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Mandantenfragen beim Kaltstart

Workflow-Skill zu fachanwalt internationales wirtschaftsrecht cisg pruefung. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.

ID: general.commercial.fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-cisg-pruefung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Haben beide Parteien ihren Sitz in CISG-Vertragsstaaten (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG) oder verweist das IPR auf das Recht eines CISG-Staates (Art. 1 Abs. 1 lit. b)?
  2. Handelt es sich um bewegliche Sachen (Warenkauf) – keine Wertpapiere, Schiffe, Luftfahrzeuge, Elektrizität (Art. 2 CISG)?
  3. Enthält der Vertrag eine ausdrückliche Abbedingung des CISG nach Art. 6 CISG (z.B. "BGB gilt ausschließlich" oder "CISG is excluded")?
  4. Wann wurden die Mängel entdeckt – wurde die Untersuchungspflicht Art. 38 CISG eingehalten (so kurz wie möglich)?
  5. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  6. Liegt eine wesentliche Vertragsverletzung i.S.v. Art. 25 CISG vor, die Vertragsaufhebung Art. 49 CISG rechtfertigt?
  7. In welcher Höhe ist Schadensersatz entstanden und wurden Minderungsmaßnahmen nach Art. 77 CISG ergriffen?
  8. Lag ein Hindernis außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers vor (force majeure Art. 79 CISG)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Norm Inhalt
CISG Art. 1 Abs. 1 Anwendungsbereich: Parteien in verschiedenen CISG-Vertragsstaaten; oder IPR verweist auf CISG-Staat
CISG Art. 2 Sachliche Ausnahmen: Verbraucherkäufe, Versteigerungen, Wertpapiere, Schiffe, Luftfahrzeuge, Elektrizität
CISG Art. 3 Werk-/Dienstleistungsanteile: bis 50% Dienstleistung → CISG; ab 50% Dienstleistung → kein CISG
CISG Art. 6 Abbedingung: ausdrücklich oder schlüssig durch Verweis auf ausschließlich nationales Recht
CISG Art. 14 Angebot: bestimmt genug (Ware, Menge, Preis); an bestimmte Person
CISG Art. 19 Abweichende Annahmeerklärung: wesentliche Abweichungen (Preis, Zahlung, Qualität, Menge, Haftung) = Gegenangebot
CISG Art. 25 Wesentliche Vertragsverletzung: Nachteil der der anderen Partei im Wesentlichen das entgehen lässt, was sie erwarten durfte
CISG Art. 30 Pflichten des Verkäufers: Lieferung, Übergabe Dokumente, Eigentumsverschaffung
CISG Art. 35 Vertragsmäßigkeit: Qualität, Menge, Art, Verpackung; gewöhnliche Verwendung; Beschaffenheitsvereinbarung
CISG Art. 38 Untersuchungspflicht: so kurz wie nach Umständen möglich; Transportklauseln beachten
CISG Art. 39 Rüge: angemessene Frist nach Entdeckung; Art. 39 Abs. 2 absolute 2-Jahres-Ausschlussfrist
CISG Art. 45 ff. Rechtsbehelfe Käufer: Erfüllung Art. 46, Nachbesserung Art. 46 Abs. 3, Vertragsaufhebung Art. 49, Minderung Art. 50, Schadensersatz Art. 74
CISG Art. 49 Vertragsaufhebung: wesentliche Vertragsverletzung Art. 25 oder Nachfristsetzung Art. 47 fruchtlos
CISG Art. 50 Minderung: Verhältnis tatsächlicher Wert zu vertragsgemäßem Wert zum Zeitpunkt der Lieferung
CISG Art. 74 Schadensersatz: vorhersehbarer Schaden bei Vertragsschluss; Gewinn- und Verlustentgang
CISG Art. 75 Deckungskauf/-verkauf: Differenz Vertragspreise als Mindestschaden
CISG Art. 76 Marktpreis: ohne Deckungsgeschäft; Marktpreis am Ort der Lieferung
CISG Art. 77 Schadensminderungspflicht (Mitigation): Unterlassen → Schadensersatz entsprechend gekürzt
CISG Art. 78 Zinsen: auf fälligen Betrag; Zinssatz nach nationalem Recht des Schuldnerstatuts
CISG Art. 79 Befreiung (force majeure): Hindernis außerhalb Einflussbereich, unvorhersehbar, unüberwindbar
CISG Art. 81 ff. Rückabwicklung nach Vertragsaufhebung: Restitution in natura

Leitentscheidungen

Gericht AZ Datum Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
ICC Schied 13194/MS 2013 Art. 35 CISG Beschaffenheit: Abweichung von Probe = Vertragsverletzung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung

