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JVEG-Quality-Gate

Qualitaets-Gate für JVEG-Kostenberechnungen: Vollständigkeits- und Konsistenzprüfung aller Positionen. Normen: JVEG. Prüfraster: Vollständigkeit, Rechenfehler, Normzitate, Belegpflicht. Output: Quality-Gate-Prüfbericht JVEG. Abgrenzung: nicht Einzelberechnungs-Skill.

ID: de.litigation.jveg-quality-gate Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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JVEG-Quality-Gate

Aufgabe

Führe eine abschließende Qualitätsprüfung aller JVEG-Dokumente durch, bevor sie versandt oder eingereicht werden.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Dokumenttyp: Welches Dokument wird geprüft — Antrag, Rechenblatt, Beschwerdeschrift oder Antwortschreiben?
  2. Mathcheck: Sind alle Rechenoperationen (Summen, Teilbeträge) nachvollziehbar und korrekt?
  3. Belegcheck: Sind alle zitierten Belege tatsächlich als Anlage beigefügt?
  4. Doppelposten: Wird dieselbe Position doppelt abgerechnet (z.B. Reisezeit und Wartezeit überschneidend)?
  5. Ton und Antrag: Ist der Antragssatz eindeutig formuliert, ohne missverständliche Alternativen?

Speziallogik: Stopp bei roten Punkten

Das Quality Gate stoppt den Prozess, wenn folgende rote Punkte erkannt werden:

  • Rechenfehlerin der Summenzeile.
  • Fehlender Pflichtbeleg (§ 5, § 11, § 16 JVEG).
  • Überschreitung der Dreimonatsfrist ohne Wiedereinsetzungsantrag.
  • Doppelabrechnung einer Position.
  • Unklar formulierter oder fehlender Antrag.

Zentrale Normen

  • § 4 JVEG (Festsetzungsantrag — Formerfordernis)
  • § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)
  • § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung — Berechnung)
  • § 5 JVEG (Fahrtkosten — Belegpflicht)
  • § 16 JVEG (Übersetzer — Zeilennachweise)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Startet bei

Jedes fertiggestellte JVEG-Dokument vor Versand.

Arbeitsweise

  1. Mathcheck: Alle Summen nachrechnen.
  2. Belegcheck: Anlagenliste mit Belegen abgleichen.
  3. Doppelpostencheck: Jede Position auf Überschneidung prüfen.
  4. Fristcheck: § 23 JVEG-Frist bestätigen.
  5. Antragssatz prüfen: eindeutig, vollständig, mit Betrag.
  6. Bei rotem Punkt: Prozess stoppen und Fehler benennen.

Output-Template

Prüfpunkt Status Befund
Mathcheck Gruen / Rot [Befund]
Belegcheck Gruen / Rot [Befund]
Doppelposten Gruen / Rot [Befund]
Fristcheck § 23 JVEG Gruen / Rot [Befund]
Antragssatz Gruen / Rot [Befund]
Gesamtergebnis Gruen / Rot [Freigabe / Stopp]

Ausgabe

Qualitätsbericht mit Ampelstatus; roter Punkt hält Dokument zurück.

Leitplanken

  • Freigabe erst nach vollständig grünem Prüfbericht.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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