Fachanwalt für Strafrecht — Orientierung
Orientierung im Strafrecht-Mandat und Workflow-Routing: Anwendungsfall Strafverteidiger erhaelt neue Anfrage und muss Strafrechts-Konstellation einordnen und richtigen Spezial-Skill finden. § 136 StPO Belehrung, § 137 StPO Verteidigerrecht, StGB Straftatbestaende. Prüfraster Deliktstyp allgemeines oder Wirtschaftsstrafrecht, Verfahrensstand Ermittlung Anklage Hauptverhandlung, Mandantenrolle Beschuldigter Zeuge Nebenklaeger. Output Mandat-Einordnung mit Weiterleitung zum richtigen Workflow-Skill. Abgrenzung zu Mandat-Triage-Strafrecht für ausführliche Erstaufnahme.
Fachanwalt für Strafrecht — Orientierung
FAO-Voraussetzungen
- Theoretischer Lehrgang 120 Stunden.
- Drei Klausuren zum Strafrecht.
- 60 Fälle in den letzten drei Jahren, davon mindestens 40 Hauptverhandlungen mit eigener Beteiligung.
- Anmeldung bei der Rechtsanwaltskammer.
Wichtige Normen
| Bereich | Norm |
|---|---|
| StGB Allgemeiner Teil | §§ 1 ff. StGB |
| StGB Besonderer Teil | §§ 80 ff. StGB |
| Strafverfahren | StPO §§ 1 ff. |
| Strafvollstreckung | StVollstrO StVollzG |
| Nebenstrafrecht | BtMG WaffG AO § 370 (Steuerhinterziehung) |
| Strafrecht Wirtschaft | §§ 263 263a 266 299 StGB GwG |
| Jugendstrafrecht | JGG |
| Beruf Strafverteidiger | § 137 StPO § 138 StPO § 142 StPO Pflichtverteidigung § 140 StPO |
Typische Mandate
- Ermittlungsverfahren Erstvernehmung
- Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO Haftprüfungsantrag § 117 StPO Haftbeschwerde § 304 StPO)
- Hauptverhandlung Strafrichter Schöffengericht Schwurgericht
- Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (Wirtschaftsstrafkammer Landgericht)
- Berufung Revision Verfassungsbeschwerde
- Strafvollstreckung Bewährung Reststrafenaussetzung
Notfristen
- Berufung § 314 StPO — eine Woche Notfrist.
- Revision § 341 StPO — eine Woche Notfrist.
- Revisionsbegründung § 345 StPO — ein Monat.
- Beschwerde § 311 StPO — eine Woche.
- Verfassungsbeschwerde § 93 BVerfGG — ein Monat.
- Wiedereinsetzung § 44 StPO — eine Woche.
Hauptgerichte
- Amtsgericht Strafrichter § 25 GVG (Vergehen Privatklage oder keine höhere Strafe als zwei Jahre zu erwarten) Schöffengericht § 28 GVG (bis vier Jahre Straferwartung).
- Landgericht Große Strafkammer Wirtschaftsstrafkammer Schwurgericht.
- OLG Berufungs- und Revisionsinstanz; Anklage erstinstanzlich bei Staatsschutzdelikten.
- BGH 1.–5. Strafsenat Revisionsinstanz.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Berufsverband
- Deutscher Strafverteidiger e. V. (DSV).
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger.
- Strafverteidigervereinigung Niedersachsen / NRW / Bayern.
Schnittstellen
- aktenaufbereiter-strafrecht für Aktenaufbereitung.
- kanzlei-allgemein für Fristenbuch und Versand.
Hinweis
Plugin fuer Fachanwaltschaft-Orientierung. Tiefe Verteidigung erfordert die Erfahrung des Fachanwalts; insbesondere bei Schwurgerichts- und Wirtschaftsstrafrecht.
Zentrale Strafrecht-Normen im Ueberblick
- §§ 1-2 StGB — Gesetzlichkeitsprinzip; keine Strafe ohne Gesetz (nullum crimen)
- §§ 13-16 StGB — Begehungs-/Unterlassungsdelikt, Vorsatz, Irrtum
- §§ 20-21 StGB — Schuldunfaehigkeit, verminderte Schuldfaehigkeit
- §§ 46-49 StGB — Strafzumessung, besonderer Milderungsgrund
- § 78 StGB — Verjaehrungsfristen (z.B. 30 Jahre bei Mord)
- §§ 112-130 StPO — Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftgruende, Haftpruefung
- §§ 136-136a StPO — Beschuldigtenbelehrung, Aussageverweigerungsrecht, Beweisverwertungsverbote
- §§ 140-142 StPO — notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger
Aktuelle Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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