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JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege

Sonstige Aufwendungen nach § 7 JVEG prüfen und belegen: Porto, Kopierkosten, technische Geräte. Normen: § 7 JVEG. Prüfraster: Belegpflicht, angemessene Hoehe, Erstattungsfähigkeit. Output: Aufwendungsnachweis JVEG. Abgrenzung: nicht Fahrtkosten oder Übernachtung.

ID: de.litigation.jveg-sonstige-aufwendungen-belege Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege

Aufgabe

Prüfe sonstige Aufwendungen und bare Auslagen (Begleitpersonen, Kopien, Dateien, Vertretungskosten) auf Notwendigkeit, Normkonformität und Belegfähigkeit nach JVEG.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Aufwendungsart: Kopien, Dateien, Begleitperson, Vertretungskosten oder sonstige bare Auslagen?
  2. Notwendigkeit: Waren die Aufwendungen für die Auftragserfüllung notwendig (Wirtschaftlichkeitsgebot)?
  3. Belege: Liegen Originalquittungen oder sonstige Belege vor?
  4. Begleitperson: Ist die Mitnahme einer Begleitperson medizinisch oder faktisch notwendig nachgewiesen?
  5. Normgrundlage: Ist die konkrete Aufwendung im JVEG geregelt oder nur analog zu behandeln?

Zentrale Normen

  • § 7 Abs. 2 JVEG (Reisenebenkosten, bare Auslagen)
  • § 12 JVEG (Nebenkosten Sachverständige: Kopien, Dateien, Lichtbilder)
  • § 5 Abs. 4 JVEG (Parkkosten und Sonderreisenebenkosten)
  • § 6 JVEG (Sonderfall Begleitperson bei Reise)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Startet bei

Rechnung enthält Positionen jenseits von Honorar, Reisezeit und Fahrtkosten.

Arbeitsweise

  1. Jede sonstige Position isolieren.
  2. Normgrundlage im JVEG bestimmen.
  3. Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen.
  4. Beleg vorhanden/fehlend markieren.
  5. Erstattungsfähigen Betrag berechnen.

Output-Template

Position Norm Betrag geltend (EUR) Beleg Notwendig Anerkannt (EUR)
Kopien [X × Y EUR] § 12 JVEG 00,00 Ja/Nein Ja/Nein 00,00
Begleitperson § 6 JVEG 00,00 Ja/Nein Ja/Nein 00,00
Sonstige bare Auslagen § 7 Abs. 2 JVEG 00,00 Ja/Nein Ja/Nein 00,00
Gesamt 00,00 00,00

Ausgabe

Prüfergebnis für Sammelposition sonstige Aufwendungen mit Belegstatus.

Leitplanken

  • Kein Ansatz ohne Normgrundlage; Analogie nur in engen Grenzen.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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