Umweltbericht und Umweltprüfung
Mandant greift Bebauungsplan wegen unzureichender Umweltprüfung oder fehlendem Umweltbericht an. § 2 Abs. 4 BauGB § 2a BauGB Umweltbericht. Prüfraster: Schutzgueter nach Anhang 1 BauGB Mensch Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Landschaft Kultur Nullvariante Alternativen FFH-Vertraeglichkeit § 1a Abs. 4 BauGB. Beschleunigtes Verfahren § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Output: Umweltprüfungs-Audit und Angriffspunkte Normenkontrolle. Abgrenzung zu artenschutz-naturschutz-planung (Artenschutz) und beteiligung-frueh-foermlich.
Umweltbericht und Umweltprüfung
Zweck
Der Umweltbericht ist nach dem Abwägungsgebot eines der wichtigsten Prüffelder. Fehler hier wirken doppelt: als Verfahrensfehler bei der Beteiligung und als materieller Abwägungsfehler.
Schritt 1 — Pflicht zur Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB
Grundregel
- Bei jedem B-Plan ist eine Umweltprüfung durchzuführen
- Die Ergebnisse werden im Umweltbericht zusammengestellt
- Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB
- Auslegung gemeinsam mit Planentwurf § 3 Abs. 2 BauGB
Schutzgüter § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB
- Mensch und menschliche Gesundheit
- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima
- Landschaft
- Kultur- und Sachgüter
- Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern
Schritt 2 — Scoping
Festlegung Untersuchungsrahmen § 4 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Behördenbeteiligung
- Behörden teilen mit, welche Informationen sie für die Umweltprüfung als erforderlich halten
- Gemeinde legt Untersuchungsrahmen fest
Audit Scoping
- Wurde Scoping durchgeführt? Niederschrift?
- Wer war beteiligt? Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Untere Bauaufsicht?
- Wurden die Hinweise der Behörden in den Umweltbericht aufgenommen?
- Liegen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange schriftlich vor?
Schritt 3 — Inhalt Umweltbericht (Anlage 1 zu BauGB)
Pflichtinhalte
- Einleitung mit Beschreibung der Festsetzungen, Ziele und Standortmerkmalen
- Bestandsaufnahme der Umwelt
- Prognose der Umweltauswirkungen
- Geprüfte Alternativen einschließlich Nullvariante
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
- Allgemein verständliche Zusammenfassung
- Monitoring-Konzept
Häufige Lücken
- Bestandsaufnahme veraltet (mehr als 5 Jahre alt)
- Prognose ohne Berechnung, nur Behauptung
- Alternativen nur formelhaft erwähnt
- Nullvariante nicht ernsthaft erörtert
- Monitoring fehlt
Schritt 4 — Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB
Vermeidung-Minimierung-Ausgleich
- Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden
- Unvermeidbare Eingriffe sind zu minimieren
- Verbleibende Eingriffe sind auszugleichen oder zu ersetzen
Bilanzierung
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz mit Punkten/Werten
- Häufig in Anlage zum Umweltbericht
- Audit auf Plausibilität und Aktualität
Ausgleichsflächen
- Räumliche und funktionale Zuordnung
- Sicherstellung dauerhaft
- Häufig externe Ausgleichsflächen im Pool
Schritt 5 — Schutzgut Klima und Klimaschutz
Klimaschutz § 1 Abs. 5 BauGB
- Bauleitpläne sollen den Klimaschutz und die Klimaanpassung berücksichtigen
- Seit 2011 ausdrücklich
Stadtklimatische Untersuchung
- Bei großen Plänen in dicht besiedelten Gebieten — Stadtklima-Gutachten erforderlich
- Hitzeinseln, Frischluftschneisen, Kaltluft-Abfluss
- Augsburg: Lechfelder Frischluftbahn
Häufige Treffer
- Fehlende Klimauntersuchung trotz Verdichtung
- Versiegelungsgrad ohne klimatische Bewertung
- Begrünungsmaßnahmen unklar quantifiziert
Schritt 6 — FFH-Vorprüfung § 1a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 34 BNatSchG
Pflicht
- Wenn das Plangebiet ein FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet ist oder daran angrenzt
- Vorprüfung auf erhebliche Beeinträchtigung von Schutz- und Erhaltungszielen
- Bei Vorprüfungs-Bejahung volle FFH-Verträglichkeitsprüfung
Bei Verzicht
- Begründungspflicht: warum keine erhebliche Beeinträchtigung
- Inhaltliche Substanz erforderlich, nicht bloße Floskel
Schritt 7 — Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
§ 44 BNatSchG
- Zugriffsverbote für besonders geschützte Arten
- Bei B-Plan-Aufstellung muss saP durchgeführt werden
- Liste der relevanten Arten je nach Standort
Häufige Arten in Stadtgebieten
- Mauersegler, Schwalben, Spatzen — gebäudebrütend
- Fledermäuse — Quartierwechsel, Wochenstuben
- Eidechsen, Zauneidechse — bei Brachflächen
- Pflanzenarten bei Renaturierungsflächen
Audit saP
- Wurde saP durchgeführt? Datierung?
- Wer hat sie erstellt? Sachverständige?
- Begehung im richtigen Zeitraum?
- Sind die einschlägigen Arten erfasst?
Schritt 8 — Verzahnung UVPG
UVPG-relevante Pläne
- Wenn ein Vorhaben im Plangebiet UVP-pflichtig wäre
- Z.B. größere Verkehrsanlagen, Einzelhandelsprojekte ab Schwellenwert
- UVPG Anlage 1
Verzicht im B-Plan
- Wird im B-Plan eine UVP-pflichtige Anlage zugelassen, muss UVP-Prüfung integriert werden
- Verzicht ist beachtlicher Fehler
Schritt 9 — Beschleunigtes Verfahren § 13a BauGB
Voraussetzung
- B-Plan der Innenentwicklung
- Grundfläche unter 20.000 m² (oder bis 70.000 m² bei Vorprüfung)
- Keine Verpflichtung zur Umweltprüfung
- Aber Umweltbericht entfällt nicht ohne weiteres
Häufige Treffer
- § 13a missbräuchlich gewählt
- Grundfläche über Schwelle
- Tatsächlich keine reine Innenentwicklung
- Vorprüfung nicht durchgeführt
Schritt 10 — Audit-Checkliste Umweltbericht
| Punkt | Prüfung |
|---|---|
| Scoping dokumentiert? | Ja/nein |
| Alle Schutzgüter behandelt? | Ja/nein |
| Bestandsaufnahme aktuell? | Ja/nein |
| Prognose belastbar? | Ja/nein |
| Alternativen geprüft inkl. Nullvariante? | Ja/nein |
| Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz plausibel? | Ja/nein |
| Klima-Untersuchung vorhanden? | Ja/nein |
| FFH-Vorprüfung erforderlich? Durchgeführt? | Ja/nein |
| saP durchgeführt? | Ja/nein |
| UVPG-Prüfung integriert? | Ja/nein |
| Monitoring-Konzept? | Ja/nein |
Quellen
- BauGB §§ 1 1a 2 2a 3 4 13a Anlage 1
- BNatSchG §§ 34 44
- UVPG (BGBl. I 2017 S. 2808 zuletzt geändert)
- BVerwG, Urteil vom 24.3.2010 – 4 CN 3.09 (Umweltbericht)
- BVerwG, Urteil vom 9.4.2008 – 4 CN 1.07 (saP B-Plan)
Aktuelle Rechtsprechung — Leitsaetze
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