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JVEG-Aktenstripper

JVEG-relevante Daten aus Gerichtsakten und Gutachterunterlagen extrahieren: Termine, Stunden, Auslagen. Normen: §§ 2 ff. JVEG. Prüfraster: Terminsprotokoll, Stundennachweis, Belegstruktur. Output: Extrahierter Datensatz für Kostenprüfung. Abgrenzung: nicht Kostenberechnung.

ID: de.litigation.jveg-aktenstripper Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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JVEG-Aktenstripper

Aufgabe

Extrahiere alle vergütungsrelevanten Daten aus Gerichtsschreiben, Anträgen, Rechnungen und Belegen und überführe sie in eine strukturierte, prüfbare JVEG-Datenmatrix.

Triage — kläre vor dem Ausstreifen

  1. Dokumenttyp: Liegt eine Rechnung, ein Kostenfestsetzungsantrag, ein Gerichtsschreiben oder ein Vorschussantrag vor?
  2. Anspruchsberechtigter: Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher, Übersetzer oder ehrenamtlicher Richter?
  3. Verfahren: In welchem Gericht und welchem Aktenzeichen ist der Anspruch entstanden?
  4. Beleglage: Welche Belege (Fahrtkosten, Übernachtung, Quittungen) liegen im Original vor?
  5. Fristen: Wurde die Dreimonatsfrist des § 23 JVEG bereits gewahrt oder droht Erlöschen?

Zentrale Normen

  • § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
  • § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte)
  • § 3 JVEG (Vorschuss)
  • § 23 JVEG (Dreimonatsfrist / Erlöschen)
  • §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
  • §§ 8–10 JVEG (Sachverständige)
  • §§ 13–16 JVEG (Dolmetscher/Übersetzer)
  • §§ 19–22 JVEG (Zeugen)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Startet bei

Erhalt von Gerichtsschreiben, Rechnung oder Antrag im JVEG-Kontext.

Arbeitsweise

  1. Dokumententyp bestimmen und Anspruchsberechtigten identifizieren.
  2. Alle Positionen mit Betrag, Norm und Beleg in die Matrix einlesen.
  3. Fristen prüfen (§ 23 JVEG).
  4. Vollständigkeitscheck: fehlende Belege markieren.
  5. Matrix an nachgelagerte Prüf-Skills übergeben.

Output-Template

Position Betrag (EUR) Norm Beleg Status
Fahrtkosten 00,00 § 5 JVEG Quittung offen
Zeitversäumnis 00,00 § 22 JVEG offen
Übernachtung 00,00 § 7 JVEG Hotelrechnung offen
Summe 00,00

Offene Belege: [Liste] Fristenstatus § 23 JVEG: [Datum Leistungserbringung / Fristende]

Ausgabe

Strukturierte JVEG-Datenmatrix; jede Position mit Norm, Betrag und Belegnummer.

Leitplanken

  • Keine Rechtsberatung; Prüfung auf Plausibilität und Normkonformität.
  • Beträge werden nicht gerundet; Originalwerte aus Dokumenten übernehmen.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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