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JVEG-Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigung nach JVEG prüfen: Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher, Anwalt. Normen: §§ 1 2 JVEG. Prüfraster: Personenkategorie, Beauftragung durch Gericht, Verfahrensart. Output: Prüfergebnis Anspruchsberechtigung JVEG. Abgrenzung: nicht Verguetungsberechnung.

ID: de.litigation.jveg-anspruchsberechtigung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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JVEG-Anspruchsberechtigung

Aufgabe

Kläre, welche Person nach § 2 JVEG anspruchsberechtigt ist, und ordne die Vergütungsgrundlage (Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher usw.) der richtigen Normengruppe zu.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Rolle der Person: Sachverständiger, Zeuge, Dritter, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollperson oder ehrenamtlicher Richter?
  2. Beauftragung: Liegt eine gerichtliche Beauftragung oder Ladung vor (§ 1 JVEG)?
  3. Verfahrensart: Zivilverfahren, Strafverfahren, Verwaltungsverfahren?
  4. Mehrfachrollen: Hat die Person mehrere Funktionen in einem Verfahren (z.B. Sachverständiger und Zeuge)?
  5. Dritterstattung: Soll eine Dritte Person (§ 2 Abs. 2 JVEG) geltend machen?

Zentrale Normen

  • § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
  • § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte: Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollpersonen, ehrenamtliche Richter, Zeugen, Dritte)
  • § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten)
  • § 22 JVEG (Zeitversäumnis des Zeugen)
  • § 13 JVEG (Dolmetscher)
  • § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Startet bei

Eingang eines JVEG-Antrags oder einer Rechnung, wenn die Rolle der anspruchsberechtigten Person unklar ist.

Arbeitsweise

  1. Ladungs- oder Bestellungsdokument auswerten.
  2. Rolle nach § 2 JVEG zuordnen.
  3. Bei Mehrfachrolle: Abgrenzung prüfen, keine Doppelerstattung.
  4. Zutreffende Normenkette für nachgelagerte Prüfung benennen.

Output-Template

Kriterium Befund
Person [Name/Bezeichnung]
Rolle nach § 2 JVEG [Sachverständiger / Zeuge / Dolmetscher / …]
Beauftragungsdokument [Aktenzeichen, Datum]
Maßgebliche Normen [§§ …]
Mehrfachrolle [Ja / Nein — Begründung]
Ergebnis [Anspruchsberechtigung bejaht / verneint]

Ausgabe

Rollenzuordnung mit Normenbegründung; Weiterleitung an spezifische Vergütungsprüf-Skills.

Leitplanken

  • Rollenzuordnung ist abschließend nach § 2 JVEG; keine analoge Ausweitung.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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