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Strafbefehl-Verteidiger — Kommandocenter

Einstieg in das Strafbefehl-Mandat — Ampel-Schnelldiagnose zeigt kritische Fristen und offene Handlungsfelder auf einen Blick. Zentrales Steuerungsmodul routet auf Subskills: Frist § 410 StPO Akteneinsicht § 147 StPO Inhaltsprüfung § 409 StPO Beweis Einlassung Verständigung Einstellung Tagessaetze Nebenfolgen Pflichtverteidiger Wiedereinsetzung. Normen §§ 407-412 StPO. Output Mandats-Ampelstatus mit priorisierten naechsten Schritten. Abgrenzung: strafbefehl-fristen-einspruch für die isolierte Fristprüfung.

ID: de.criminal.strafbefehl-kommandocenter Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Strafbefehl-Verteidiger — Kommandocenter

Zweck

Dieses Kommandocenter ist der Einstiegspunkt fuer alle Mandate im Strafbefehlsverfahren. Es erfasst den Mandats-Kontext, bewertet die Dringlichkeit und routet zur richtigen Subskill-Anleitung.

Sofort-Triage bei Mandatsaufnahme

Die drei kritischen Fragen zuerst:

  1. Fristlage: Wann wurde der Strafbefehl zugestellt? Einspruchsfrist § 410 Abs. 1 StPO: 2 Wochen ab Zustellung. Ist die Frist noch offen oder abgelaufen?

    • Frist offen → Einspruch sofort einlegen, dann vertiefen
    • Frist abgelaufen → Wiedereinsetzung § 44 StPO pruefen
  2. Delikt und Sanktion: Was wird vorgeworfen (§§ StGB/StVG/OWiG)? Welche Rechtsfolge ist angesetzt (Tagessaetze, Geldstrafe, Fahrverbot, Bewaehrungsstrafe)?

  3. Mandantenziel: Freispruch / Einstellung / Strafmassreduzierung / Fahrverbots-Vermeidung?

Ampel-Schnelldiagnose

Situation Ampel Massnahme
Frist laeuft in < 3 Tagen ROT Einspruch SOFORT, dann vertiefen
Frist laeuft in 4-7 Tagen GELB Einspruch und Akteneinsicht parallel
Frist > 7 Tage GRUEN Strukturierte Bearbeitung
Frist abgelaufen, keine Wiedereinsetzungsgruende ROT Strafbefehl rechtskraeftig
Frist abgelaufen, Grund fuer Wiedereinsetzung GELB Wiedereinsetzungsantrag § 44 StPO

Routing-Matrix

Aufgabe Subskill
Einspruchsfrist berechnen + einlegen strafbefehl-fristen-einspruch
Strafbefehl-Inhalt auf § 409 pruefen strafbefehl-inhalt-409-pruefung
Akteneinsicht anfordern strafbefehl-akteneinsicht-147
Beweis- und Einlassungsstrategie strafbefehl-beweis-und-einlassung
Beschraenkter Einspruch strafbefehl-einspruch-beschraenkung
Verstaendigung / § 153a strafbefehl-deal-verstaendigung
Einstellung § 153 / § 153a / § 170 strafbefehl-einstellung-153-153a-170
Tagessatz-Berrechnung strafbefehl-tagessaetze-geldstrafe
Nebenfolgen Fahrerlaubnis strafbefehl-nebenfolgen-fahrerlaubnis
Pflichtverteidiger-Bestellung strafbefehl-pflichtverteidiger
Wiedereinsetzung nach Fristversaeumnis strafbefehl-wiedereinsetzung
Hauptverhandlung vorbereiten strafbefehl-hauptverhandlung-vorbereitung
Abwesenheit in der HV strafbefehl-abwesenheit-vertretung
Rechtsmittel nach Urteil strafbefehl-rechtsmittel-nach-urteil
Zeugen befragen strafbefehl-zeugen-befragungsstrategie
Rechtsprechungsrecherche strafbefehl-rechtsprechungsrecherche
Quality Gate strafbefehl-quality-gate
Aktenanlage strafbefehl-aktenanlage

Zentrale Normen im Strafbefehlsverfahren

  • § 407 StPO — Zulassungsvoraussetzungen
  • § 408 StPO — Richterliche Entscheidung
  • § 409 StPO — Pflichtinhalt
  • § 410 StPO — Einspruch, 2-Wochen-Frist, Beschraenkung
  • § 411 StPO — Hauptverhandlung nach Einspruch
  • § 412 StPO — Verwerfung des Einspruchs bei unentschuldigtem Ausbleiben
  • § 44 StPO — Wiedereinsetzung

Aktuelle Querschnitts-Rechtsprechung (Stand Mai 2026)

  • BGH (GSSt) 03.02.2025 — GSSt 1/24 (KCanG, Querschnittswirkung im Cannabis-Strafbefehl): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=GSSt+1/24
  • BGH 15.07.2025 — 2 StR 644/24 (KCanG-Strafzumessung): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2+StR+644/24
  • BGH 20.11.2025 — 4 StR 232/25 (TOA § 46a Nr. 1 StGB): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.11.2025&Aktenzeichen=4+StR+232/25
  • BVerfG 23.09.2025 — 2 BvR 625/25 (ANOM-Verwertbarkeit): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=23.09.2025&Aktenzeichen=2+BvR+625/25
  • Weitere Rechtsprechung vor Ausgabe in dejure.org / openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Harte Leitplanken

  • Frist immer zuerst — kein Schritt ohne Fristensicherung.
  • Vollmacht vor Akteneinsicht.
  • Keine Einlassung ohne Aktenkenntnis.
  • Anwaltliche Endkontrolle bei allen Fristen, Antraegen und Einlassungen.

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