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Incoterms und Gefahrübergang

Incoterms-Klausel und Gefahruebergang in internationalem Kaufvertrag prüfen: Streit über Transportschaden oder Lieferpflicht. Normen: Incoterms 2020 (FOB, CIF, EXW, DAP, DDP), CISG Art. 31 und 67 ff. (Gefahruebergang). Prüfraster: Einschlaegige Incoterms-Klausel, Lieferort, Gefahruebergang-Zeitpunkt, Versicherungspflicht, Zoll, Verhaltnis zu CISG. Output Rechtsgutachten-Entwurf zu Gefahruebergang, Anspruchsschema. Abgrenzung: CISG Anwendbarkeit siehe cisg-prüfen; IPR siehe internationales-privatrecht.

ID: cross-jurisdiction.commercial.incoterms-und-gefahruebergang Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Incoterms und Gefahrübergang

Die Incoterms (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) regeln Lieferort, Gefahrübergang, Kostenverteilung und Versicherungspflichten.

Triage zu Beginn

  1. Welche Incoterms-Klausel wurde vereinbart — Fassung 2020, 2010 oder älter?
  2. Welcher Lieferort ist im Vertrag benannt (Ort muss bei DAP, DDP, FCA genau angegeben sein)?
  3. Wurde die Klausel wirksam einbezogen (AGB-Recht, Einbeziehungsvereinbarung)?
  4. Hat ein Gefahrübergang stattgefunden — wann und wo?

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen

  • Art. 31 CISG — Lieferpflicht (Lieferort ohne Vereinbarung)
  • Art. 67 CISG — Gefahrübergang bei Versendungskauf
  • Art. 68 CISG — Gefahrübergang bei auf dem Transport verkaufter Ware
  • § 269 BGB — Leistungsort
  • § 346 HGB — Handelsgebräuche
  • § 305 ff. BGB — AGB-Einbeziehung (bei B2C-Geschäften)

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Klausel identifizieren: Welche Klausel, welche Fassung? Im Vertrag oder AGB?
  2. Wirksame Einbeziehung prüfen: B2B: Handelsbrauch (§ 346 HGB) oder vertragliche Vereinbarung; B2C: strenge Einbeziehungsvoraussetzungen (§ 305 Abs. 2 BGB).
  3. Gefahrübergang bestimmen: Wann und wo ist Gefahr übergegangen? (Klauselspezifisch.)
  4. Schadensort nach Gefahrübergang: Wer trägt den Verlust/die Beschädigung?
  5. Verhältnis zu CISG: Incoterms konkretisieren Art. 31, 67 CISG — keine eigenständige Rechtsquelle, sondern Vertragsklausel.

Output-Template

Adressat: Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch

## Incoterms / Gefahrübergang

Die Parteien haben die Klausel [KLAUSEL, z.B. FOB Hamburg, Incoterms 2020] vereinbart.

**Einbeziehung:** Die Klausel wurde wirksam einbezogen durch [Vertragstext / Handelsbrauch § 346 HGB].

**Gefahrübergang:** Die Gefahr ist auf den Käufer übergegangen am [DATUM] mit [Verladung im Hafen
Hamburg / Bereitstellung im Werk / Übergabe an Frachtführer in ...].

**Folge:** Der [Schaden / Verlust] am [DATUM] nach Gefahrübergang liegt im Risikobereich des Käufers.

Aktuelle Fassung

Incoterms 2020 (gilt ab 1. Januar 2020). Aeltere Fassungen sind weiterhin in Verträgen anzutreffen, deshalb immer die Fassung in der Klausel beachten.

Wichtige Klauseln

  • EXW (Ex Works) - Gefahr und Kosten gehen mit der Bereitstellung im Lager des Verkaeufers über.
  • FCA (Free Carrier) - Verkaeufer übergibt an Frachtführer am benannten Ort.
  • FOB (Free on Board) - Seetransport. Gefahr- und Kostenübergang mit Verladung auf das Schiff im Verschiffungshafen. Verkaeufer traegt bis zur Verladung, Kaeufer ab Verladung. Versicherung Pflicht des Kaeufers.
  • CIF (Cost Insurance Freight) - Verkaeufer schließt Versicherung ab, traegt Fracht bis Bestimmungshafen, Gefahr geht aber bereits mit Verladung über.
  • DAP (Delivered at Place) - Verkaeufer traegt bis zum Ankunftsort.
  • DDP (Delivered Duty Paid) - Verkaeufer traegt alles bis zum Bestimmungsort einschließlich Zoll.

Verhältnis zu CISG

Incoterms sind keine gesetzliche Regelung, sondern Vertragsklausel. Sie konkretisieren Artikel 31 CISG (Lieferort) und Artikel 67 ff CISG (Gefahrübergang). Im Streitfall:

  1. Erst prüfen, ob Incoterms wirksam einbezogen sind (AGB-Prüfung).
  2. Dann Auslegung der Klausel nach der jeweiligen Incoterms-Fassung.
  3. Lückenfueller: CISG / nationales Recht.

Tatbestand

Im Tatbestand die Klausel wörtlich oder als Bezugnahme angeben, im Entscheidungsgrund subsumieren.