JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer
Verguetung für gerichtliche Dolmetscher und Übersetzer nach JVEG berechnen. Normen: §§ 9 11 JVEG, Anlage 1 JVEG. Prüfraster: Stundenverguetung, Mindestwartezeit, Anfahrt, schriftliche Übersetzung je Seite. Output: Verguetungsberechnung Dolmetscher und Übersetzer. Abgrenzung: nicht Sachverständigenverguetung.
JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer
Aufgabe
Prüfe die Vergütungsansprüche von Dolmetschern und Übersetzern nach §§ 13–16 JVEG auf Stundensatz, Textumfang, Reisezeiten und Terminlogik.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Tätigkeit: Dolmetschen (mündlich, § 13 JVEG) oder Übersetzen (schriftlich, § 16 JVEG)?
- Sprachkombination: Welche Sprache — liegt eine Sonderregelung für seltene Sprachen vor?
- Umfang: Stunden (Dolmetscher) oder Zeilen/Normseiten (Übersetzer) — wie belegt?
- Reisezeit und Fahrtkosten: Sind Reisezeiten als Wartezeit oder als Dolmetschzeit abgerechnet?
- Fristen: Dreimonatsfrist § 23 JVEG gewahrt?
Zentrale Normen
- § 13 JVEG (Dolmetscher — Stundensatz, Mindestdauer)
- § 14 JVEG (Zuschlag für besondere Leistungen)
- § 15 JVEG (Kürzung bei unvollständiger Tätigkeit)
- § 16 JVEG (Übersetzer — Vergütung nach Zeilen)
- §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Eingang einer Rechnung eines Dolmetschers oder Übersetzers im gerichtlichen Verfahren.
Arbeitsweise
- Tätigkeitsart abgrenzen (mündlich/schriftlich).
- Ansatz auf Normkonformität prüfen (Stundensatz/Zeilenpreis).
- Zeitnachweis oder Zeilennachweis prüfen.
- Reisezeiten und Fahrtkosten separat prüfen.
- Frist § 23 JVEG notieren.
Output-Template
| Position | Geltend (EUR) | Norm | Prüfbefund | Anerkannt (EUR) |
|---|---|---|---|---|
| Dolmetschzeit [X Std.] | 00,00 | § 13 JVEG | [Befund] | 00,00 |
| Übersetzungszeilen [X] | 00,00 | § 16 JVEG | [Befund] | 00,00 |
| Fahrtkosten | 00,00 | § 5 JVEG | [Befund] | 00,00 |
| Gesamt | 00,00 | 00,00 |
Fristenstatus § 23 JVEG: [Fristende]
Ausgabe
Positionsgenaues Prüfergebnis mit anerkanntem Betrag und Kürzungsbegründung.
Leitplanken
- Wartezeiten ohne Dolmetschleistung nicht vergütungsfähig.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.
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