabzusetzen? (richterliche Herabsetzung bei grobem Missverhältnis zum tatsächlichen Schaden)

Nebenansprüche

  • Verzugszinsen § 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (Verbraucher); 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (B2B)
  • Prozesskosten (§ 91 ZPO): Unterlieger trägt; Berechnung nach GKG und RVG
  • Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden: bei Beauftragung eines Anwalts nach Verzugseintritt (§§ 280/286 BGB)

Verwaltungsrecht — Verwaltungsakt-Inhalt

Das System beschreibt den Tenor eines Verwaltungsakts:

  • Belastender VA (Gebot, Verbot, Nebenbestimmungen): Prüfung von Bestimmtheit § 37 VwVfG und Verhältnismäßigkeit
  • Begünstigender VA (Genehmigung, Zulassung): Prüfung von Auflagen und Bedingungen

Strafrecht — Strafrahmen

Das System nennt den gesetzlichen Strafrahmen (Mindest- und Höchststrafe nach StGB) und weist auf strafzumessungsrelevante Umstände hin (§ 46 StGB). Es gibt keine Prognose für das konkrete Strafmaß.

Entscheidungsbaum Rechtsfolge

Tatbestand erfüllt → Rechtsfolge bestimmen
├─ Primäranspruch (Erfüllung): § 433/280 BGB → Zahlung / Herausgabe / Unterlassung
│   └─ Noch nicht erfüllt? → Klage auf Erfüllung
├─ Sekundäranspruch (SE): § 249 BGB → Naturalrestitution
│   ├─ Körperverletzung/Sachbeschädigung? → § 249 Abs. 2 BGB Geldersatz möglich
│   └─ Immaterielle Schäden? → § 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld
└─ Nebenansprüche: Verzugszinsen § 288 BGB + RK als SE

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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