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JVEG-Zeugenentschaedigung

Zeugenentschaedigung nach JVEG berechnen: Fahrtkosten, Zeitversaeumnis, Verdienstausfall. Normen: §§ 19 ff. JVEG. Prüfraster: tatsaechliche Kosten, Zeitaufwand, Pauschalen. Output: Zeugenentschaedigungs-Berechnung. Abgrenzung: nicht Sachverständigenverguetung (hoehere Saetze).

ID: de.litigation.jveg-zeugenentschaedigung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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JVEG-Zeugenentschaedigung

Aufgabe

Berechne und plausibilisiere Zeugenentschädigungen vollständig nach §§ 19–22 JVEG: Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden und Zeitversäumnis.

Triage — kläre vor der Berechnung

  1. Zeugenstatus: Ist die Person förmlich als Zeuge geladen und erschienen?
  2. Fahrtweg: Wie hat der Zeuge die An- und Rückreise zurückgelegt — mit eigenem Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln?
  3. Verdienstausfall: Hat der Zeuge Einkommensnachweise für die versäumte Arbeitszeit?
  4. Haushalt: Führt der Zeuge einen Haushalt und macht er Haushaltführungsschaden geltend?
  5. Zeitversäumnis: Wird subsidiär nur Zeitversäumnis nach § 22 JVEG beantragt?

Zentrale Normen

  • § 19 JVEG (Fahrtkosten des Zeugen — Verweis auf § 5)
  • § 20 JVEG (Aufwandsentschädigung / Haushaltführungsschaden)
  • § 21 JVEG (Verdienstausfall)
  • § 22 JVEG (Zeitversäumnis — Auffangtatbestand)
  • § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)

Rechtsstand 2025/2026

JVEG-Saetze fuer Zeugen wurden durch das KostRAeG 2025 zum 01.06.2025 nicht geaendert (im Unterschied zu den Sachverstaendigenhonoraren in § 9 JVEG). Es gelten weiter:

  • Stundensatz Verdienstausfall § 21 JVEG: bis zu 38 EUR/Std. (Hoechstbetrag).
  • Stundensatz Zeitversaeumnis § 22 JVEG: 4,50 EUR/Std.
  • Kilometerpauschale Zeugen § 5 Abs. 2 JVEG: 0,35 EUR/km.

Quelle gesetze-im-internet: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/

Rechtsprechung

  • LG-Linie: Zeitversaeumnis nach § 22 JVEG ist subsidiaer und kann nicht kumulativ zum Verdienstausfall nach § 21 JVEG geltend gemacht werden; eine subsidiaere Alternativberechnung ist im Antrag anzubieten. Konkretes Aktenzeichen vor Schriftsatz-Verwendung ueber https://dejure.org und https://openjur.de pruefen.
  • Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu §§ 19 bis 22 JVEG ueber https://www.bundesgerichtshof.de verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Startet bei

Zeuge möchte nach dem Gerichtstermin Entschädigungsantrag stellen.

Arbeitsweise

  1. Ladungsnachweis und Erscheinen bestätigen.
  2. Fahrtkosten nach § 19 i.V.m. § 5 Abs. 2 JVEG berechnen.
  3. Verdienstausfall oder Haushaltführungsschaden prüfen (§§ 20/21 JVEG).
  4. Bei fehlendem Nachweis: Zeitversäumnis nach § 22 JVEG als Auffangtatbestand.
  5. Gesamtbetrag berechnen; Frist § 23 JVEG prüfen.

Output-Template

Position Norm Geltend (EUR) Beleg Anerkannt (EUR)
Fahrtkosten [X km × 0,35 EUR] § 19 i.V.m. § 5 Abs. 2 JVEG 00,00 Routennachweis 00,00
Verdienstausfall [X Std.] § 21 JVEG 00,00 Arbeitgeberbeschein. 00,00
Haushaltführungsschaden § 20 JVEG 00,00 Eidesstattl. Erkl. 00,00
Zeitversäumnis [X Std.] § 22 JVEG 00,00 00,00
Gesamt 00,00 00,00

Dreimonatsfrist § 23 JVEG: Fristende TT.MM.JJJJ

Ausgabe

Vollständige Zeugenentschädigungsberechnung mit Positionsprüfung und Fristennotiz.

Leitplanken

  • Zeugen-Kilometersatz (§ 5 Abs. 2 JVEG) niedriger als Sachverständigensatz.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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