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Festsetzungs-Katalog § 9 BauGB iVm BauNVO

Mandant greift einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan als rechtswidrig an. § 9 BauGB abschließender Festsetzungskatalog BauNVO. Prüfraster: Festsetzungen außerhalb des Katalogs unwirksam BauNVO Art und Mass bauliche Nutzung GRZ GFZ Vollgeschosse Hoechstgrenzen § 17 BauNVO Stellplaetze § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Schallschutz § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Output: Festsetzungs-Prüfprotokoll und Teilunwirksamkeitsbegründung. Abgrenzung zu abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb (Abwaegung) und vorhabenbezogener-bebauungsplan-12-baugb.

ID: de.real-estate.festsetzungskatalog-9-baugb-baunvo Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Festsetzungs-Katalog § 9 BauGB iVm BauNVO

Zweck

§ 9 BauGB ist die zentrale Norm für den Inhalt qualifizierter Bebauungspläne. Sie ist abschließend — Festsetzungen außerhalb des Katalogs sind unwirksam. Dieses Skill prüft Bebauungsplan-Festsetzungen auf Rechtsgrundlage und Grenzen.

Eingaben

  • Bebauungsplan-Festsetzungen (textlich beschrieben)
  • Planzeichnung (soweit zugänglich)
  • Bezugnahme auf BauNVO-Fassung
  • Bezug zu sonstigen Spezialgesetzen (BImSchG, BNatSchG, AEG)

Schritt 1 — § 9 BauGB als abschließender Katalog

Geltung

  • § 9 Abs. 1 BauGB enthält 26 nummerierte Festsetzungs-Tatbestände (Nr. 1 bis 26)
  • § 9 Abs. 2 erweitert für besondere Fälle
  • § 9 Abs. 3 vorhabenbezogene Bebauungspläne § 12 BauGB
  • § 9 Abs. 4 ergänzende Regelungen
  • § 9 Abs. 5, 6, 7 Hinweise und Kennzeichnungen (nicht Festsetzungen)
  • § 9 Abs. 8 Begründungs-Erfordernis

Konsequenz Abschließlichkeit

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Bezugnahme auf Spezialgesetze nur soweit § 9 BauGB dies zulässt
  • Konstruktion "Hinweise" vs. Festsetzungen entscheidend

Schritt 2 — Kern-Festsetzungen § 9 Abs. 1

Nr. 1 — Art der baulichen Nutzung

  • Konkretisierung über BauNVO §§ 2 bis 9, 11
  • Baugebietstypen: WS, WR, WA, WB, MD, MI, MU, MK, GE, GI, SO
  • Ausnahmen und Beschränkungen § 1 Abs. 4-9 BauNVO

Nr. 2 — Maß der baulichen Nutzung

Drei Faktoren nach § 16 ff. BauNVO:

  • Grundflächenzahl GRZ (§ 19 BauNVO)
  • Geschossflächenzahl GFZ (§ 20 BauNVO)
  • Höhe baulicher Anlagen — Wandhöhe, Firsthöhe, Geschoßzahl (§ 18 BauNVO)
  • Bei Festsetzung mehrerer Maß-Werte: kumulativ einzuhalten
Höchstgrenzen § 17 BauNVO
Gebietsart GRZ GFZ Bauliche Anlagenhöhe
WS, WR 0,4 1,2
WA, WB 0,4 1,2 (WB 1,6)
MD 0,6 1,2
MI, MU 0,6/0,8 1,2/3,0
MK 1,0 3,0
GE 0,8 2,4
GI 0,8 2,4
Sondergebiete nach Festsetzung nach Festsetzung
Überschreitung § 17 Abs. 2 BauNVO
  • Nur bei besonderen städtebaulichen Gründen
  • Begründung im Plan zwingend
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Nr. 3 — Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen

  • Baulinien, Baugrenzen, Bauteppich
  • Bauweise (offen, geschlossen, abweichend)

Nr. 4 — Stellplätze und Garagen

  • Eingeschränkt nutzbar — meist Verweis auf Landesbauordnung
  • Konkurrenz mit Art. 47 ff. BayBO
  • Stellplatzsatzung der Gemeinde nach Art. 81 BayBO

Nr. 5 — Flächen für Gemeinbedarf

  • Schulen, Kindertagesstätten, kirchliche Anlagen, Verwaltung
  • Konkretisierung über Nutzungs-Zweck

Nr. 6 — Verkehrsflächen

  • Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Stellplätze für Fahrräder etc.
  • Bahnflächen sind grundsätzlich § 38 BauGB-Spezialregelung (siehe unten)

Nr. 10 — Grünflächen

  • Öffentliche und private Grünflächen
  • Hier auch festsetzbar: Spielplätze, Bestattungsstätten, Friedhöfe

Nr. 14 — Flächen für Versorgungs-Anlagen

  • Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme, Kommunikation

Nr. 15 — Flächen für Lagerung von Wasser und Abwasser

Nr. 18 — Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

  • Wichtig für Eingriffs-Ausgleich
  • Externes Ausgleichs-Bereich nach § 9 Abs. 1a BauGB

