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JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer

Verguetung für gerichtliche Dolmetscher und Übersetzer nach JVEG berechnen. Normen: §§ 9 11 JVEG, Anlage 1 JVEG. Prüfraster: Stundenverguetung, Mindestwartezeit, Anfahrt, schriftliche Übersetzung je Seite. Output: Verguetungsberechnung Dolmetscher und Übersetzer. Abgrenzung: nicht Sachverständigenverguetung.

ID: de.litigation.jveg-dolmetscher-uebersetzer Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer

Aufgabe

Prüfe die Vergütungsansprüche von Dolmetschern und Übersetzern nach §§ 13–16 JVEG auf Stundensatz, Textumfang, Reisezeiten und Terminlogik.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Tätigkeit: Dolmetschen (mündlich, § 13 JVEG) oder Übersetzen (schriftlich, § 16 JVEG)?
  2. Sprachkombination: Welche Sprache — liegt eine Sonderregelung für seltene Sprachen vor?
  3. Umfang: Stunden (Dolmetscher) oder Zeilen/Normseiten (Übersetzer) — wie belegt?
  4. Reisezeit und Fahrtkosten: Sind Reisezeiten als Wartezeit oder als Dolmetschzeit abgerechnet?
  5. Fristen: Dreimonatsfrist § 23 JVEG gewahrt?

Zentrale Normen

  • § 13 JVEG (Dolmetscher — Stundensatz, Mindestdauer)
  • § 14 JVEG (Zuschlag für besondere Leistungen)
  • § 15 JVEG (Kürzung bei unvollständiger Tätigkeit)
  • § 16 JVEG (Übersetzer — Vergütung nach Zeilen)
  • §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
  • § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Startet bei

Eingang einer Rechnung eines Dolmetschers oder Übersetzers im gerichtlichen Verfahren.

Arbeitsweise

  1. Tätigkeitsart abgrenzen (mündlich/schriftlich).
  2. Ansatz auf Normkonformität prüfen (Stundensatz/Zeilenpreis).
  3. Zeitnachweis oder Zeilennachweis prüfen.
  4. Reisezeiten und Fahrtkosten separat prüfen.
  5. Frist § 23 JVEG notieren.

Output-Template

Position Geltend (EUR) Norm Prüfbefund Anerkannt (EUR)
Dolmetschzeit [X Std.] 00,00 § 13 JVEG [Befund] 00,00
Übersetzungszeilen [X] 00,00 § 16 JVEG [Befund] 00,00
Fahrtkosten 00,00 § 5 JVEG [Befund] 00,00
Gesamt 00,00 00,00

Fristenstatus § 23 JVEG: [Fristende]

Ausgabe

Positionsgenaues Prüfergebnis mit anerkanntem Betrag und Kürzungsbegründung.

Leitplanken

  • Wartezeiten ohne Dolmetschleistung nicht vergütungsfähig.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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