Fachanwalt für Verkehrsrecht — Orientierung
Einstieg in den Skill-Verbund Verkehrsrecht. Orientierung im Verkehrsrecht FAO Voraussetzungen §§ 14g bis 14i FAO Verkehrsrecht. Typische Mandate Verkehrsunfall Schadensregulierung OWi-Bußgeld Fahrerlaubnis MPU Verkehrsstrafrecht §§ 315c 316 StGB. Normen StVO StVG OWiG StGB VVG. verifizierbare Quellen. Schnittstellen zu fachanwalt-versicherungsrecht und fachanwalt-strafrecht. Output: Routing zu passendem Folge-Skill. Abgrenzung zu mandat-triage-verkehrsrecht (konkrete Falltriage).
Fachanwalt für Verkehrsrecht — Orientierung
FAO-Voraussetzungen
- Lehrgang 120 Stunden + drei Klausuren.
- 80 Fälle in den letzten drei Jahren, davon mindestens 60 streitige.
Wichtige Normen
| Bereich | Norm |
|---|---|
| Haftung | §§ 7 ff. StVG (Halterhaftung) § 18 StVG (Führer) § 823 BGB (Verschuldenshaftung) |
| Versicherung | PflVG VVG §§ 100 ff. VVG (Haftpflicht) §§ 86 ff. VVG (Kasko) |
| Straßenverkehrsrecht | StVO StVZO FeV |
| Bußgeld | OWiG StPO §§ 67 ff. OWiG |
| Verkehrsstrafrecht | §§ 315b 315c 315d 316 StGB (Trunkenheit Straßenverkehrsgefährdung) § 142 StGB (Unfallflucht) |
| Schadensrecht | §§ 249 ff. BGB Naturalrestitution Differenzhypothese Wertminderung Nutzungsausfall |
Typische Mandate
- Unfallregulierung Schadensersatz
- Personenschaden (Schmerzensgeld Erwerbsschaden)
- Schmerzensgeld nach BGH-Tabellen
- Bußgeldverfahren OWi
- Fahrerlaubnisrecht (Entziehung Wiedererteilung MPU)
- Verkehrsstrafrecht
- Versicherungsstreit (Haftpflicht Vollkasko)
Fristen
- Bußgeldverfahren Einspruch zwei Wochen (§ 67 OWiG).
- Klagefrist Verwaltungsgericht ein Monat (§ 74 VwGO) z. B. Fahrerlaubnisentzug.
- Verjährung Schadensersatz nach Unfall regelmäßig drei Jahre (§ 195 BGB).
- Direktanspruch gegen Versicherer drei Jahre.
Hauptgerichte
- Amtsgericht Buss- und Strafsachen erstinstanzlich.
- Landgericht Zivilrechtliche Klagen über 10.000 EUR.
- OLG / BGH Revisionsinstanz.
- Verwaltungsgericht bei Fahrerlaubnis.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Berufsverband
- ADAC ARGE Verkehrsrecht DAV.
Schnittstellen
- kanzlei-allgemein Fristenbuch Timesheet.
- fachanwalt-versicherungsrecht bei Versicherungsstreit.
- fachanwalt-strafrecht bei Verkehrsstrafrecht.
Aktuelle Rechtsprechung Verkehrsrecht
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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