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Schiedsklausel — Prüfung und Gestaltung

Mandant verhandelt internationalen Vertrag und fragt: Sollen wir eine Schiedsklausel aufnehmen und wie formulieren wir sie richtig? § 1031 ZPO Schiedsklausel. Prüfraster: Formvorschrift Art. II UN-Übereinkommen New York 1958 Schriftform Schiedsfähigkeit § 1030 ZPO Vollstreckung auslaendischer Schiedsspruch §§ 1061 ff. ZPO DIS- bzw. ICC-Schiedsordnung Trennungsprinzip Kompetenz-Kompetenz. Output: Schiedsklausel-Entwurf und Vergleich instituionell vs. ad hoc. Abgrenzung zu fachanwalt-iwr-icc-uncitral-schiedsverfahren (laufendes Verfahren).

ID: de.arbitration.fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-schiedsklausel Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Schiedsklausel — Prüfung und Gestaltung

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Streitsachen sollen erfasst werden — alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag oder nur bestimmte (z. B. Qualitätsstreitigkeiten, Preis, IP-Verletzungen)? Begründung: zu enge Fassung führt zu parallelen Verfahren, zu weite Fassung kann ungewollte Streitigkeiten erfassen.
  2. Welche Schiedsinstitution wird bevorzugt — DIS, ICC, LCIA, HKIAC, SCC, SIAC, Ad-hoc-UNCITRAL? Begründung: Institutionenwahl beeinflusst Kosten, Verfahrensdauer, Vollstreckbarkeit in Zielstaat.
  3. Welcher Schiedsort (Sitz des Schiedsgerichts — entscheidend für lex arbitri, Aufhebungsrecht, staatliche Unterstützung) und Verfahrenssprache? Begründung: Schiedsort ≠ Verhandlungsort; deutsches Recht als lex arbitri bei Frankfurt/München/Hamburg.
  4. Anzahl der Schiedsrichter — Einzelschiedsrichter bis ca. 500.000 EUR Streitwert, Dreiergremium bei höherem Streitwert und mehreren Parteien? Begründung: Kosten und Zeitrahmen erheblich beeinflusst.
  5. Anwendbares materielles Recht — Parteiwahl § 1051 ZPO; bei internationalem Kaufvertrag CISG beachten (ggf. abwählen); Begründung: lex arbitri und lex causae auseinanderhalten.
  6. Liegt Verbraucherbeteiligung vor? § 1031 Abs. 5 ZPO — schärfere Formanforderungen zwingend.
  7. Soll Streitschlichtung (Mediation, Conciliation) als vorgeschaltete Pflichtphase vereinbart werden (so genannte Multi-Tier-Klausel)? Begründung: wirkt kostenmindernd, muss präzise formuliert sein um Zuständigkeitsfragen zu vermeiden.
  8. Notwendigkeit von Interim Relief (einstweilige Maßnahmen) — Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Notfallschiedsrichter ICC Art. 29, DIS § 23, oder staatliche Gerichte weiterhin offen?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Nationales Recht

  • § 1029 ZPO — Schiedsvereinbarung, Begriff: Vertrag über privat-rechtlichen Rechtsstreit mit Schiedsgericht anstelle von staatlichem Gericht.
  • § 1030 ZPO — Schiedsfähigkeit: vermögensrechtliche Ansprüche stets; nicht vermögensrechtliche soweit vergleichsfähig.
  • § 1031 ZPO — Schriftform: Abs. 1 eigene Urkunde oder gewechselte Schreiben; Abs. 2 Telekommunikation genügt; Abs. 3 Bezugnahme auf Dokument mit Schiedsklausel ausreichend; Abs. 5 Verbraucher gesonderte eigenhändig unterzeichnete Urkunde zwingend.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • § 1040 ZPO — Kompetenz-Kompetenz: Schiedsgericht entscheidet selbst über eigene Zuständigkeit; Trennungsprinzip (Severability): Schiedsvereinbarung ist selbständig vom Hauptvertrag zu beurteilen.
  • § 1051 ZPO — Anwendbares materielles Recht nach Parteiwahl; subsidiär Recht mit engster Verbindung.
  • § 1059 ZPO — Aufhebungsantrag für inländische Schiedssprüche: abschließender Katalog; Frist drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.
  • §§ 1061 ff. ZPO — Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche i. V. m. NYC.

