Geschwindigkeitsmessung OWi-Verfahren
Workflow-Skill zu verkehrsowi messverfahren geschwindigkeit. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Geschwindigkeitsmessung OWi-Verfahren
Triage zu Beginn — Sofortklaerung
- Messgeraet identifizieren: Welches Geraet wurde eingesetzt? (ESO ES 3.0 / ProViDa / TraffiStar S350 / Riegl FG21-P / PoliScan Speed / Traffipax Traffistar S330) — beeinflusst Angriffsstrategie entscheidend.
- Toleranzabzug korrekt? — PTB-Tabelle: Geschw. bis 100 km/h: 3 km/h Abzug; ab 100 km/h: 3% Abzug. Im Bescheid korrekt angewendet?
- Eichschein vorhanden und gueltig? — Eichschein aus der Messakte anfordern; Eichgueltigkeit pruefen (Ablaufdatum); § 6 MessEG.
- Messprotokoll und Schulungsnachweis? — Bedienungsanleitung beachtet? Beamter fuer dieses Geraet geschult?
- Rohmessdaten vorhanden und herausgegeben? — Nach BVerfG hat Betroffener Recht auf Zugang zu Rohmessdaten; Verweigerung verletzt rechtliches Gehoer.
Zentrale Normen
- § 24 StVG — Ordnungswidrigkeitentatbestand Geschwindigkeitsueberschreitung
- § 49 StVO i.V.m. § 3 StVO — Geschwindigkeitsvorschriften
- § 6 MessEG — Eichpflicht fuer Messgeraete im Verkehr
- § 244 Abs. 2 StPO i.V.m. § 77 OWiG — Amtsaufklaerungspflicht
- § 46 OWiG i.V.m. § 244 StPO — Beweisantragsrecht im OWi-Verfahren
- Art. 103 Abs. 1 GG — Rechtliches Gehoer (Rohmessdaten-Recht)
Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
Verifizierte Aktenzeichen mit offener Quelle (vor Versand Volltext aufrufen):
- BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 — Recht des Betroffenen auf Zugang zu den nicht-zum-Aktenbestand gehörenden Messunterlagen (Rohmessdaten, Lebensakte etc.) als Ausfluss des fairen Verfahrens. Quelle: bundesverfassungsgericht.de
- BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — Keine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren (Leivtec XV3); Recht auf erweiterten Zugang besteht aber im Einzelfall. Quelle: bundesverfassungsgericht.de
- BGH-Linie zum standardisierten Messverfahren: konkrete Aktenzeichen (Beschluesse BGH 4. Strafsenat) vor Versand in bundesgerichtshof.de oder dejure.org verifizieren.
Hinweis: Standardisiertes Messverfahren bringt Beweis-Erleichterung; konkrete Angriffspunkte (Eichung, Aufstellung, Mehrfachreflexion, Bedienfehler) müssen substantiiert vorgetragen werden.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Messverfahren-Angriffspunkte — Checkliste
EICHUNG:
□ Eichschein vorhanden (aus Messakte)?
□ Eichgueltigkeit zum Messzeitpunkt?
□ Geraet in Deutschland geeicht (PTB-Zulassung)?
AUFSTELLUNG / BEDIENUNG:
□ Standort wie in Bedienungsanleitung vorgeschrieben?
□ Mindestabstand zu Schildern / Kurven eingehalten?
□ Keine gegenueberliegenden Reflexionsflaechen?
□ Mehrfachbelegerung (zwei Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld)?
MESSFOTO / ZUORDNUNG:
□ Fahrzeug eindeutig identifizierbar?
□ Kennzeichen lesbar?
□ Nur ein Fahrzeug im relevanten Messbereich?
□ Fahrtrichtung korrekt?
SCHULUNG:
□ Messbeamter fuer dieses Geraet geschult?
□ Schulungsnachweis in der Akte?
ROHMESSDATEN:
□ Rohmessdaten angefordert?
□ Herausgegeben oder Weigerung begruendet?
□ Bei Weigerung: BVerfG 2020 zitieren, Verwertungsverbot ruegen
Toleranzabzuege nach PTB-Richtlinie
| Gemessene Geschwindigkeit | Toleranzabzug |
|---|---|
| Bis 100 km/h | 3 km/h |
| Ueber 100 km/h | 3% der Messung |
Beispiel: Gemessen 84 km/h → abzuziehen 3 km/h → vorwerfbar 81 km/h. Beispiel: Gemessen 130 km/h → abzuziehen 3% = 3,9 km/h ≈ 4 km/h → vorwerfbar 126 km/h.
Schritt-fuer-Schritt-Workflow
- Messakte vollstaendig anfordern (§ 147 StPO i.V.m. § 49 OWiG): Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweis, Rohmessdaten, Messfoto hochauflöesend.
- Toleranzabzug nachrechnen — ist der Abzug im Bescheid korrekt?
- Eichgueltigkeit pruefen — Eichablaufdatum vor Messzeitpunkt?
- Messfoto analysieren — eindeutige Fahrzeugzuordnung?
- Sachverstaendigen-Antrag stellen (§ 244 Abs. 4 StPO i.V.m. § 77 OWiG) wenn konkrete Angriffspunkte bestehen.
- Verwertungsverbot ruegen bei fehlenden Rohmessdaten (BVerfG 2020 zitieren).
Output-Template Messakte-Anforderung
An das Amtsgericht [ORT] / die Zentrale Bussgeldbehörde [ORT]
Az.: [AKTENZEICHEN]
Antrag auf vollstaendige Akteneinsicht und Herausgabe der Messunterlagen
Ich fordere die vollstaendige Messakte einschliesslich:
- Messprotokoll (Aufstellungsort, Zeit, Geraet)
- Eichschein (original oder beglaubigte Kopie)
- Bedienungsanleitung fuer [GERAET]
- Schulungsnachweis des Messbeamten
- Rohmessdaten des Falldatensatzes und gesamter Messreihe (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18; Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — Volltext und Randnummern aus bundesverfassungsgericht.de)
- Messfoto hochaufloesend
Ohne vollstaendige Herausgabe wird Verwertungsverbot gerueget.
Mit freundlichen Gruessen [KANZLEI]
Harte Leitplanken
- Rohmessdaten-Anforderung ist Standard — niemals darauf verzichten.
- Sachverstaendigen-Antrag nur bei konkreten Angriffspunkten stellen (pauschal genuegt nicht).
- Toleranzabzug immer selbst nachrechnen.
- Anwaltliche Endkontrolle bei Sachverstaendigen-Auswahl und Beweisantraegen.
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