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Sozialversicherungs-Status des Geschäftsführers

Sozialversicherungsrechtlichen Status des GmbH-Geschäftsführers klaeren: Pflichtversicherung vs. Befreiung bei beherrschendem Gesellschafter-GF. Normen: § 7 SGB IV, §§ 1 ff. SGB VI. Prüfraster: Beteiligungshoehe, Weisungsabhaengigkeit, BSG-Rechtsprechung. Output: Statusbewertung GF-Sozialversicherung mit Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht Einkommensteueraspekte.

ID: de.employment.gesellschaftsgruender-gf-sozialversicherungs-status Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Sozialversicherungs-Status des Geschäftsführers

Triage — kläre bei jedem neuen GF

  1. Ist der GF Gesellschafter oder Fremd-GF (kein Gesellschafter)?
  2. Bei Gesellschafter-GF: wie hoch ist die Beteiligungsquote (> 50 %, = 50 %, < 50 %)?
  3. Existiert eine Sperrminorität durch Sondervetorecht in Satzung oder SHA?
  4. Wurde der Gesellschafter-Anstellungsvertrag vor Beginn der Tätigkeit abgeschlossen?
  5. Wurde ein Statusfeststellungsantrag (§ 7a SGB IV) beantragt?
  6. Droht rückwirkende Beitragspflicht — hat der GF bereits ohne Statusklärung angefangen?

Zentrale Normen

  • § 7 SGB IV — Abhängige Beschäftigung: weisungsgebunden, in fremde Betriebsorganisation eingegliedert, kein unternehmerisches Risiko.
  • § 7a SGB IV — Statusfeststellungsverfahren: bindende Feststellung durch Clearingstelle der DRV Bund.
  • § 25 SGB IV — Verjährung der Beitragspflicht: 4 Jahre; bei vorsätzlicher Vorenthaltung: 30 Jahre.
  • §§ 28a, 28d SGB IV — Meldepflichten des Arbeitgebers; bei pflichtiger Beschäftigung: An- und Abmeldung.
  • § 14 SGB IV — Arbeitsentgelt; Sachbezüge; Grundlage der Beitragsberechnung.

Aktuelle Rechtsprechung (BSG-Linie)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

BSG-Statusmatrix Geschäftsführer

GF-Typ Quote Vetorecht SV-Status Empfehlung
Solo-GF (100 %) 100 % Ja (allein) Frei Statusfeststellung optional
Mehrheits-GF > 50 % In der Regel Frei Statusfeststellung empfohlen
Hälfte-GF = 50 % Unklar Strittig Statusfeststellung zwingend
Minderheits-GF mit Sperrminorität < 50 % Ja (vertraglich) Frei (wenn umfassend) Statusfeststellung zwingend
Minderheits-GF ohne Veto < 50 % Nein Pflichtig Anmeldung sofort
Fremd-GF 0 % Pflichtig Anmeldung sofort

Statusfeststellungsantrag § 7a SGB IV

Was ist das?

Formelle, bindende Feststellung des Sozialversicherungsstatus durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bindet alle Sozialversicherungsträger.

Wann beantragen?

  • Vor Aufnahme der GF-Tätigkeit (rückwirkende Freistellung bei rechtzeitigem Antrag möglich).
  • Bei Änderung der Beteiligungsquote oder Vetorechte.
  • Bei Zweifelsfällen (50 %-GF, Minderheits-GF mit Vetorecht).

Unterlagen

  • Formular V0027 (DRV Bund).
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung.
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.
  • Gesellschafterliste.
  • Nachweis über Sondervetorecht (ggf. SHA).

Dauer

  • Bearbeitungszeit: 3-6 Monate (DRV Bund ist oft ausgelastet).
  • In der Zwischenzeit: Einzug von Beiträgen zur Sicherheit empfohlen.

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Triage — 6 Triage-Fragen beantworten; GF-Typ und Beteiligungsquote feststellen.
  2. Statusmatrix — in Tabelle oben einsortieren; vorläufigen Status bestimmen.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Statusfeststellungsantrag — bei Zweifelsfällen und Mehrheits-GF: Antrag stellen; Formular V0027.
  5. Bis Bescheid — SV-Beiträge sicherheitshalber einziehen (rückwirkende Gutschrift möglich).
  6. Bei Pflichtstatus — Anmeldung bei Krankenkasse; GKV oder PKV-Wahl des GF.
  7. Lohnabrechnung einrichten — bei Fremd-GF: Lohnbuchhaltung mit SV-Beitragsabzug.
  8. Folgeprüfung bei Strukturänderung — Beteiligungsänderung → neuer Statusfeststellungsantrag.

Output-Template Status-Dokumentation

Adressat: Gesellschaft / Steuerberater intern — Tonfall sachlich-präzise

SV-STATUS DOKUMENTATION GESCHÄFTSFÜHRER
Gesellschaft: [Firmenname] GmbH
GF-Name: [Name]
Beginn der GF-Tätigkeit: [Datum]
Erstellt: [Datum]

BETEILIGUNGSSTRUKTUR
Beteiligungsquote: [%]
Stimmrechtsquote: [%]
Sondervetorecht in Satzung: [ ] Ja (§ [X] GV) / [ ] Nein
Sondervetorecht in SHA: [ ] Ja (§ [X] SHA) / [ ] Nein

VORLÄUFIGER STATUS (BSG-Matrix)
Status: [ ] Sozialversicherungsfrei / [ ] Sozialversicherungspflichtig / [ ] Unklar
Begründung: [kurze Erläuterung]

STATUSFESTSTELLUNG § 7a SGB IV
Antrag gestellt: [ ] Ja am [Datum] / [ ] Nein / [ ] Nicht erforderlich
Bescheid erhalten: [ ] ausstehend / [Datum, Ergebnis]

BEI SV-PFLICHT
Zuständige Krankenkasse: [Name]
Anmeldedatum: [Datum]
Beitragssatz gesamt: ca. 40 % des Bruttogehalts (AN + AG je ca. 20 %)

RÜCKWIRKUNGS-RISIKO
Zeitraum ohne Statusklärung: [Monate]
Nachzahlungsrisiko (4 Jahre): [geschätzt EUR]

Rote Schwellen

  • GF beginnt Tätigkeit ohne Statusklärung → rückwirkende Beitragspflicht bis 4 Jahre (§ 25 SGB IV).
  • Falscher Status angenommen (frei statt pflichtig) → GF und Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch.
  • Sperrminorität in SHA, nicht in Satzung → BSG erkennt SHA-Vetorecht an, wenn umfassend; sorgfältige Formulierung nötig.
  • Änderung der Beteiligungsquote ohne neue Statusprüfung → Status kann sich rückwirkend ändern.
  • Vorsätzliche Vorenthaltung der SV-Beiträge → 30-jährige Verjährung; Strafbarkeit § 266a StGB.

Quellen und Vertiefung

  • §§ 7, 7a, 25, 28a SGB IV (Beschäftigungsbegriff, Statusfeststellung, Verjährung)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Übergabe an andere Skills

  • gesellschaftsgruender-geschaeftsfuehrervertrag — GF-Anstellungsvertrag; Gehaltsgestaltung
  • gesellschaftsgruender-geschaeftsfuehrer-pflichten-startphase — GF-Pflichten nach Eintragung
  • gesellschaftsgruender-gesellschaftsvertrag-gmbh — Satzung und Vetorecht-Klauseln

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