Internationales Recht

  • New Yorker Übereinkommen (NYC) 1958 (über 170 Vertragsstaaten): Art. II Schriftformerfordernis; Art. III Vollstreckbarerklärung; Art. V Anerkennungsversagungsgründe (ordre public, nicht schiedsfähig, Formfehler, Versagung rechtlichen Gehörs).
  • UNCITRAL-Modellgesetz 1985/2006 — Basis der meisten modernen nationalen Schiedsgesetze.
  • UNCITRAL-Schiedsregeln 2010/2013 für Ad-hoc-Verfahren.

Schiedsordnungen

  • DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018 (in Kraft seit 01.03.2018; Anhang 2 in Fassung vom 01.07.2021): https://www.disarb.org/werkzeuge-und-tools/dis-regelwerke
  • DIS-ERGeS (Ergaenzende Regeln gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten 2018), DIS-Mediationsordnung 2020.
  • ICC-SchO 2021 (in Kraft seit 01.01.2021): https://iccwbo.org/dispute-resolution/dispute-resolution-services/arbitration/rules-procedure/2021-arbitration-rules/
  • LCIA Rules 2020 (London Court of International Arbitration): https://www.lcia.org/dispute_resolution_services/lcia-arbitration-rules-2020.aspx
  • HKIAC Administered Arbitration Rules 2024 (in Kraft 01.06.2024; aktualisiert gegenueber 2018-Fassung): https://www.hkiac.org/arbitration/rules-practice-notes/hkiac-administered-2024
  • SIAC Rules 2025 (7. Auflage; in Kraft seit 01.01.2025): https://siac.org.sg/rules/siac-rules-2025/

Wichtige BGH-Entscheidungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Prüfschema

Nr. Prüfschritt Norm Kernfrage
1 Schiedsfähigkeit § 1030 ZPO Vermögensrechtlicher Anspruch? Vergleichsfähig?
2 Schriftform § 1031 ZPO / Art. II NYC Eigene Urkunde, gewechselte Schreiben, Bezugnahme, Telekommunikation?
3 Verbraucherbeteiligung § 1031 Abs. 5 ZPO Gesonderte handschriftlich unterzeichnete Urkunde?
4 Bestimmtheit § 1029 ZPO Streitgegenstand, Institution, Sitz, Sprache, Anzahl Schiedsrichter hinreichend bestimmt?
5 Trennungsprinzip / Kompetenz-Kompetenz § 1040 ZPO Selbständige Beurteilung der Schiedsvereinbarung unabhängig vom Hauptvertrag?
6 Anwendbares Verfahrensrecht (lex arbitri) § 1025 ZPO Schiedsort = Deutschland → deutsches Schiedsrecht; Ausland → ausländisches Recht?
7 Schiedsordnung gewählt? Parteiwahl DIS / ICC / LCIA / Ad-hoc-UNCITRAL?
8 Anwendbares materielles Recht § 1051 ZPO Rechtswahl wirksam? CISG abgewählt?
9 NYC-Mitgliedschaft Vollstreckungsstaat Art. V NYC Anerkennungsversagungsgründe antizipiert?
10 Aufhebungsgründe antizipiert § 1059 ZPO Ordre public, Formfehler, mangelnde Schiedsfähigkeit?
11 Interim Relief Schiedsordnung / §§ 1041 f. ZPO Zuständigkeit Notfallschiedsrichter oder staatliches Gericht offen?
12 Multi-Tier-Klausel Parteiwahl Mediation / Conciliation als Voraussetzung? Präzise Formulierung?

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Schiedsklausel formulieren oder pruefen Template unten; ICC oder DIS als Institution empfehlen
Variante A — Mandant will staatliche Gerichtsbarkeit Kein Schiedsverfahren; Gerichtsstandsklausel nach Art. 25 Bruessel Ia
Variante B — Schiedsklausel unklar / pathologisch Reparatur durch Auslegung oder Neuvereinbarung; Risiko Nichtzustaendigkeit beachten
Variante C — Investitionsstreit ICSID pruefen; Achmea-Problematik bei Intra-EU-BIT beachten

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Musterklausel DIS (Standard)

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder
ueber seine Gueltigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichts-
ordnung der Deutschen Institution fuer Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
(DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgueltig
entschieden.

Das Schiedsgericht besteht aus [einem Schiedsrichter / drei
Schiedsrichtern].
Schiedsort ist [Frankfurt am Main / Muenchen / Hamburg].
Verfahrenssprache ist [Deutsch / Englisch / Deutsch und Englisch].
Anwendbares materielles Recht ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Musterklausel ICC (international)

All disputes arising out of or in connection with the present
contract, including disputes on its conclusion, binding effect,
amendment and termination, shall be finally settled under the Rules
of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or
three arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

Place of arbitration: [city, country].
Language of arbitration: [English / German].
Governing law: [law of state / country].