Prüfschema

Schritt Prüfpunkt Norm Rechtsfolge
1 Anwendungsbereich: Parteien in versch. CISG-Staaten? Warenkauf bewegliche Sachen? Art. 1–3 CISG CISG anwendbar; sonst nationales Recht
2 Ausnahmen Art. 2 CISG: Verbraucher, Auktion, Schiffe, Wertpapiere? Art. 2 CISG Ausnahme → nationales Kaufrecht
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
4 Vertragsschluss Art. 14–24: Angebot bestimmt? Annahme fristgerecht? Abweichende Antwort Art. 19? Art. 14, 18, 19 CISG Wesentliche Abweichung = Ablehnung + Gegenangebot
5 Pflichten Verkäufer Art. 30: Lieferung vertragsgemäß, vollständig, rechtzeitig Art. 30, 35 CISG Pflichtverstoß → Käuferrechte Art. 45 ff.
6 Vertragsmäßigkeit Art. 35: Beschaffenheit vereinbart oder gewöhnliche Verwendung Art. 35 CISG Mangel wenn Ware nicht vertragsgemäß; Beweislast Käufer
7 Untersuchung Art. 38: so bald wie möglich nach Übergabe/Ankunft Art. 38 CISG Unterlassene Untersuchung → Rechtsverlust
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
9 Wesentliche Vertragsverletzung Art. 25: Vertragsaufhebungsrecht Art. 49 Art. 25, 49 CISG Wesentlich: Käufer bekommt nicht was er erwarten durfte; Verkäufer hätte Konsequenz vorhersehen können
10 Rechtsbehelfe wählen: Nachbesserung Art. 46, Minderung Art. 50, SE Art. 74, Aufhebung Art. 49 Art. 45–52 CISG Wahl des Rechtsbehelfs nach Interessenlage
11 Schadensersatz Art. 74–77: vorhersehbar + Mitigation Art. 74, 77 CISG Vorhersehbarkeit bei Vertragsschluss; Minderungspflicht des Geschädigten
12 Befreiung Art. 79: Hindernis außerhalb Einflussbereich? Art. 79 CISG Reine Preissteigerung kein Hindernis; höhere Gewalt ja

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — CISG-Maengelhaftung geltend machen CISG-Gutachten + Ruegeschreiben Art. 39 CISG; Template unten
Variante A — Mandant will schnellen Ausgleich Aussergerichtliche Einigung mit Preisminderung Art. 50 CISG statt Schiedsklage
Variante B — CISG ausgeschlossen im Vertrag Nationales Recht pruefen (§§ 434 ff. BGB o.ae.); anderes Skill einsetzen
Variante C — Ruegefrist verpasst Art. 40 CISG-Ausnahme (Arglist) pruefen; sonst Schadensbegrenzung

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Mängelrüge nach Art. 39 CISG

An [Verkäufer], [Anschrift/E-Mail]

Mängelrüge gemäß Art. 39 Abs. 1 CISG

Betreff: Kaufvertrag vom [Datum], Bestellnummer [Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen namens unserer Mandantin [Käuferin], dass die am [Lieferdatum] gelieferte
Ware [genaue Bezeichnung, Menge] folgende Mängel aufweist:

1. [Beschreibung Mangel 1: Abweichung von vertraglicher Spezifikation, Anlage M1]
2. [Beschreibung Mangel 2: Abweichung von Probe, Anlage M2]
3. [Beschreibung Mangel 3: Mengenabweichung, Anlage M3]

Die Mängel wurden am [Entdeckungsdatum] nach pflichtgemäßer Untersuchung gemäß
Art. 38 CISG festgestellt. Die Rüge erfolgt hiermit fristgerecht gemäß Art. 39 Abs. 1
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Wir behalten uns alle Rechte gemäß Art. 45 ff. CISG vor, insbesondere Nachbesserung
(Art. 46 Abs. 3 CISG), Minderung (Art. 50 CISG) und Schadensersatz (Art. 74 CISG).

Wir setzen Ihnen Nachfrist zur Nachlieferung/Nachbesserung bis zum [Datum, 14 Tage].

Vertragsaufhebungserklärung Art. 49 CISG

An [Verkäufer], [Anschrift/E-Mail]

Erklärung der Vertragsaufhebung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a CISG

Betreff: Kaufvertrag vom [Datum], Bestellnummer [Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft (Käuferin) erklären wir hiermit
die Vertragsaufhebung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a CISG hinsichtlich des
Kaufvertrages vom [Datum].

Die gelieferte Ware [Bezeichnung, Menge] weist die in unserer Mängelrüge vom
[Datum] beschriebenen Mängel auf. Die Rüge erfolgte fristgemäß (Art. 39 Abs. 1 CISG).

