Presse-Gegendarstellung
Gegendarstellungsanspruch in der Presse prüfen und Gegendarstellung verfassen. §§ 10 ff. LPG Gegendarstellungsrecht Art. 5 GG Pressefreiheit. Prüfraster: Tatsachenbehauptung Erstmitteilung Frist Form Umfang Gegendarstellungsrecht Abdruck. Output: Gegendarstellungstext Aufforderungsschreiben. Abgrenzung: nicht für Widerruf oder Unterlassung von Tatsachenbehauptungen.
Presse-Gegendarstellung
Kaltstart-Rückfragen
- Welches Medium und welche konkrete Veröffentlichung — Print, Online, Rundfunk, Social Media? Datum, Ausgabe, URL, Seite?
- Welche konkrete Tatsachenbehauptung ist Gegenstand der Gegendarstellung (keine Werturteile, keine Meinungsäußerungen)?
- Wann erfolgte die Veröffentlichung — Unverzüglichkeitsgebot der Landespressegesetze (spätestens drei Monate, je nach Land)?
- Welches Bundesland — sind Voraussetzungen des einschlägigen Landespressegesetzes erfüllt?
- Wer ist Betroffener — natürliche Person, juristische Person, Personenvereinigung, Hinterbliebene?
Anspruchsgrundlagen
- Landespressegesetze regeln Gegendarstellungsanspruch — z. B. § 11 BlnPrG, § 11 LPG BW, § 10 LPG NRW, § 10 BayPrG; Voraussetzungen weitgehend einheitlich.
- Voraussetzungen Gegendarstellung:
- Tatsachenbehauptung in einem periodischen Druckwerk veröffentlicht (nicht Werturteil)
- Berechtigtes Interesse des Betroffenen
- Unverzüglich nach Kenntnisnahme verlangt, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist (häufig drei Monate)
- Schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift des Betroffenen oder gesetzlichen Vertreters
- Beschränkt auf Tatsachenbehauptung; angemessener Umfang (in etwa wie die Erstmitteilung)
- Kein strafbarer Inhalt
- Rundfunkrechtliche Gegendarstellung § 9 MStV (früher Rundfunkstaatsvertrag) — analoge Voraussetzungen für Rundfunk und Telemedien.
- Abdruckpflicht — gleichwertige Platzierung in nächster erreichbarer Ausgabe ohne Veränderung, ohne Einschaltungen, lediglich kurzer redaktioneller Hinweis zulässig.
- Einstweilige Verfügung § 935, § 940 ZPO — bei Eilbedürftigkeit und Dringlichkeitsvermutung im Presserecht regelmäßig gegeben.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Beweislast
- Betroffener trägt Beweislast für Veröffentlichung, Tatsachencharakter, berechtigtes Interesse, Einhaltung der Form.
- Berechtigtes Interesse wird in der Regel vermutet wenn Tatsachenbehauptung den Betroffenen direkt benennt oder identifizierbar macht.
Inhaltliche Anforderungen
- Gegendarstellung muss präzise auf die behauptete Tatsache antworten — nicht ausweichend
- Eigene Behauptung statt Bestreiten — "Ich war an dem Abend nicht in [Ort]" statt "Es ist nicht richtig dass..."
- Angemessene Länge — vergleichbar mit Ursprungsbehauptung
- Kein Werturteil, keine Schmähkritik, keine Strafbarkeit
- Unterschrift des Betroffenen persönlich
Schreibvorlage Gegendarstellungsverlangen
An die Chefredaktion
[Medienunternehmen]
[Adresse]
Per Telefax und per Bote
Gegendarstellungsverlangen nach § [Norm Landespressegesetz]
In Ihrer Ausgabe / auf Ihrem Online-Auftritt vom [Datum] [Seite]
[URL] wurde unter der Ueberschrift [Titel] behauptet:
"[Woertliches Zitat der Tatsachenbehauptung]"
Hierzu fordere ich nach § [Norm] [Landespressegesetz] folgende
Gegendarstellung abzudrucken / zu senden / online zu veroeffentlichen
—————— GEGENDARSTELLUNG ——————
In Ihrer Ausgabe vom [Datum] Seite [X] wird ueber mich behauptet
"[woertliches Zitat]". Hierzu stelle ich fest:
[konkrete Gegenbehauptung — Tatsache nicht Werturteil].
[Vorname Nachname]
[Ort Datum] [eigenhaendige Unterschrift]
—————— ENDE GEGENDARSTELLUNG ——————
Die Gegendarstellung ist gleichwertig in Aufmachung Platzierung
und Schriftgrad innerhalb der naechsten erreichbaren Ausgabe
abzudrucken. Eine Veraenderung des Inhalts ist unzulaessig.
Fuer den Fall der Weigerung wird einstweilige Verfuegung § 935
§ 940 ZPO mit Kostenfolge angekuendigt.
Frist zur Annahme bis zum [Datum + 1 Woche].
Mit freundlichen Gruessen
[Anwalt]
in Vollmacht des Betroffenen
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Übergabe
- Bei Verweigerung durch Redaktion: einstweilige Verfügung beim Landgericht (Pressekammer § 32 ZPO Gerichtsstand Verbreitung).
- Bei rechtswidriger Berichterstattung zusätzlich Unterlassungsanspruch § 1004 BGB analog i. V. m. APR und Schadensersatzanspruch § 823 Abs. 1 BGB.
- Bei Online-Veröffentlichung Löschung verlangen — Skill
fachanwalt-urheber-medienrecht-abmahnung-pruefenanalog anwenden für Vorbereitung. - Bei strafrechtlich relevanter Berichterstattung (§§ 185 ff. StGB Beleidigung Verleumdung) parallel Strafanzeige; Skill
fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen.
<!-- AUDIT 27.05.2026 Halluzinations-Reparatur Bundle 026:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. -->
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