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JVEG-Verdienstausfall-Haushalt-Zeit

Verdienstausfall und Zeitversaeumnis nach §§ 20 ff. JVEG für Zeugen und Sachverständige berechnen. Normen: §§ 20 21 22 JVEG. Prüfraster: tatsaechlicher Verdienstausfall, Stundensatz, Haushaltsführung. Output: Verdienstausfall-Berechnung JVEG. Abgrenzung: nicht Sachverständigenverguetung.

ID: de.litigation.jveg-verdienstausfall-haushalt-zeit Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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JVEG-Verdienstausfall-Haushalt-Zeit

Aufgabe

Trenne und berechne die Ansprüche auf Verdienstausfallentschädigung, Haushaltführungsschaden und Zeitversäumnis nach §§ 20–22 JVEG und verhindere Doppelerfassung.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Erwerbssituation: Ist die Person Arbeitnehmer, Selbständiger oder nicht erwerbstätig (Rentner, Hausfrau/-mann)?
  2. Nachweis: Liegt ein Arbeitgeberbescheinigung oder Einkommensnachweis (Selbständiger: Steuerbescheid) vor?
  3. Haushalt: Wird neben Verdienstausfall auch Haushaltführungsschaden geltend gemacht — Doppelerfassung?
  4. Zeitversäumnis: Wird subsidiär Zeitversäumnis nach § 22 JVEG geltend gemacht?
  5. Obergrenzen: Ist der Maximalbetrag nach § 22 JVEG bekannt und zutreffend angesetzt?

Speziallogik: Priorisierung

  • Verdienstausfall (§ 21 JVEG) hat Vorrang vor Zeitversäumnis (§ 22 JVEG).
  • Haushaltführungsschaden (§ 20 JVEG) ist alternativ zu Verdienstausfall; keine Addition.
  • Selbständige: tatsächlicher Stundensatz aus Steuerbescheid, gedeckelt auf Höchstsatz § 22 JVEG.

Zentrale Normen

  • § 20 JVEG (Haushaltführungsschaden)
  • § 21 JVEG (Verdienstausfall — Arbeitnehmer und Selbständige)
  • § 22 JVEG (Zeitversäumnis — Auffangtatbestand)
  • § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten — abzugrenzen)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. LG München I, Beschl. v. 15.04.2019 — Die Kombination von § 20 (Haushalt) und § 21 (Verdienstausfall) für verschiedene Zeiträume ist zulässig, sofern keine zeitliche Überschneidung besteht.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Startet bei

Zeuge oder Zeugensachwalter meldet sich wegen Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden oder Zeitversäumnis.

Arbeitsweise

  1. Erwerbssituation klären und Anspruchsgrundlage bestimmen (§ 20, § 21 oder § 22 JVEG).
  2. Doppelerfassung ausschließen.
  3. Zeitraum und Stundenzahl mit Beleg dokumentieren.
  4. Stundensatz berechnen und auf Höchstsatz kappen.
  5. Gesamtanspruch ausweisen.

Output-Template

Anspruch Norm Stunden Stundensatz (EUR) Beleg Anerkannt (EUR)
Verdienstausfall § 21 JVEG X Y Anlage X 00,00
Haushaltführungsschaden § 20 JVEG X Y Anlage X 00,00
Zeitversäumnis § 22 JVEG X Max. 00,00
Gesamt 00,00

Doppelerfassungscheck: [Keine Überschneidung / Überschneidung: [Beschreibung]]

Ausgabe

Bereinigter Anspruch ohne Doppelerfassung, mit Stundensatzberechnung und Belegnachweisen.

Leitplanken

  • § 22 JVEG ist Auffangtatbestand; nur wenn §§ 20/21 nicht greifen.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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