Sozialversicherungs-Status des Geschäftsführers
Sozialversicherungsrechtlichen Status des GmbH-Geschäftsführers klaeren: Pflichtversicherung vs. Befreiung bei beherrschendem Gesellschafter-GF. Normen: § 7 SGB IV, §§ 1 ff. SGB VI. Prüfraster: Beteiligungshoehe, Weisungsabhaengigkeit, BSG-Rechtsprechung. Output: Statusbewertung GF-Sozialversicherung mit Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht Einkommensteueraspekte.
Sozialversicherungs-Status des Geschäftsführers
Triage — kläre bei jedem neuen GF
- Ist der GF Gesellschafter oder Fremd-GF (kein Gesellschafter)?
- Bei Gesellschafter-GF: wie hoch ist die Beteiligungsquote (> 50 %, = 50 %, < 50 %)?
- Existiert eine Sperrminorität durch Sondervetorecht in Satzung oder SHA?
- Wurde der Gesellschafter-Anstellungsvertrag vor Beginn der Tätigkeit abgeschlossen?
- Wurde ein Statusfeststellungsantrag (§ 7a SGB IV) beantragt?
- Droht rückwirkende Beitragspflicht — hat der GF bereits ohne Statusklärung angefangen?
Zentrale Normen
- § 7 SGB IV — Abhängige Beschäftigung: weisungsgebunden, in fremde Betriebsorganisation eingegliedert, kein unternehmerisches Risiko.
- § 7a SGB IV — Statusfeststellungsverfahren: bindende Feststellung durch Clearingstelle der DRV Bund.
- § 25 SGB IV — Verjährung der Beitragspflicht: 4 Jahre; bei vorsätzlicher Vorenthaltung: 30 Jahre.
- §§ 28a, 28d SGB IV — Meldepflichten des Arbeitgebers; bei pflichtiger Beschäftigung: An- und Abmeldung.
- § 14 SGB IV — Arbeitsentgelt; Sachbezüge; Grundlage der Beitragsberechnung.
Aktuelle Rechtsprechung (BSG-Linie)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
BSG-Statusmatrix Geschäftsführer
| GF-Typ | Quote | Vetorecht | SV-Status | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| Solo-GF (100 %) | 100 % | Ja (allein) | Frei | Statusfeststellung optional |
| Mehrheits-GF | > 50 % | In der Regel | Frei | Statusfeststellung empfohlen |
| Hälfte-GF | = 50 % | Unklar | Strittig | Statusfeststellung zwingend |
| Minderheits-GF mit Sperrminorität | < 50 % | Ja (vertraglich) | Frei (wenn umfassend) | Statusfeststellung zwingend |
| Minderheits-GF ohne Veto | < 50 % | Nein | Pflichtig | Anmeldung sofort |
| Fremd-GF | 0 % | — | Pflichtig | Anmeldung sofort |
Statusfeststellungsantrag § 7a SGB IV
Was ist das?
Formelle, bindende Feststellung des Sozialversicherungsstatus durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bindet alle Sozialversicherungsträger.
Wann beantragen?
- Vor Aufnahme der GF-Tätigkeit (rückwirkende Freistellung bei rechtzeitigem Antrag möglich).
- Bei Änderung der Beteiligungsquote oder Vetorechte.
- Bei Zweifelsfällen (50 %-GF, Minderheits-GF mit Vetorecht).
Unterlagen
- Formular V0027 (DRV Bund).
- Gesellschaftsvertrag / Satzung.
- Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.
- Gesellschafterliste.
- Nachweis über Sondervetorecht (ggf. SHA).
Dauer
- Bearbeitungszeit: 3-6 Monate (DRV Bund ist oft ausgelastet).
- In der Zwischenzeit: Einzug von Beiträgen zur Sicherheit empfohlen.
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Triage — 6 Triage-Fragen beantworten; GF-Typ und Beteiligungsquote feststellen.
- Statusmatrix — in Tabelle oben einsortieren; vorläufigen Status bestimmen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Statusfeststellungsantrag — bei Zweifelsfällen und Mehrheits-GF: Antrag stellen; Formular V0027.
- Bis Bescheid — SV-Beiträge sicherheitshalber einziehen (rückwirkende Gutschrift möglich).
- Bei Pflichtstatus — Anmeldung bei Krankenkasse; GKV oder PKV-Wahl des GF.
- Lohnabrechnung einrichten — bei Fremd-GF: Lohnbuchhaltung mit SV-Beitragsabzug.
- Folgeprüfung bei Strukturänderung — Beteiligungsänderung → neuer Statusfeststellungsantrag.
Output-Template Status-Dokumentation
Adressat: Gesellschaft / Steuerberater intern — Tonfall sachlich-präzise
SV-STATUS DOKUMENTATION GESCHÄFTSFÜHRER
Gesellschaft: [Firmenname] GmbH
GF-Name: [Name]
Beginn der GF-Tätigkeit: [Datum]
Erstellt: [Datum]
BETEILIGUNGSSTRUKTUR
Beteiligungsquote: [%]
Stimmrechtsquote: [%]
Sondervetorecht in Satzung: [ ] Ja (§ [X] GV) / [ ] Nein
Sondervetorecht in SHA: [ ] Ja (§ [X] SHA) / [ ] Nein
VORLÄUFIGER STATUS (BSG-Matrix)
Status: [ ] Sozialversicherungsfrei / [ ] Sozialversicherungspflichtig / [ ] Unklar
Begründung: [kurze Erläuterung]
STATUSFESTSTELLUNG § 7a SGB IV
Antrag gestellt: [ ] Ja am [Datum] / [ ] Nein / [ ] Nicht erforderlich
Bescheid erhalten: [ ] ausstehend / [Datum, Ergebnis]
BEI SV-PFLICHT
Zuständige Krankenkasse: [Name]
Anmeldedatum: [Datum]
Beitragssatz gesamt: ca. 40 % des Bruttogehalts (AN + AG je ca. 20 %)
RÜCKWIRKUNGS-RISIKO
Zeitraum ohne Statusklärung: [Monate]
Nachzahlungsrisiko (4 Jahre): [geschätzt EUR]
Rote Schwellen
- GF beginnt Tätigkeit ohne Statusklärung → rückwirkende Beitragspflicht bis 4 Jahre (§ 25 SGB IV).
- Falscher Status angenommen (frei statt pflichtig) → GF und Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch.
- Sperrminorität in SHA, nicht in Satzung → BSG erkennt SHA-Vetorecht an, wenn umfassend; sorgfältige Formulierung nötig.
- Änderung der Beteiligungsquote ohne neue Statusprüfung → Status kann sich rückwirkend ändern.
- Vorsätzliche Vorenthaltung der SV-Beiträge → 30-jährige Verjährung; Strafbarkeit § 266a StGB.
Quellen und Vertiefung
- §§ 7, 7a, 25, 28a SGB IV (Beschäftigungsbegriff, Statusfeststellung, Verjährung)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Übergabe an andere Skills
gesellschaftsgruender-geschaeftsfuehrervertrag— GF-Anstellungsvertrag; Gehaltsgestaltunggesellschaftsgruender-geschaeftsfuehrer-pflichten-startphase— GF-Pflichten nach Eintragunggesellschaftsgruender-gesellschaftsvertrag-gmbh— Satzung und Vetorecht-Klauseln
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