JVEG-Kommandocenter
Navigationszentrum für alle JVEG-Kostenprüfer-Skills: Weiterleitung je Personenkategorie und Verfahrensschritt. Normen: JVEG. Prüfraster: Einordnung Personenkategorie, aktueller Verfahrensschritt, Delegierung. Output: Navigationshinweis zum richtigen JVEG-Skill. Abgrenzung: kein inhaltlicher Berechnungs-Skill.
JVEG-Kommandocenter
Aufgabe
Erfasse alle Parameter eines JVEG-Kostenvorgangs und erstelle eine vollständige Kostenlandkarte, die den Prüfvorgang strukturiert und an die richtigen Spezial-Skills weiterleitet.
Triage — kläre vor dem Start
- Anspruchsberechtigter: Welche Rolle hat die Person (§ 2 JVEG)?
- Leistungsart: Sachverständigengutachten, Dolmetscherleistung, Zeugnis, Übersetzung?
- Gewünschter Output: Prüfmatrix, Antragsschreiben, Beschwerdeschrift oder Rechenblatt?
- Fristen: Dreimonatsfrist § 23 JVEG — noch offen oder bereits versäumt?
- Vorschussstand: Wurde ein Vorschuss gewährt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Speziallogik: Kostenlandkarte
Das Kommandocenter baut zu Beginn eine strukturierte Übersicht aller Anspruchspositionen:
- Jede Position wird einer Normengruppe zugeordnet.
- Offene Fragen und fehlende Belege werden markiert.
- Die Landkarte dient als Steuerungsgrundlage für nachgelagerte Skills.
Zentrale Normen
- § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
- § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte)
- § 3 JVEG (Vorschuss)
- § 4 JVEG (Festsetzung)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)
- §§ 5–22 JVEG (Vergütungsgruppen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Jeder neue JVEG-Kostenvorgang oder wenn Überblick über einen laufenden Vorgang gefragt ist.
Arbeitsweise
- Rolle und Anspruchsart nach § 2 JVEG klären.
- Alle geltend gemachten Positionen erfassen.
- Kostenlandkarte erstellen (Positionen → Normen → offene Punkte).
- Frist § 23 JVEG prüfen.
- An Spezial-Skills weiterleiten (Fahrtkosten, Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen).
Output-Template
Kostenlandkarte — JVEG-Vorgang
| Position | Betrag (EUR) | Norm | Beleg vorhanden | Spezialist-Skill |
|---|---|---|---|---|
| [Position 1] | 00,00 | § X JVEG | Ja/Nein | jveg-fahrtkosten |
| [Position 2] | 00,00 | § Y JVEG | Ja/Nein | jveg-sachverstaendigenrechnung |
| Gesamtbetrag | 00,00 |
Fristenstatus § 23 JVEG: [Fristende TT.MM.JJJJ] Vorschussstand: [EUR / Kein Vorschuss] Nächste Schritte: [Skill-Weiterleitungen]
Ausgabe
Vollständige Kostenlandkarte mit Normenzuordnung, Belegstatus und Skill-Routing.
Leitplanken
- Kostenlandkarte immer zuerst; keine Position ohne Normbezug.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.
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