Darlehensbetrag und Konditionen
Darlehenshoehe Zinsen Laufzeit und Konditionen für Wandeldarlehen verhandeln und dokumentieren. §§ 488 491 BGB Darlehensvertrag §§ 246 247 BGB Zinsen. Prüfraster: Darlehenshoehe Zinssatz Disagio Laufzeit Fälligkeit Sicherheiten Rangrücktritt. Output: Term-Sheet Konditionenblatt Vertragsklauseln. Abgrenzung: nicht für Wandlungsmechanik (wandlungsmechanik-konzipieren).
Darlehensbetrag und Konditionen
Zweck
Dieser Skill erfasst alle wirtschaftlichen Kernkonditionen des Wandeldarlehens und bereitet die Vertragsabschnitte §§ 1 bis 3 vor (Darlehensgewährung, Laufzeit, Rückzahlung, Verzinsung). Phase A des Lebenszyklus.
Eingaben
- Darlehensbetrag in EUR (in Ziffern und in Worten)
- Laufzeit in Jahren (Standard: zwei Jahre)
- Zinssatz p.a. (Standard: fünf Prozent; Basis act/360)
- Zinsabführung: Standard keine unterjährige Zahlung, Zinsen fällig bei Rückzahlung oder Wandlung
- Auszahlungsfrist: Standard sieben deutsche Bankarbeitstage nach beidseitiger Unterzeichnung
- Bankverbindung der Gesellschaft: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut, Verwendungszweck
- Aufschiebende Bedingungen aus Term Sheet (falls vorhanden)
- Ordentliches Kündigungsrecht: ausgeschlossen (§ 2.3 Standardklausel)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- §§ 488 ff. BGB (Darlehensvertrag, Zinspflicht, Fälligkeit)
- § 490 Abs. 1 BGB (außerordentliche Kündigung bei Vermögensverschlechterung – wird vertraglich ausgeschlossen)
- § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt)
- § 44 InsO, § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln)
- §§ 3, 4 StaRUG (Einschränkung Kündigungsrechte im Restrukturierungsrahmen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vorgehen
1. Darlehensbetrag festhalten
EUR-Betrag in Ziffern und in Worten (z. B. "EUR 250000 (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro)"). Keine Tausenderpunkte in Zifferndarstellung, um Verwechslungen zu vermeiden.
2. Laufzeit und Festes Ende
Startdatum: Datum vollständiger Unterzeichnung durch alle Parteien. Enddatum: Startdatum plus zwei Jahre ohne Kündigung erforderlich. Beispiel: Unterzeichnung 01.06.2025 → Ende 31.05.2027.
3. Zinssatz und Berechnungsbasis
Standard: fünf Prozent p.a., pro rata temporis, act/360. Formel: Zinsen = Kapital × Zinssatz × (Tage / 360). Keine unterjährige Zahlung; Zinsen aufgelaufen bis Rückzahlung oder Wandlung.
4. Auszahlungsmodus
Sieben deutsche Bankarbeitstage ab vollständiger Unterzeichnung. Überweisung auf die folgende Bankverbindung der Gesellschaft (Tabelle eintragen).
5. Aufschiebende Bedingungen
Falls Term Sheet Bedingungen enthält: genau aufführen. Falls keine: ausdrücklich klarstellen, dass keine vorliegen.
6. Kündigungsausschluss formulieren
Ordentliche Kündigung ausgeschlossen für alle Parteien. § 490 Abs. 1 BGB vertraglich ausgeschlossen. Wichtiger Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
Beispielrechnung Zinsen
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Darlehensbetrag | EUR 250000 |
| Zinssatz | fünf Prozent p.a. |
| Laufzeit | 2 Jahre (730 Tage) |
| Zinsen act/360 | EUR 250000 × 0.05 × (730/360) = EUR 25694 |
| Wandlungsbetrag | EUR 275694 |
Risiken und Red Flags
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|---|---|---|
| Zinssatz über zwanzig Prozent p.a. | Sittenwidrigkeitsprüfung § 138 BGB | Zehn bis zwanzig Prozent | Unter zehn Prozent |
| Auszahlung vor Unterzeichnung erfolgt | Vertrag ex post unwirksam riskant | Auszahlung auf Anweisung | Auszahlung nach Unterzeichnung |
| Keine Bankverbindung vorhanden | Auszahlung blockiert | Konto in Eröffnung | Konto bekannt |
| Laufzeit über fünf Jahre | Langfristigkeit prüfen | Drei bis fünf Jahre | Standard zwei Jahre |
Querverweise
wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungsmechanik-konzipieren/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/rangruecktritt-formulieren/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungspreis-berechnung/SKILL.md
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. Bei Änderung BGB-Darlehensrecht aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Ergänzung
§§ 488, 491 ff. BGB (Darlehensvertrag) → § 490 BGB (Kündigung, vertraglich ausgeschlossen) → § 314 BGB (Kündigung wichtiger Grund, unberührt) → § 138 BGB (Sittenwidrigkeit überhöhter Zins) → §§ 135, 143 InsO (Anfechtung Rückzahlung Gesellschafterdarlehen) → § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln) → §§ 3, 4 StaRUG (Restrukturierungsrahmen)
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