Die Mängel begründen eine wesentliche Vertragsverletzung gemäß Art. 25 CISG,
weil [konkrete Begründung: z.B. Ware vollständig unverwendbar; Verkäufer kannte
die beabsichtigte Produktionsverwendung; Schaden unvermeidbar].

Die mit Schreiben vom [Datum] gesetzte Nachfrist gemäß Art. 47 CISG ist fruchtlos
abgelaufen.

Wir fordern Sie auf, bis zum [Datum, 14 Tage] Zug-um-Zug gegen Rücksendung der
Ware zu zahlen:
1. Kaufpreisrückerstattung EUR [Betrag] nebst Zinsen gem. Art. 78 CISG
   ab [Zahlungsdatum];
2. Mehrkosten Deckungskauf EUR [Betrag] (Art. 75 CISG, Anlage D1);
3. Weitere Schäden EUR [Betrag] (Art. 74 CISG): Produktionsausfallkosten,
   Transportkosten, Sachverständigenkosten (Anlage D2).

Wir haben die Pflicht zur Schadensminderung (Art. 77 CISG) beachtet durch
[Deckungskauf am nächstmöglichen Datum, Anlage D3].

Einwendung force majeure Art. 79 CISG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Mandant (Verkäufer) beruft sich auf Befreiung gemäß Art. 79 CISG:

Der Ausfall der Lieferung wurde verursacht durch [Naturkatastrophe/Exportverbot/
Fabrikbrand]. Dies ist ein Hindernis, das:
1. außerhalb seines Einflussbereiches lag (Art. 79 Abs. 1 CISG);
2. bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war;
3. nicht vermieden oder überwunden werden konnte.

Unser Mandant hat Sie gemäß Art. 79 Abs. 4 CISG unverzüglich durch Schreiben
vom [Datum] über das Hindernis informiert.

Die Haftung auf Schadensersatz ist daher ausgeschlossen. Rücktrittsrechte nach
Art. 49 CISG bleiben unberührt.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

Frage Beweislast
Mangel Art. 35 CISG Käufer: Nachweis der Abweichung von vertragsgemäßer Beschaffenheit
Rechtzeitige Rüge Art. 39 CISG Käufer: Nachweis Entdeckungsdatum + Versanddatum der Rüge
Wesentliche Vertragsverletzung Art. 25 CISG Käufer: Darlegung der Schwere des Nachteils + Vorhersehbarkeit für Verkäufer
Vorhersehbarkeit Schaden Art. 74 CISG Geschädigter (Käufer/Verkäufer): Schaden musste bei Vertragsschluss vorhersehbar sein
Mitigation Art. 77 CISG Schuldner (Verkäufer): Nachweis dass Gläubiger Schaden nicht minimiert hat
Befreiung Art. 79 CISG Verkäufer: Hindernis außerhalb Einflussbereich + Unvorhersehbarkeit + Unvermeidbarkeit
Abbedingung Art. 6 CISG Partei, die Abbedingung geltend macht: ausdrückliche oder schlüssige Ausschlussklausel belegen

Fristen

Verfahrensschritt Frist
Untersuchungspflicht Art. 38 Sobald wie nach Umständen möglich; bei perishables: Tage; bei Maschinen: Wochen
Rügefrist Art. 39 Abs. 1 CISG Angemessene Frist nach Entdeckung; ca. 1 Monat (BGH Knochenmehl)
Absolute Ausschlussfrist Art. 39 Abs. 2 CISG 2 Jahre ab tatsächlicher Übergabe (nicht verlängerbar)
Verjährung CISG CISG regelt Verjährung nicht; nationales Recht (z.B. § 438 BGB analog: 2 Jahre ab Ablieferung)
Vertragsaufhebung bei § 49 Abs. 2 CISG Angemessene Frist nach Kenntnis der Pflichtverletzung
Nachfrist Art. 47 CISG Muss angemessen sein; i.d.R. 14–30 Tage je nach Ware

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument Rechtliche Grundlage Reaktion
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Rüge verspätet Art. 39 Abs. 1 CISG Entdeckungszeitpunkt belegen (Untersuchungsbericht, E-Mail); versteckte Mängel: späterer Fristbeginn
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Mitigation versäumt Art. 77 CISG Deckungskauf nachweisen; Marktpreis-Alternative nachweisen; Mitigation war unmöglich (Art. 79)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zinshöhe Art. 78 CISG unklar Art. 78 CISG Nationales Recht des Schuldnerstatuts bestimmt Zinssatz; dt. Recht: § 288 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz im B2B)

Streitwert und Kosten

Streitwert = Kaufpreisrückerstattung + Schadensersatz + Zinsen. Bei Minderung: Minderungsbetrag. Bei Deckungskauf Art. 75: Preisdifferenz.