Nr. 21 — Schutzpflichten gem. § 41 BImSchG

  • Aktive und passive Schallschutz-Maßnahmen

Nr. 24 — Festsetzung zur Erhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

  • Passiver Schallschutz, gestaltete Außenwohnbereiche
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 3 — Festsetzungen außerhalb § 9 BauGB

Häufige Fehler

Fehler 1: Dynamische Verweisung auf Spezialgesetze
  • "Es gelten die Anforderungen der DIN xxxx in der jeweils geltenden Fassung"
  • Problematisch: Dynamische Verweisung auf ändernde Spezial-Regelungen
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Fehler 2: Mobilitätskonzept als Festsetzung
  • Häufig: B-Plan setzt "Mobilitätskonzept ist Bestandteil der Satzung" fest
  • Problematisch: Konkrete Inhalte oft nicht in der Satzung, sondern nur in Anlagen-Papier
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Fehler 3: Energetische Anforderungen über GEG-Standard
  • Festsetzung "Effizienzhaus 40" — zulässig nur als Festsetzung der Erschließungs-Tiefenstandards
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Fehler 4: Werbe-Anlagen und Außengastronomie
  • Über § 9 BauGB nur eingeschränkt regelbar
  • Konkurrenz mit § 81 BayBO örtliche Bauvorschriften — meist diese Norm einschlägig
Fehler 5: Photovoltaik-Pflichten
  • Über § 9 Abs. 1 BauGB problematisch
  • Landesrechtliche Erlaubnis: Art. 44a BayBO (seit 01/2025)

Schritt 4 — § 9 Abs. 5 6 7 BauGB Hinweise

§ 9 Abs. 5 — Vermerk im Plan

  • Bauflächen mit erheblichen Bodennutzungs-Beschränkungen
  • Z.B. Altlasten, Bergbauschäden

§ 9 Abs. 6 — Festsetzungen aus anderen Vorschriften

  • Soweit andere Rechtsvorschriften Inhalts-Festsetzungen erlauben
  • Z.B. Ausgleichs-Flächen nach Naturschutzrecht

§ 9 Abs. 7 — Geltungsbereich

  • Räumlicher Geltungsbereich

Schritt 5 — Bahnflächen § 38 BauGB

Grundsatz

  • Für Bahnflächen gelten Sondervorschriften
  • BauGB-Festsetzungen sind eingeschränkt
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Konsequenz für nicht-entwidmete Bahnflächen

  • Stadt kann keine baulichen Festsetzungen treffen
  • Vor Entwidmung nach § 23 AEG kein wirksamer B-Plan möglich
  • Bei dennoch erfolgter Festsetzung: Teil-Nichtigkeit oder Gesamt-Nichtigkeit

Prüfungs-Schritt

  • Welche Flurstücke sind als Bahnflächen vermerkt?
  • Liegt eine Entwidmungs-Entscheidung der Eisenbahn-Verwaltung vor?
  • Datum Entwidmung vs. Datum Satzungs-Beschluss

Schritt 6 — Hochhäuser, Gebäude-Hochhaus-Verordnung

Bayerische Hochhaus-Richtlinie

  • Gebäude über 22 m Hochhaus nach Art. 2 Abs. 4 BayBO
  • Brandschutz-Anforderungen
  • Festsetzung Hochhaus-Standorte über § 9 Abs. 1 Nr. 1 + Nr. 2 BauGB

Höhen-Festsetzung

  • Wand-/Trauf-/First-Höhe nach § 18 BauNVO
  • Bezugshöhe muss klar definiert sein

Verschattung

  • Bei Hochhäusern Verschattungs-Studie erforderlich
  • Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
  • Im Plangebiet-Inneren und in Nachbarschaft

Schritt 7 — Stellplatz-Festsetzungen

Rechtsgrundlage

  • § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (Stellplätze und Garagen)
  • Art. 47 BayBO Grundsatz Stellplatzpflicht
  • Art. 81 BayBO Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift

Reduzierung durch B-Plan

  • Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO: B-Plan kann abweichend festsetzen
  • Voraussetzungen:
    • städtebauliche Rechtfertigung
    • anderweitige Bedarfsdeckung (z.B. ÖPNV-Nähe, Mobilitätskonzept)
    • Verhältnismäßigkeit

Praktische Höchstgrenze

  • Reduzierung über 50 % verlangt besondere Begründung
  • Bei nahezu vollständigem Stellplatz-Verzicht: tragfähiges Mobilitätskonzept zwingend

Schritt 8 — Schallschutz-Festsetzungen

Rechtsgrundlage

  • § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (Erhaltung gesunder Wohn-/Arbeitsverhältnisse)
  • § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB (Schutz-Maßnahmen nach BImSchG)

