Einleitungssatz-Generator
Aktenauszug braucht praegnanten Einleitungssatz: wer streitet mit wem worueber welche Hauptnorm. Juristisch praezise neutral ohne Wertung ohne Erfolgsprognose. Normen §§ 253 304 ZPO. Prüfraster Praegnanz Vollständigkeit Neutralitaet Haupt-Norm-Nennung. Output Ein-Zwei-Satz-Kern Rechtstreit. Abgrenzung zu verfahrenszusammenfassung-absatz (laengerer Überblick) und verfahrensidentifikation (Stammdaten).
Einleitungssatz-Generator
Zweck
Der Einleitungssatz gibt dem Leser in einem bis zwei Sätzen den Kern des Rechtsstreits wieder. Er nennt die handelnden Parteien, den Streitgegenstand und — wo möglich — die anwendbare Hauptnorm. Er ersetzt nicht die Zusammenfassung, sondern eröffnet sie.
Triage — kläre vor Formulierung
- Zivilverfahren, Arbeitsgericht, Strafverfahren, Verwaltungsgericht oder Sozialgericht?
- Erstinstanz, Berufung oder Revision?
- Was ist die Hauptnorm des Anspruchs oder der Anklage?
- Wie lautet der exakte Klagebetrag oder das Klagebegehren?
Zentrale Normen (Streitgegenstand / Klagebegehren)
- § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO — Klageschrift: bestimmter Antrag und Sachverhalt als Grundlage des Einleitungssatzes
- § 264 ZPO — Klageaenderung (im Einleitungssatz ggf. letzten Stand des Antrags aufführen)
- § 308 ZPO — Bindung des Gerichts an Antrag (ne ultra petita)
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
- § 4 KSchG — Kündigungsschutzklage (Frist und Antrag)
Rechtsprechung zum Streitgegenstand und Klagebegehren
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Struktur des Einleitungssatzes
Muster:
[Kläger] nimmt [Beklagten] aus [Hauptnorm] auf [Klagebegehren] in Anspruch.
Ergänzend kann ein zweiter Satz den prozessualen Stand knapp abbilden:
Die Klage ist seit [Datum] beim [Gericht] anhängig; [mündliche Verhandlung steht aus / Urteil erging am ...].
Varianten nach Verfahrensart
Zivilverfahren (ZPO)
[Kläger] begehrt von [Beklagtem] Zahlung von [Betrag] nebst Zinsen aus § [Norm] BGB wegen [Sachverhaltskern]; das Verfahren ist beim Landgericht [Stadt] als [AZ] anhängig.
Eilverfahren (§ 935 ff. ZPO)
[Antragstellerin] begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935 938 ZPO die Unterlassung von [Handlung] gegenüber [Antragsgegner]; das Verfahren ist beim [Gericht] als [AZ] anhängig.
Berufungsverfahren
[Berufungsklägerin] wendet sich mit ihrer Berufung vom [Datum] gegen das Urteil des Landgerichts [Stadt] vom [Datum] (Az. [AZ]) und begehrt weiterhin [Klagebegehren].
Strafverfahren (StPO)
Der Angeklagte [Name] ist durch Anklage der Staatsanwaltschaft [Ort] vom [Datum] wegen [Vorwurf] (§§ [Normen] StGB) angeklagt; die Hauptverhandlung findet vor der [Kammer] des [Gerichts] unter dem Az. [AZ] statt.
Verwaltungsverfahren (VwGO)
Die Klägerin wendet sich mit einer Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) gegen den Bescheid der Behörde [Name] vom [Datum] und begehrt dessen Aufhebung.
Arbeitsgerichtsverfahren (ArbGG)
Die Klägerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung vom [Datum] gemäß § 4 KSchG; das Verfahren ist beim Arbeitsgericht [Stadt] als [AZ] anhängig.
Sozialgerichtsverfahren (SGG)
Die Klägerin begehrt die Gewährung von [Leistung] durch den Beklagten [Träger] und hat nach Erfolglosigkeit des Widerspruchsverfahrens Klage beim Sozialgericht [Stadt] erhoben (Az. [AZ]).
Regeln
- Maximal zwei Sätze
- Keine Wertung (nicht: "zu Unrecht"; "unbegründet")
- Keine Erfolgsprognose
- Parteinamen vollständig benennen (kein "Kl." oder "Bekl." im Einleitungssatz)
- Normen mit vollständiger Bezeichnung (nicht nur Paragraphennummer)
Qualitätscheck
Nach Erstellung prüfen:
- [ ] Wer streitet mit wem? ja/nein
- [ ] Worüber wird gestritten? ja/nein
- [ ] Hauptnorm genannt? ja/nein
- [ ] Keine Wertung? ja/nein
- [ ] Maximal zwei Sätze? ja/nein
- [ ] Streitgegenstand i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt? ja/nein
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