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Anwaltsschriftsatz-Stilrichtlinie

Stilrichtlinie für den juristisch sauberen neutralen und für Anwaelte lesbaren Aktenauszug: Sprache Gliederung Nomenklatur Abkuerzungskonventionen Tabellengestaltung und Markdown-Formatierung. Verbindliche Stilregeln für alle Bausteine des Aktenauszugs. Massstab §§ 130 131 ZPO.

ID: 2c413685-b204-4a21-b282-435c1601586f Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-15
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Anwaltsschriftsatz-Stilrichtlinie

Zweck

Diese Stilrichtlinie legt verbindliche Regeln für Sprache, Gliederung und Formatierung des Aktenauszugs fest. Sie sichert, dass der Aktenauszug dem professionellen Standard entspricht, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrer täglichen Arbeit erwarten.

Normhintergrund — Schriftsatz-Anforderungen

  • § 130 ZPO — Pflichtinhalt anwaltlicher Schriftsätze (Bezeichnung der Partei, Antraege, Tatsachen, Beweismittel)
  • § 131 ZPO — Beizufügende Schriftstücke und Anlagen
  • § 253 Abs. 2 ZPO — Klageschrift: bestimmter Antrag, Sachverhalt, Benennung Gericht
  • § 520 Abs. 3 ZPO — Berufungsbegründung: Bezeichnung der Angriffspunkte, neues Vorbringen
  • § 551 Abs. 3 ZPO — Revisionsbegründung: Angabe der Revisionsgründe

Rechtsprechung zum Schriftsatzstil und Schriftsatz-Anforderungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Sprache

Allgemeine Grundsätze

  • Sachlich und präzise: Jeder Satz transportiert eine Information. Füllphrasen vermeiden.
  • Juristisch korrekt: Rechtsbegriffe werden in ihrer gesetzlichen oder gefestigten dogmatischen Bedeutung verwendet.
  • Neutral: Keine Wertungen, keine Erfolgsprognosen (→ Skill neutralitaetspruefung).
  • Aktiv bevorzugen: "Die Klägerin macht geltend" — nicht "Es wird geltend gemacht".

Verbotene Begriffe

Keine Begriffe aus dem Bereich kommerzieller Textverarbeitungssoftware oder Assistenzsysteme. Keine Formulierungen wie "basierend auf meiner Analyse" oder "nach meiner Einschätzung". Keine Ich-Form.

Parteibezeichnungen

  • Konsistente Verwendung im gesamten Aktenauszug
  • Zulässig: vollständiger Name, Kurzname, Parteibezeichnung (die Klägerin)
  • Nicht mischen: nicht "Klägerin" in einem Abschnitt und "Frau Müller" im nächsten
  • Abkürzungen (Kl., Bekl.) nur in Tabellen, nicht in Fließtext

Normen und Paragraphen

  • Vollständige Angabe bei erster Nennung: § 634 Nr. 4 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB
  • Abkürzung bei Wiederholung möglich: § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Verjährung)
  • Gesetze stets mit Kurzbezeichnung: BGB, ZPO, StPO, VwGO, ArbGG, SGG, KSchG, GKG

Gliederung

Überschriften-Hierarchie

# Aktenauszug — [Aktenzeichen]          (H1 — nur einmal)
## Verfahrensidentifikation              (H2 — Bausteine)
### Parteien                             (H3 — Unterabschnitte)
#### Klägerseite                         (H4 — bei Bedarf)

Abschnittstrennungen

Jeder Baustein beginnt auf einer neuen Hierarchieebene. Zwischen Bausteinen eine Leerzeile.

Tabellen

Formatierung

  • Markdown-Tabellen mit Pipes und Trennzeile
  • Spaltenbreite nicht fixieren (Markdown passt sich an)
  • Spaltenköpfe fett oder als Header-Zeile

Tabellenstil

Gut Nicht gut
Klägerin / Beklagte als Spaltenköpfe Kl. / Bekl.
Kurze präzise Zellinhalte Lange Fließtextabsätze in Zellen
Fundstellen in separater Spalte Fundstellen ohne Quelle

Datumsformat

  • Vollständig: TT.MM.JJJJ (z. B. 15.03.2021)
  • Kein ISO-Format (2021-03-15) im Aktenauszug-Body
  • Monats-/Jahresangaben: März 2021 (nicht 03/2021)

Beträge

  • Immer mit EUR-Präfix: EUR 45.000
  • Keine Tausenderpunkte in Zahlen: EUR 45000 oder EUR 45.000 (Punkt als Tausendertrenner ist im Deutschen üblich)
  • Keine Abkürzung T€ oder TEUR im Aktenauszug (ausgeschrieben)

Aktenzeichen

Format: [Gericht-Kürzel] [Senats-/Kammernummer] [Verfahrensart] [Laufnummer]/[Jahr]

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Markdown-Besonderheiten

  • Fettdruck (**Text**) für Daten in Chronologien
  • Kursiv (*Text*) sparsam — für Gesetzesbegriffe oder Fremdwörter
  • Code-Blöcke (```) für Musterformulierungen und Vorlagen
  • Fristenboxen hervorheben (Tabelle oder Blockquote mit ⚠️)

Qualitätscheck Stil

  • [ ] Keine wertenden Adjektive ohne Quellenattribution?
  • [ ] Parteibezeichnungen konsistent?
  • [ ] Normen vollständig angegeben?
  • [ ] Datumsformat einheitlich TT.MM.JJJJ?
  • [ ] Beträge mit EUR-Präfix?
  • [ ] Überschriften-Hierarchie korrekt?
  • [ ] Schriftsatz erfüllt Mindestanforderungen §§ 130-131 ZPO?

Audit-Hinweis (27.05.2026)

Im Halluzinations-Audit 2026-05-27 wurden in diesem Skill folgende Aktenzeichen geprueft und korrigiert:

  • VII ZR 248/12 (BGH): ersatzlos entfernt (NOT_FOUND auf dejure.org; kein Urteil vom 06.11.2013 nachweisbar)
  • VII ZR 126/02 (BGH): ersatzlos entfernt (WRONG_TOPIC: tatsaechliches Thema ist Werkvertragsrecht/Verputzungsfehler/§ 421 BGB, nicht Prozessrecht; Quelle: https://dejure.org/2003,299)
  • Aktenzeichen-Formatbeispiele sind frei erfunden und duerfen nicht als Rechtsprechungszitate verwendet werden.

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