Festsetzungs-Typen

  • Aktiver Schallschutz — Lärmschutzwall, -wand (Festsetzung Lage, Höhe)
  • Passiver Schallschutz — Schalldämmungs-Anforderungen Außenbauteile
  • Festsetzung Außenwohnbereiche — bei zulässigen Pegeln

DIN 18005

  • Orientierungswerte:
    • Reines Wohngebiet 50 dB(A) Tag / 35 dB(A) Nacht
    • Allgemeines Wohngebiet 55 / 40 dB(A)
    • Mischgebiet 60 / 45 dB(A)
    • Urbanes Gebiet 63 / 48 dB(A)
  • Statische Bezugnahme zulässig

TA Lärm

  • Bei Anlagen-Festsetzungen
  • Statische Bezugnahme

Schritt 9 — Naturschutz-Festsetzungen

§ 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB

  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Externe Ausgleichs-Maßnahmen § 9 Abs. 1a BauGB

§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB

  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz vor Naturgewalten
  • Hochwasserschutz, Bodenerosionsschutz

Verzahnung BNatSchG

  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nach § 18 BNatSchG
  • Festsetzung Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichs-Maßnahmen

Schritt 10 — Prüfraster für Mandanten-Vertretung

Schritt 10.1 — Festsetzungs-Inventar

  • Welche Festsetzungen enthält der Plan?
  • Jeweils Rechtsgrundlage benennen lassen

Schritt 10.2 — Außerhalb-Katalog-Prüfung

  • Sind Festsetzungen ohne erkennbare Rechtsgrundlage in § 9 BauGB?
  • Bei Verstoß: Teil-Nichtigkeit / Gesamt-Nichtigkeit?

Schritt 10.3 — Höchstgrenzen-Prüfung § 17 BauNVO

  • Werden GRZ/GFZ überschritten?
  • Liegen die Voraussetzungen für Überschreitung § 17 Abs. 2 BauNVO vor?
  • Begründung im Plan ausreichend?

Schritt 10.4 — Dynamische Verweisungen

  • Bezugnahme auf "jeweils geltende Fassung" einer DIN-Norm?
  • Dynamische Verweisung unzulässig → Bestimmtheits-Mangel

Schritt 10.5 — Mobilitätskonzept-Festsetzung

  • Konkret in der Satzung oder nur in Anlage?
  • Bestimmtheit ausreichend?

Schritt 11 — Anwendung auf Bebauungsplan Augsburg Nr. 900

Beispielsfälle:

a) § 11 Satzung "Mobilitätskonzept" — Anlage B-1, nur Stichpunktliste. Bestimmtheits-Mangel.

b) § 12 Satzung "Energetische Anforderungen" — Festsetzung "KfW-Effizienzhaus 40". Bezugnahme auf "den jeweils gültigen Standard nach GEG bezogen" — dynamische Verweisung, problematisch.

c) § 9 Abs. 4 Satzung "Künstliche Nisthilfen" — Festsetzung 60 Mauersegler-Nisten + 30 Mehlschwalben-Nisten. § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB iVm BNatSchG einschlägig. Festsetzung zulässig.

d) § 13 Satzung "Materialgebote Fassaden" — Stoff- und Farbgebote. Über Art. 81 BayBO örtliche Bauvorschrift einschlägig — § 9 BauGB nicht ausreichend.

e) § 6 Satzung "Stellplatz 0,3/WE" — Reduzierung auf 30 % der Stellplatzsatzung-Werte. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO grundsätzlich zulässig, aber 70 % Reduzierung benötigt tragfähiges Mobilitätskonzept. Im konkreten Fall fragwürdig.

f) § 18 Satzung "Bahnflächen" — Hinweis auf nicht-entwidmete DB-Flächen. § 38 BauGB einschlägig — keine Festsetzungen zulässig auf nicht-entwidmeten Bahnflächen.

Verzahnung mit anderen Skills

  • erforderlichkeit-1-abs-3-baugb
  • abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb
  • immissionsschutz-laerm-bauleitplanung
  • stellplatzsatzung-bay-bauordnung
  • vorhabenbezogener-bebauungsplan-12-baugb

Quellen

  • BauGB §§ 9, 30, 38
  • BauNVO §§ 1-26
  • PlanzVO
  • BayBO Art. 47, 81
  • BVerwG 04.05.2022, 4 CN 2.21 — Konzentrationszonen-Planung Wind/Solar (bverwg.de)
  • BVerwG 03.04.2020, 4 CN 2.19 — Erhaltungssatzung § 172 BauGB (bverwg.de)
  • BVerwG 17.06.2020, 4 CN 6.18 — Bekanntmachung Bebauungsplan, Anstossfunktion (bverwg.de)
  • BVerwG 11.04.2024, 4 BN 50.23 — Klimaschutz als Abwaegungsbelang (bverwg.de)
  • Konkrete weitere Entscheidungen vor Ausgabe per bverwg.de mit Datum verifizieren
  • Ernst/Zinkahn/Bielenberg BauGB
  • Battis/Krautzberger/Löhr BauGB
  • Söfker BauNVO

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