Einrede der Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO

An das [Landgericht / Amtsgericht] [Ort]

Aktenzeichen: [Az]

Klage der [Klaeger] gegen [Beklagte]

namens und in Vollmacht der Beklagten erheben wir die Einrede der
Schiedsvereinbarung gemaess § 1032 Abs. 1 ZPO.

Begruendung:
Die Parteien haben in Ziffer [X] des Vertrages vom [Datum] eine
wirksame Schiedsvereinbarung zugunsten der [DIS / ICC]-Schieds-
gerichtsbarkeit mit Sitz in [Ort] vereinbart.

1. Formwirksamkeit § 1031 ZPO: Die Klausel ist in der schriftlichen
Vertragsurkunde vom [Datum] enthalten, die beide Parteien
unterzeichnet haben.

2. Schiedsfaehigkeit § 1030 ZPO: Der geltend gemachte Anspruch
[Beschreibung] ist vermogensrechtlicher Natur und damit
schiedsfaehig.

3. Keine Verbrauchereigenschaft: Beide Parteien handeln im Rahmen
gewerblicher/beruflicher Taetigkeit.

4. Bestimmtheit: Schiedsort, Schiedsordnung, Sprache und Streit-
gegenstand sind hinreichend bestimmt.

Wir beantragen daher, die Klage als unzulaessig abzuweisen.

Vorsorglich und bedingt fuer den Fall, dass das Gericht die Einrede
zurueckweist, beantragen wir Klageabweisung in der Sache.

[Unterschrift]

Aufhebungsantrag § 1059 ZPO (Skeleton)

An das Oberlandesgericht [Ort]

Aufhebungsantrag gemaess § 1059 ZPO

Antragsteller: [Partei]
Antragsgegnerin: [Partei]
Schiedsspruch vom [Datum], Az. [Az DIS/ICC]

I. Antrag
Der Schiedsspruch vom [Datum] wird aufgehoben.

II. Aufhebungsgrund § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO
Dem Antragsteller wurde das rechtliche Gehoer im Schiedsverfahren
versagt. [Sachverhalt: welche Beweisangebote wurden abgelehnt, welche
Vortraege wurden nicht beruecksichtigt]

Alternativ: § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ZPO (ordre public)
Die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs verstoesst gegen
den ordre public der Bundesrepublik Deutschland, weil [Begruendung].

III. Frist
Der Schiedsspruch wurde dem Antragsteller am [Datum] zugestellt.
Die Dreimonatsfrist des § 1059 Abs. 3 ZPO endet am [Datum].

[Unterschrift]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast und Darlegungslast

Frage Beweislast Beweismittel
Abschluss und Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung Wer sich auf die Klausel beruft Vertragsausfertigung, gewechselte Schreiben
Formverstoß § 1031 ZPO Rügende Partei Vorlage aller Korrespondenz
Aufhebungsgrund § 1059 ZPO Antragsteller Verfahrensunterlagen, Protokoll, Schriftsätze
Versagungsgrund Art. V NYC Versagungspartei Stattliche Unterlagen, ordre-public-Argumente
Wirksamkeit nach Handelsrecht Gericht von Amts wegen Parteivortrag, Sachverständige

Fristen und Verjährung

Maßnahme Frist Anker
Einrede Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO Spätestens erster Sachvortrag (rügelose Einlassung = Verlust) § 1032 Abs. 1 ZPO
Aufhebungsantrag § 1059 ZPO 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs § 1059 Abs. 3 Satz 1 ZPO
Vollstreckbarerklärungsantrag § 1061 ZPO Keine Frist; materiell-rechtliche Verjährung des Anspruchs läuft weiter §§ 1061 ff. ZPO / NYC
Zwischenfeststellungsklage § 1032 Abs. 2 ZPO Bis Schiedsverfahren begonnen § 1032 Abs. 2 ZPO
Notfall-Schiedsrichter ICC Vor Konstituierung des Schiedsgerichts Art. 29 ICC-SchO 2021