Gerichtskosten nach GKG (dt. Gericht): 3-fache GG-Gebühr bei Streitwert bis 5 Mio. EUR. Bei Schiedsverfahren: deutlich höhere Kosten (ICC, DIS).

Sachverständigenkosten für Mängelnachweis: 2.000–20.000 EUR je nach Güterart und Komplexität; Masseverbindlichkeit.

Anwaltsgebühren: RVG 1.3 VG + 1.2 TG; bei intl. Schiedsverfahren Zeithonorar 300–600 EUR/h.

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung
Rüge noch nicht erstattet, Mangel gerade entdeckt Sofort Mängelrüge per E-Mail + schriftlich; Entdeckungsdatum dokumentieren
Ware komplett unbrauchbar Wesentliche Vertragsverletzung prüfen; Vertragsaufhebung Art. 49 + Schadensersatz Art. 74 CISG
Ware teilweise mangelhaft Minderung Art. 50 CISG + Schadensersatz; keine Aufhebung nötig
Verkäufer beruft sich auf force majeure Art. 79 prüfen: rein wirtschaftliche Hindernisse nicht erfasst; Preisgleitklausel im Nachvertrag
CISG unklar ob abbedungen Vertragsergänzung/Amendment mit ausdrücklichem CISG-Ausschluss; sofortiges Handeln vor Streitfall
Schadensminderung diskutiert Deckungskauf auf günstigstem verfügbarem Markt sofort durchführen; dokumentieren
Verjährung droht 2-Jahres-Ausschlussfrist Art. 39 Abs. 2 CISG + nationales Verjährungsrecht kumulativ; sofort Klage oder Schiedsantrag

Anschluss-Skills

  • gerichtsstand-und-rechtswahl-pruefen — Gerichtsstand und CISG-Abbedingung im Vertrag
  • sanktions-compliance-pruefung — Exportkontrolle bei internationalen Warenkäufen
  • fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg — Produktplagiate im int. Handel

Quellen

  • CISG UN-Kaufrecht (Wiener Uebereinkommen v. 11.04.1980), BGBl. 1989 II S. 588: https://www.gesetze-im-internet.de/cisg/
  • Aktueller Vertragsstaaten-Stand (12/2024: 97 Staaten; Ruanda seit 01.10.2024) — Liste: https://uncitral.un.org/en/texts/salegoods/conventions/sale_of_goods/status
  • UNCITRAL CLOUT-Datenbank (Case Law on UNCITRAL Texts): https://uncitral.un.org/en/case_law
  • Pace-CISG-Database: https://iicl.law.pace.edu/cisg/cisg
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Literatur (Schlechtriem/Schwenzer, Brunner/Gottlieb etc.): nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff zitieren (Quellenregel).

Vertiefung: Triage und Output-Template CISG

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Haben beide Parteien Niederlassung in Vertragsstaaten des CISG? → Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG
  2. Wurde CISG wirksam ausgeschlossen (Art. 6 CISG)? → Klausel prufen
  3. Handelt es sich um Warenkauf (kein Dienstleistungsvertrag, keine Konsumentenkauf)?
  4. Welche Partei hat Maengelanspruch oder Schadensersatz? → Ruegefrist Art. 39 CISG beachten
  5. Liegt Ruegefrist-Versaeumnis vor? → Praeklusion Maengelrechte; Art. 40 CISG-Ausnahme?

Ergaenzende Leitsaetze CISG

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Output-Template CISG-Gutachten

Adressat: Mandant oder Schiedsgericht — Tonfall: sachlich-juristisch

CISG-ANWENDBARKEITSGUTACHTEN
Vertrag: [BEZEICHNUNG] vom [DATUM]
Parteien: [KLAEGER, SITZ] ./. [BEKLAGTER, SITZ]

1. CISG anwendbar?
   Niederlassungen in Vertragsstaaten: JA (Art. 1 Abs. 1 lit. a)
   CISG nicht ausgeschlossen: JA / NEIN (Art. 6)
   → CISG anwendbar: JA / NEIN

2. Anspruch (z.B. Maengelhaftung):
   Art. 35 CISG: Vertragsmaessigkeit der Ware?
   Art. 39 CISG: Maengelruege — Datum: [DATUM]; Frist gewahrt: JA / NEIN

3. Schadensersatz Art. 74-77 CISG:
   Schaden: EUR [BETRAG]
   Vorhersehbarkeit: JA / NEIN
   Minderungspflicht Art. 77: [BESCHREIBUNG]

4. Ergebnis:
   [Anspruch begrundet / verjährt / praekkludiert]

<!-- AUDIT 27.05.2026 Alle übrigen Zitate in diesem Skill wurden nicht beanstandet. -->

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