fehlzeit-erfassen
Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberechnung nach BUrlG, EFZG, MuSchG und BEEG notwendigen Informationen. Startet die Überwachung von Fristen ab dem ersten Tag.
/arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen
Zweck
Neue Abwesenheit in ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/urlaubsregister.yaml eintragen, sodass der Urlaub-/Fehlzeiten-Tracker alle Fristen ab Tag 1 überwacht.
Eingaben
- Mitarbeiter-Angaben (Name/ID – anonymisiert genügt)
- Abwesenheitstyp und Startdatum
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md→ Standort, Tarifvertrag
Ablauf
1. Konfiguration lesen
Standort-Fußabdruck, HRIS-Status, Tarifvertrag prüfen. Falls HRIS verbunden: Hinweis, dass Eintrag besser dort erfolgt; trotzdem im Register dokumentieren, wenn Nutzer dies wünscht.
2. Alle nötigen Informationen in einem einzigen Prompt abfragen
Kurze Angaben für den Fehlzeiteintrag:
- Mitarbeiter-ID oder Rolle (anonymisiert ist in Ordnung)
- Bundesland (bestimmt anwendbare Regeln)
- Abwesenheitstyp:
- Krankheit / Arbeitsunfähigkeit (EFZG)
- Urlaub (BUrlG)
- Mutterschutz / Beschäftigungsverbot (MuSchG)
- Elternzeit (BEEG)
- Pflegezeit (PflegeZG)
- Sonstiges
- Startdatum der Abwesenheit
- Voraussichtliches Rückkehrdatum (falls bekannt – leer lassen wenn unbekannt)
- Bei Elternzeit: Hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Elternzeit schriftlich angemeldet? Anmeldedatum?
- Bei Krankheit: Gleiche Erkrankung wie in zurückliegenden 12 Monaten? (für EFZG-Neuanspruchs-Berechnung)
- Schwangerschaft/Entbindung: Errechneter Entbindungstermin (für MuSchG-Fristen)
3. Fristen automatisch berechnen
Je nach Abwesenheitstyp:
Krankheit (EFZG):
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- BEM-Prüfdatum: ab 6-wöchiger AU innerhalb von 12 Monaten (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
- Wenn gleiche Erkrankung: Neuer EFZG-Anspruch? Letzter AU-Zeitraum prüfen.
Urlaub (BUrlG):
- Verfallsdatum: 31.12. des laufenden Jahres (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) bzw. 31.03. des Folgejahres bei Übertragung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Resturlaub berechnen: Gesamtanspruch − genommene Tage
Mutterschutz (MuSchG):
- Schutzfrist-Beginn: 6 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin (§ 3 MuSchG)
- Schutzfrist-Ende: 8 Wochen nach Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG; 12 Wochen bei Frühgeburt)
- Kündigungsschutz-Ende: 4 Monate nach Entbindung (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG)
Elternzeit (BEEG):
- Anmeldefrist geprüft? (7 Wochen vor Beginn; § 16 Abs. 1 BEEG)
- Elternzeit-Ende: 3. Geburtstag des Kindes als maximale Frist
- Kündigungsschutz-Ende: Ende der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG)
- Teilzeit-Anspruch: Ab Beginn der Elternzeit (§ 15 Abs. 6 BEEG)
Pflegezeit (PflegeZG):
- Max. 6 Monate (§ 3 Abs. 1 PflegeZG)
- Kündigungsschutz: ab Ankündigung bis 4 Wochen nach Ende (§ 5 PflegeZG)
- Ankündigungsfrist: 10 Arbeitstage vor Beginn (§ 3 Abs. 3 PflegeZG)
4. Eintrag schreiben
Register-Eintrag anlegen in ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/urlaubsregister.yaml:
- id: [generierte ID]
mitarbeiter: [anonymisierte Bezeichnung]
bundesland: [BL]
typ: [krankheit|urlaub|mutterschutz|elternzeit|pflegezeit|sonstiges]
startdatum: [JJJJ-MM-TT]
rueckkehr_geplant: [JJJJ-MM-TT | unbekannt]
fristen:
efzg_erschoepfung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Krankheit
bem_pruefung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Krankheit ≥ 6 Wochen
urlaubsverfall_warnung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Urlaub
schutzfrist_ende: [JJJJ-MM-TT] # MuSchG/BEEG
ks_schutz_ende: [JJJJ-MM-TT] # Kündigungsschutz-Ende
notizen: [ggf.]
status: offen
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
- § 3 EFZG (6-Wochen-Fortzahlung), § 5 EFZG (Nachweispflicht)
- § 3, 7 BUrlG (Mindesturlaub, Übertragung, Verfall)
- § 3 MuSchG (Schutzfristen), § 17 MuSchG (Kündigungsschutz)
- §§ 15–18 BEEG (Elternzeit, Anmeldung, Kündigungsschutz)
- § 167 Abs. 2 SGB IX (BEM-Pflicht)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
FEHLZEITEINTRAG ANGELEGT – [ID] – [Datum]
Mitarbeiter: [ID/Rolle]
Typ: [Abwesenheitstyp]
Bundesland: [BL]
Start: [Datum]
Rückkehr: [Datum / unbekannt]
Berechnete Fristen:
[Fristname]: [Datum] [Norm]
Gespeichert: ~/.../urlaubsregister.yaml
Nächste Prüfung: /arbeitsrecht:fehlzeiten-register
Beispiele
/arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen
Mitarbeiterin HR-022, Bayern, Elternzeit ab 01.02.2025.
Anmeldung liegt schriftlich vor (10.12.2024). Rückkehr geplant 01.02.2026.
Risiken / typische Fehler
- BEEG-Anmeldung nachträglich – Elternzeit kann nicht rückwirkend beantragt werden; Anmeldedatum prüfen.
- Mehrere Abwesenheitsperioden bei gleicher Erkrankung – EFZG-Neuanspruch-Prüfung nicht vergessen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Anonymisierung – auch im internen Register: Mitarbeiter-IDs statt Namen verwenden; § 26 BDSG.
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