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Mandat schließen

Mandat nach Prozessabschluss formal schließen: Kostenfestsetzung, Archivierung, Mandanteninformation. Normen: §§ 103 ff. ZPO, RVG. Prüfraster: Kostenfestsetzungsantrag, Ergebnismitteilung, Handaktenfreigabe. Output: Abschlussbericht Mandat. Abgrenzung: nicht laufende Mandat-Aktualisierung.

ID: de.litigation.mandat-schliessen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mandat schließen

Zweck

Strukturierter Abschluss eines Mandats im Portfolio: Ergebnis dokumentieren, Kosten und Honorar abrechnen, Lehren festhalten, Mandat aus dem aktiven Portfolio in den Archivstatus überführen. Der Datensatz bleibt dauerhaft erhalten (Aufbewahrungspflicht § 50 Abs. 1 BRAO: 6 Jahre nach Mandatsende).

Eingaben

  • Mandat-Slug
  • Abschlusstyp: --urteil, --vergleich, --klagerücknahme, --erledigungserklärung, --einstellung, --sonstiges
  • Ergebnis (kurz): Wer hat gewonnen, was wurde vereinbart, welcher Betrag?

Ablauf

  1. Abschlusstype und Ergebnis erfassen:

    Typ Relevante Normen
    Urteil (Endurteil) §§ 300 ff. ZPO; Rechtskraft § 322 ZPO
    Anerkenntnisurteil § 307 ZPO
    Versäumnisurteil §§ 330 ff. ZPO
    Vergleich §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 278 ZPO; vollstreckbar
    Klagerücknahme §§ 269, 270 ZPO; Kostenfolge § 269 Abs. 3 ZPO
    Erledigungserklärung § 91a ZPO; Kostenbeschluss
    Einstellung (Strafrecht) §§ 153, 153a, 170 Abs. 2, 204 StPO
    Verfahrensvergleich (Verwaltungsrecht) § 106 VwGO
  2. Endexposition berechnen:

    • Gezahlter Betrag / auferlegte Leistung
    • Kostenfestsetzung (§§ 103 ff. ZPO): eigene Kosten + erstattete / zu erstattende Kosten
    • Vergleich mit ursprünglicher Risikoschätzung (Intake-Wert)
  3. Honorar und Gebühren:

    • Letzte Abrechnung nach RVG (§ 8 RVG: Fälligkeit mit Mandatsbeendigung)
    • Offene Vorschüsse (§ 9 RVG) zurückerstatten oder verrechnen
    • Fremdgelder abwickeln (§ 43a Abs. 5 BRAO: unverzügliche Weiterleitung)
  4. Lessons Learned:

    • Was lief gut / schlecht?
    • Prozessführungsempfehlung für künftige vergleichbare Mandate?
    • BGH- oder OLG-Urteile, die im Mandat relevant waren und für spätere Mandate zu merken sind?
  5. Handakte archivieren (§ 50 BRAO):

    • Handakte für mind. 6 Jahre nach Mandatsende aufbewahren
    • Elektronische Akte: gleichwertige Sicherung (§ 50 Abs. 2 BRAO)
    • Herausgabepflicht auf Verlangen (§ 50 Abs. 3 BRAO)
  6. Portfolio-Log aktualisieren: Status in _log.yaml auf archiv setzen; Abschlussdatum, Ergebnis, Endexposition eintragen.

Quellen und Zitierweise

Verbindlich: ../references/zitierweise.md.

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • BRAO § 50 (Aufbewahrungspflicht Handakten: 6 Jahre); § 43a Abs. 5 BRAO (Fremdgelder).
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Ausgabeformat

MANDAT-ABSCHLUSS
──────────────────────────────────────
Mandat-Slug:    [slug]
Schließungsdatum: TT.MM.JJJJ
Typ:            [z. B. Vergleich]
MANDATSGEHEIMNIS – § 43a Abs. 2 BRAO

──────────────────────────────────────
ERGEBNIS
──────────────────────────────────────
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

──────────────────────────────────────
ENDEXPOSITION
──────────────────────────────────────
Eingeklagter Betrag:       EUR XX.XXX
Vergleichszahlung:         EUR XX.XXX
Kostenerstattung:          EUR X.XXX (§§ 103 ff. ZPO)
Ursprüngliche Schätzung:   EUR XX.XXX – EUR XX.XXX

──────────────────────────────────────
LESSONS LEARNED
──────────────────────────────────────
[Freitext]

──────────────────────────────────────
ARCHIVIERUNG
──────────────────────────────────────
Handakte aufzubewahren bis: TT.MM.JJJJ (§ 50 Abs. 1 BRAO: 6 Jahre)
_log.yaml-Status: archiv

Risiken / typische Fehler

  • Aufbewahrungsfrist übersehen: § 50 Abs. 1 BRAO: mindestens 6 Jahre nach Mandatsende; kürzere Vernichtung ist Berufsrechtsverletzung.
  • Fremdgelder nicht abgewickelt: § 43a Abs. 5 BRAO – Fremdgelder (Kostenvorschüsse, Schadensersatzbeträge) unverzüglich weiterleiten; Verzögerung kann zur Strafbarkeit führen (§ 266 StGB).
  • Rechtsmittelfrist läuft noch: Vor dem Schließen prüfen, ob Berufungs- (§ 517 ZPO: 1 Monat) oder Revisionsfrist (§ 548 ZPO: 1 Monat) noch offen ist; Mandat erst nach Eintritt der Rechtskraft schließen oder Mandanten ausdrücklich auf Verzicht hinweisen.
  • Vollstreckungsverjährung: Vollstreckungstitel verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren; Abschluss nicht ohne Dokumentation der Vollstreckungsmaßnahmen.

<!-- AUDIT 27.05.2026 Halluzinierte Referenz geloescht. Keine Ersatzquelle gefunden. -->

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