Mandat schließen
Mandat nach Prozessabschluss formal schließen: Kostenfestsetzung, Archivierung, Mandanteninformation. Normen: §§ 103 ff. ZPO, RVG. Prüfraster: Kostenfestsetzungsantrag, Ergebnismitteilung, Handaktenfreigabe. Output: Abschlussbericht Mandat. Abgrenzung: nicht laufende Mandat-Aktualisierung.
Mandat schließen
Zweck
Strukturierter Abschluss eines Mandats im Portfolio: Ergebnis dokumentieren, Kosten und Honorar abrechnen, Lehren festhalten, Mandat aus dem aktiven Portfolio in den Archivstatus überführen. Der Datensatz bleibt dauerhaft erhalten (Aufbewahrungspflicht § 50 Abs. 1 BRAO: 6 Jahre nach Mandatsende).
Eingaben
- Mandat-Slug
- Abschlusstyp:
--urteil,--vergleich,--klagerücknahme,--erledigungserklärung,--einstellung,--sonstiges - Ergebnis (kurz): Wer hat gewonnen, was wurde vereinbart, welcher Betrag?
Ablauf
-
Abschlusstype und Ergebnis erfassen:
Typ Relevante Normen Urteil (Endurteil) §§ 300 ff. ZPO; Rechtskraft § 322 ZPO Anerkenntnisurteil § 307 ZPO Versäumnisurteil §§ 330 ff. ZPO Vergleich §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 278 ZPO; vollstreckbar Klagerücknahme §§ 269, 270 ZPO; Kostenfolge § 269 Abs. 3 ZPO Erledigungserklärung § 91a ZPO; Kostenbeschluss Einstellung (Strafrecht) §§ 153, 153a, 170 Abs. 2, 204 StPO Verfahrensvergleich (Verwaltungsrecht) § 106 VwGO -
Endexposition berechnen:
- Gezahlter Betrag / auferlegte Leistung
- Kostenfestsetzung (§§ 103 ff. ZPO): eigene Kosten + erstattete / zu erstattende Kosten
- Vergleich mit ursprünglicher Risikoschätzung (Intake-Wert)
-
Honorar und Gebühren:
- Letzte Abrechnung nach RVG (§ 8 RVG: Fälligkeit mit Mandatsbeendigung)
- Offene Vorschüsse (§ 9 RVG) zurückerstatten oder verrechnen
- Fremdgelder abwickeln (§ 43a Abs. 5 BRAO: unverzügliche Weiterleitung)
-
Lessons Learned:
- Was lief gut / schlecht?
- Prozessführungsempfehlung für künftige vergleichbare Mandate?
- BGH- oder OLG-Urteile, die im Mandat relevant waren und für spätere Mandate zu merken sind?
-
Handakte archivieren (§ 50 BRAO):
- Handakte für mind. 6 Jahre nach Mandatsende aufbewahren
- Elektronische Akte: gleichwertige Sicherung (§ 50 Abs. 2 BRAO)
- Herausgabepflicht auf Verlangen (§ 50 Abs. 3 BRAO)
-
Portfolio-Log aktualisieren: Status in
_log.yamlaufarchivsetzen; Abschlussdatum, Ergebnis, Endexposition eintragen.
Quellen und Zitierweise
Verbindlich: ../references/zitierweise.md.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- BRAO § 50 (Aufbewahrungspflicht Handakten: 6 Jahre); § 43a Abs. 5 BRAO (Fremdgelder).
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
MANDAT-ABSCHLUSS
──────────────────────────────────────
Mandat-Slug: [slug]
Schließungsdatum: TT.MM.JJJJ
Typ: [z. B. Vergleich]
MANDATSGEHEIMNIS – § 43a Abs. 2 BRAO
──────────────────────────────────────
ERGEBNIS
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Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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ENDEXPOSITION
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Eingeklagter Betrag: EUR XX.XXX
Vergleichszahlung: EUR XX.XXX
Kostenerstattung: EUR X.XXX (§§ 103 ff. ZPO)
Ursprüngliche Schätzung: EUR XX.XXX – EUR XX.XXX
──────────────────────────────────────
LESSONS LEARNED
──────────────────────────────────────
[Freitext]
──────────────────────────────────────
ARCHIVIERUNG
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Handakte aufzubewahren bis: TT.MM.JJJJ (§ 50 Abs. 1 BRAO: 6 Jahre)
_log.yaml-Status: archiv
Risiken / typische Fehler
- Aufbewahrungsfrist übersehen: § 50 Abs. 1 BRAO: mindestens 6 Jahre nach Mandatsende; kürzere Vernichtung ist Berufsrechtsverletzung.
- Fremdgelder nicht abgewickelt: § 43a Abs. 5 BRAO – Fremdgelder (Kostenvorschüsse, Schadensersatzbeträge) unverzüglich weiterleiten; Verzögerung kann zur Strafbarkeit führen (§ 266 StGB).
- Rechtsmittelfrist läuft noch: Vor dem Schließen prüfen, ob Berufungs- (§ 517 ZPO: 1 Monat) oder Revisionsfrist (§ 548 ZPO: 1 Monat) noch offen ist; Mandat erst nach Eintritt der Rechtskraft schließen oder Mandanten ausdrücklich auf Verzicht hinweisen.
- Vollstreckungsverjährung: Vollstreckungstitel verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren; Abschluss nicht ohne Dokumentation der Vollstreckungsmaßnahmen.
<!-- AUDIT 27.05.2026 Halluzinierte Referenz geloescht. Keine Ersatzquelle gefunden. -->
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