Typische Gegenargumente und Reaktion

Einwand Reaktion
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Verbraucherschutz § 1031 Abs. 5 ZPO Parteieigenschaft als Unternehmer prüfen und belegen; bei echtem Verbraucher Klausel unwirksam — staatliche Gerichte
Schiedsvereinbarung durch Insolvenz erlöschen § 116 InsO analog: Schiedsvereinbarung bleibt grds. bestehen; Insolvenzverwalter kann eintreten
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Schiedsverfahren dauert zu lange — einstweiliger Rechtsschutz §§ 1041, 1033 ZPO — staatliche Gerichte weiterhin für einstweiligen Rechtsschutz zuständig, sofern Schiedsvereinbarung nicht ausschließt

Streitwert und Kosten

  • DIS: Registrierungsgebühr 700 EUR + Schiedsrichtergebühren nach DIS-Kostenordnung (Anlage zu § 35 DIS-SchO 2021): bei 1 Mio. EUR Streitwert ca. 40.000–80.000 EUR für Dreiergremium.
  • ICC: Verwaltungsgebühr + Schiedsrichtergebühren nach ICC-Tabelle; bei 1 Mio. EUR ca. 60.000–120.000 EUR (Dreiergremium) + Anwaltskosten.
  • RVG: Anwaltshonorar in Deutschland nach Streitwert; GKG-Gebühren für Vollstreckbarerklärung / Aufhebungsantrag (§ 3 ZPO, Wert = Streitwert).
  • Prozesskostenhilfe: im Schiedsverfahren selbst grundsätzlich keine PKH; für Vollstreckbarerklärungsverfahren vor OLG nach §§ 114 ff. ZPO möglich.
  • Streitwertberechnung: Hauptforderung + Zinsen soweit bezifferbar; Feststellungsanträge 50–80 % des Hauptantrags nach Ermessen.

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung
Neuer Vertrag mit internationalem Partner DIS-Klausel bei Deutschland-Bezug; ICC bei globalem Geschäft; HKIAC bei Asien-Bezug
Partner in Nicht-NYC-Staat State Courts empfehlen oder NYC-Mitgliedschaft prüfen
Eilrechtsschutz erforderlich Notfallschiedsrichter ICC Art. 29 / DIS § 23 oder staatliches Gericht ausdrücklich offen halten
Klage vor staatlichem Gericht trotz Schiedsklausel Einrede § 1032 Abs. 1 ZPO sofort, Schiedsverfahren parallel einleiten
Schiedsspruch vollstrecken im Ausland Vollstreckbarerklärungsantrag in Vollstreckungsstaat; NYC-Formblatt beachten
Aufhebungsantrag Dreimonatsfrist unbedingt wahren; Aufhebungsgründe § 1059 ZPO erschöpfend

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-iwr-embargo-pruefung-russland — bei Sanktions-Bezug im Schiedsstreit
  • fachanwalt-iwr-cisg-anwendbarkeit — bei Kaufvertrag mit Schiedsklausel
  • fachanwalt-prozessrecht-vollstreckung-ausland — bei Vollstreckung des Schiedsspruchs

Quellen

  • ZPO §§ 1025–1066 (Zehntes Buch)
  • New Yorker Übereinkommen 1958
  • UNCITRAL-Modellgesetz 2006
  • DIS-Schiedsgerichtsordnung 2021
  • ICC Rules of Arbitration 2021
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl.
  • Born International Commercial Arbitration, 3rd ed.
  • Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht

Vertiefung: Triage und Output-Template Schiedsklausel

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Liegt schriftliche Schiedsvereinbarung vor (§ 1031 ZPO)?
  2. Schiedsinstitution und Schiedssitz bestimmt?
  3. Anzahl Schiedsrichter (1 oder 3)? → Streitwert bestimmt oft; ICC: 3 ab ca. 1 Mio. EUR
  4. Ist Schiedsklausel pathologisch (unklar oder widerspruchlich)?
  5. Was ist materiell anwendbares Recht?

Ergaenzende Leitsaetze Schiedsklausel

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Output-Template Schiedsklausel (ICC-Standard)

Adressat: Vertragspartner — Tonfall: sachlich-vertraglich

Schiedsklausel / Arbitration Clause

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag, einschliesslich Fragen seiner Gueltigkeit, werden
nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen
Handelskammer (ICC) durch ein oder mehrere gemass dieser
Ordnung ernannte Schiedsrichter endgueltig entschieden.

Schiedsort:          [ORT, LAND]
Sprache:             [DEUTSCH / ENGLISCH]
Anzahl Schiedsrichter:[EIN / DREI]
Anwendbares Recht:   [RECHTSORDNUNG]

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